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Lexikon
Elektronikversicherung

Die Elektronikversicherung bietet im Gegensatz zur Geschäftsversicherung einen bedeutend umfangreicheren Versicherungsschutz.

Der Umfang des Versicherungsschutzes

Versicherungsschutz besteht für unvorhergesehene Schäden, insbesondere durch:

  • Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter;
  • Kurzschluss, Überspannung, Induktion;
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion (auch Glimmen, Sengen, Verrußen, Verschmoren);
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmungen (aller Art);
  • Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage;
  • höhere Gewalt (auch Erdrutsch), Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.

Der Versicherer bezahlt alle schadenbedingten Wiederherstellungskosten, wie Neuteil- und Reparaturkosten (auch Arbeitszeit-, Auslösungs-, Fracht- und Fahrtkosten) und zwar ohne Abzüge.

Einige Beispiele:

1. Beispiel

Jemand stellt die Kaffeetasse neben die Tastatur. Die Tasse wird versehentlich umgestoßen und der Kaffee ergießt sich über die Tastatur.

2. Beispiel

Sie haben Ihre EDV-Anlage (oder ein anderes versichertes Gerät) auf ein Regal, das mit Dübeln an der Wand befestigt ist, aufgestellt. Die Dübel halten nicht, und eines schönen Tages fällt alles in die Tiefe.

3. Beispiel

Ihr versichertes Gerät ist nach der Mittagspause verschwunden. An der Tür sind keine Einbruchmerkmale zu erkennen. Sie hatten vergessen, das Sicherheitsschloss zu betätigen und der Dieb ist wahrscheinlich mit einem Dietrich eingedrungen. Da keine Einbruchspuren zu sehen sind, ist über die Einbruch-Diebstahl-Versicherung der Geschäftsversicherung kein Versicherungsschutz gegeben, dagegen aber über die Elektronik-Versicherung, die einfachen Diebstahl mitversichert.

4. Beispiel

Jemand stolpert über ein Kabel und reißt ein Gerät vom Schreibtisch.

Nicht versicherte Gefahren

Ausgeschlossen von der Versicherung sind lediglich Schäden durch:

  • Abnutzung;
  • betriebsbedingte Wasser- und Säuredämpfe;
  • Kriegsereignisse, innere Unruhen;
  • Erdbeben, Kernenergie;
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers (Vorsatz Dritter ist dagegen versichert);
  • falls die sog. "Wartungsklausel" im Vertrag eingeschlossen ist, leisten die Versicherer keinen Ersatz für sämtliche über einen Wartungsvertrag erhältliche Leistungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob im konkreten Fall ein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde oder nicht.

Hinweise und empfehlenswerte Klauseln

Beweglich eingesetzte Sachen

Falls Ihre Geräte an unterschiedlichen Orten (auch innerhalb der Versicherungsräume) eingesetzt werden, muss eine entsprechende Klausel für beweglich eingesetzte Sachen vereinbart werden. Eine zusätzliche Prämie wird von Fall zu Fall erhoben.

Selbstbehalt

Normalerweise vereinbaren die Versicherer einen Selbstbehalt pro Schadenfall.

Datenträger

Über die Elektronikversicherung ist die Hardware, also das Gerät, einschließlich dazugehöriger Peripherie versichert.

Was geschieht aber, wenn durch ein versichertes Ereignis Daten zerstört werden? Hierfür ist die Datenträgerversicherung zuständig.

Üblicherweise werden die gespeicherten Daten gedoppelt. Was ist aber, wenn das Backup, also die Doppelung, fehlerhaft ist - und das vielleicht schon seit Monaten? Sie haben es bisher nur nicht festgestellt, da die Daten nie zurückgespielt wurden. Für diesen Fall können Sie die Datenträgerversicherung beanspruchen.

Die Versicherung wird auf 1. Risiko abgeschlossen, d.h. Sie wählen frei eine Summe, von der Sie der Meinung sind, dass sie im Schadenfall ausreicht, um die verloren gegangen Daten wieder eingeben (lassen) zu können. Wenn die Summe wider erwarten nicht ausreicht, wird keine Unterversicherung angerechnet.

Tipp: Wie anfangs schon erwähnt, besteht Versicherungsschutz nur für Schadensursachen, die über die Elektronikversicherung gedeckt sind. Wenn dagegen jemanden beim Programmieren ein Fehler unterläuft und dabei Daten gelöscht werden, ist das nicht versichert.

Falls Sie Datenträger mitversichern wollen, müssen Sie eine Selbstbeteiligung akzeptieren.

Die Versicherungssummen

Sie können einzelne Geräte versichern, aber auch eine so genannte Pauschalversicherung abschließen, in der alle Ihre technischen Geräte erfasst sind.

Tipp: Sie müssen dem Versicherer den Preis nennen, zu dem Sie das versicherte Gerät gekauft haben. Aber Achtung: Falls Sie ein Gerät zu einem Sonderpreis gekauft haben, dürfen Sie diesen nicht ansetzen. Es ist vielmehr der normale Listenpreis zugrunde zu legen. Diesem Preis sind die Kosten für die Fracht und die Montage hinzuzurechnen.

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