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Lexikon
Glasversicherung

Die versicherten Gefahren

Versichert sind Schäden an Glasscheiben durch Zerbrechen. Die Rissbildung muss durch die ganze Glasdicke gehen. Eine Schadenursache kann z.B. ein Windstoß sein oder Sie zerstören versehentlich beim Fegen selbst mit dem Besen die Scheibe. Die Versicherer ersetzen den Schaden auch, wenn eine Glasscheibe von Unbekannten eingeworfen wird.

Tipp: Sollte eine Scheibe von einem Einbrecher eingeschlagen werden, ist diese über die Einbruch-Diebstahl- Versicherung gedeckt. Dieses gilt nicht für Schaufensterscheiben.

Die Leistungen des Versicherers (u.a.):

  • die Wiederherstellung des früheren Zustandes (Naturalersatz);
  • der Ersatz der Kosten einer erforderlichen Notverglasung;
  • Erstattung der Kosten, die zur Minderung und Abwendung des Schadens erforderlich waren.

Was deckt die Glas-Versicherung (u.a.) nicht (oder nur auf besondere Vereinbarung):

  • Beschädigung der Glasoberfläche (z.B. Verschrammen,  Erblinden);
  • Anstrich, Malerei, Schriften, sonstige Verzierungen,  Glasbuchstaben (von Fall zu Fall bereits ohne Mehrkosten mitversichert bzw. zusätzlich gegen Prämie versicherbar);
  • Schäden an Rahmen (Schäden am Rahmen sind versichert, wenn dieser im Zusammenhang mit der Zerstörung der Scheibe beschädigt wurde).
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Lösch- und  Rettungsmaßnahmen (ist zusätzlich versicherbar);
  • Schäden durch Kernenergie;
  • Schäden durch Erdbeben;
  • Schäden durch Krieg und innere Unruhen;
  • Schäden, die vom Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
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