Durch besondere Vereinbarungen können innere Unruhen, Streik, Aussperrung und Schäden durch radioaktive Isotope mitversichert werden.
Nicht versichert sind dagegen die auch aus anderen Versicherungszweigen bekannten Ausschlüsse:
Schäden und Verluste als Folge normaler Witterungseinflüsse und Schäden durch dauernde Einflüsse des Betriebes während der Erprobung sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Beispiel:
Wird festgestellt, dass die besonders rutschige Beschichtung der Wasserrutschbahn nach zwei Tagen vom Wasser aufgelöst wurde, besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
Zu den Versicherten Sachen in der Montageversicherung zählen die einzeln oder unter einer Sammelbezeichnung in dem Versicherungsschein aufgeführten oder auf Grund eines bestehenden Versicherungsvertrages zu der Versicherung angemeldeten Sachen. Auch können Montageobjekte wie Konstruktionen aller Art, Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen und zugehörige Reserveteile versichert werden.
Zusammen mit dem Montageobjekt können versichert werden:
Liegt der Montage-Ort außerhalb Deutschlands, besteht die Möglichkeit der Mitversicherung von Autokranen, sonstiger Fahrzeuge aller Art, schwimmender Sachen und das Eigentum des Montagepersonals.
Dagegen sind nicht versichert:
Grundlage für die Versicherungssumme ist der Kontraktpreis für das Montageobjekt zuzüglich Fracht- und Montagekosten. Für gebrauchte Sachen gilt der Neuwert, ebenso für die mitversicherte Montageausrüstung. Nach dem Ende der Montage fragt der Versicherer dann die tatsächlichen Kosten ab und die Versicherungssumme wird gegebenenfalls nach oben oder unten korrigiert.
Im Falle eines Teilschadens ersetzt der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Sache. Im Falle des Totalschadens werden die bisher für die Montage aufgewendeten Kosten erstattet. Sofern vereinbart, werden auch Mehrkosten für Überstunden, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeiten, Eil-, Express- und Luftfrachtkosten erstattet. Nicht versichert sind die Kosten für die Beseitigung eines Mangels und Mehrkosten für die Änderung einer versicherten Sache anlässlich eines Schadens, also im obigen Beispiel für das Aufbringen einer wasserunlöslichen Beschichtung.
Der Beitrag wird aus der Versicherungssumme berechnet. Die Beitragssätze differieren nach Art, Ort und Dauer des Montageobjekts. Im Allgemeinen ist die Montageversicherung eine Einzelversicherung gegen Einmalbeitrag, wobei Verlängerungen des Versicherungsschutzes möglich sind. Für Betriebe, die ständig Montagen durchführen, etwa Wasserrutschbahnenbauer, sind auch Jahrespolicen möglich. Vorteil der Jahrespolicen sind die automatische Einbeziehung aller Montageobjekte in den Versicherungsschutz und die Berechnung des Beitrags aufgrund des Jahresumsatzes.