Lexikon
Glasversicherung
Die versicherten Gefahren
Versichert sind Schäden an Glasscheiben durch
Zerbrechen. Die Rissbildung muss durch die ganze Glasdicke gehen. Eine
Schadenursache kann z.B. ein Windstoß sein oder Sie zerstören versehentlich beim
Fegen selbst mit dem Besen die Scheibe. Die Versicherer ersetzen den Schaden
auch, wenn eine Glasscheibe von Unbekannten eingeworfen wird.
Tipp: Sollte eine Scheibe
von einem Einbrecher eingeschlagen werden, ist diese über die
Einbruch-Diebstahl- Versicherung gedeckt. Dieses
gilt nicht für Schaufensterscheiben.
Die Leistungen des Versicherers (u.a.):
- die Wiederherstellung des früheren Zustandes (Naturalersatz);
- der Ersatz der Kosten einer erforderlichen
Notverglasung;
- Erstattung der Kosten, die zur Minderung und
Abwendung des Schadens erforderlich waren.
Was deckt die Glas-Versicherung (u.a.) nicht (oder nur auf
besondere Vereinbarung):
- Beschädigung der Glasoberfläche (z.B.
Verschrammen, Erblinden);
- Anstrich, Malerei, Schriften, sonstige Verzierungen, Glasbuchstaben (von Fall zu Fall bereits ohne
Mehrkosten mitversichert bzw. zusätzlich gegen Prämie versicherbar);
- Schäden an Rahmen (Schäden am Rahmen sind
versichert, wenn dieser im Zusammenhang mit der Zerstörung der Scheibe
beschädigt wurde).
- Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion,
Lösch- und Rettungsmaßnahmen (ist
zusätzlich versicherbar);
- Schäden durch
Kernenergie;
- Schäden durch Erdbeben;
- Schäden durch Krieg und innere Unruhen;
- Schäden, die vom Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.