Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die eine Betriebsunterbrechungsversicherung für den Beruf Dachdecker anbieten.
Ähnliche Berufe bzw. Gewerbe: Estrichleger, Fliesenlegerbetrieb, Gerüstbau, Hochbau, Maurerbetrieb, Straßenbau, Tiefbau, Trockenbaubetrieb, Zimmerer, Glaser, Stuckateur
Der Name Ihres Berufes kann für viele Laien, die Sie ausschließlich auf den Dächern erwarten, irreführend sein. Als Dachdecker sind Sie auf allen Ebenen von Bauwerken tätig und kümmern sich dort darum, dass diese wasser- und windfest sind. In den Kellern kümmern Sie sich um die Abdichtung gegen Feuchtigkeit und Grundwasser und verkleiden Fassaden mit verschiedenen Materialien, damit diese gegen Witterungseinflüsse geschützt sind. Aber auch auf den Dächern haben Sie selbstverständlich viel zu tun - diese werden z.B. mit Dachplatten , Schiefer, Pappdocken, Schindeln, Dachziegeln und Dachsteinen eingedeckt. Auch für die Montage von Solaranlagen und das Errichten von Blitzableitern sind Sie der richtige Ansprechpartner.
Das Versicherungskonzept für Sie muss viele spezielle Anforderungen berücksichtigen, die sich aus Ihrer Tätigkeit ergeben. Die meiste Zeit führen Sie Ihre Arbeit auf fremden Grundstücken aus. Dadurch ist die Gefahr hoch, dass Sie Dritten Schäden zufügen. Trotz größter Erfahrung und enormer Sorgfalt kann es zu einem unglücklichen Ereignis kommen, z.B. fällt Ihnen oder Ihrem Mitarbeiter ein Dachstein herunter und beschädigt eine Terassenmauer. Wie Sie in einem solchen Falle weiterhin das Vertrauen des Kunden aufrechterhalten können, ist sicher auch ein Qualitätsmerkmal Ihrer Arbeit. Dabei hilft Ihnen u.a. Ihr Betriebshaftpflichtversicherungsschutz.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die wichtigste Ihrer Betriebsversicherungen ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Diese ersetzt im Falle berechtigter Schadenersatzforderungen den Schaden des Geschädigten oder wehrt im Falle unberechtigter Ansprüche diese ab, notfalls auch gerichtlich. Auch die Arbeit Ihrer Angestellten ist selbstverständlich mitversichert. Die Prämie der Versicherung wird entweder nach der Anzahl der Personen, der Bruttojahreslohn- und Gehaltssumme oder auch dem Umsatz berechnet.
Nicht alle Schäden sind obligatorisch über die Haftpflichtversicherung gedeckt. Wichtig ist daher die Mitversicherung von sogenannten Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden. Bearbeitungsschäden sind Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind (z. B. wird bei der Durchführung der Abdichtungsarbeiten im Heizungskeller die Heizungsanlage beschädigt usw.). Ähnlich wie die Mitversicherung für Be- und Entladeschäden etc. ist der Versicherungsschutz für diese Bearbeitungsschäden ein wichtiger Bestandteil einer Versicherung für den Betrieb des Dachdeckers. Zu beachten ist jedoch, dass im Schadenfall hierfür in den meisten Fällen Selbstbeteiligungen zu tragen sind.
Natürlich können sich auch in Ihren Betriebsräumen weitere Schadenfälle ereignen. Beispielsweise stolpert ein Kunde im Flur Ihres Büros über ein von Ihrem Mitarbeiter unsachgemäß abgestelltes Paket mit Dachziegeln.
Geschäftsversicherung / Inhaltsversicherung
Ihre Werkstatt wird mit keinen teuren Maschinen ausgestattet sein, auch für die Einrichtung Ihres Büros müssen im Regelfall keine sehr hohen Beträge ausgegeben werden. Trotzdem wird Ihnen auch die Absicherung der Sachwerte Ihres Büro- und Betriebsstandortes wichtig sein. Jeder kann Opfer eines Einbruchs werden. Ein Feuer kann ausbrechen: auch wenn Sie davon gar nicht direkt betroffen sind, das Löschwasser der Feuerwehr richtet meistens in anderen Geschossen einen Schaden an, der oft größer ist als der Feuerschaden. Oder es kommt in den oberen Stockwerken eines Gebäudes zu einem Rohrbruch - das Wasser findet den Weg nach unten.
Autoinhaltsversicherung
Werkzeuge und Material in Betriebsfahrzeugen kann man über eine Autoinhaltsversicherung versichern. Fragen Sie Ihren Vermittler nach der Absicherung während der Nacht (Nachtzeitklausel), wenn das Fahrzeug nicht in einer abgeschlossenen Garage abgestellt werden kann.
Nachfolgend eine - nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze, Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.