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Lexikon
Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung ist ein Bestandteil der privaten Krankenzusatzversicherung. Sie hat die Aufgabe, dem Versicherten bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein vereinbartes Krankengeld auszuzahlen.

Diese ist sowohl für Angestellte, als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung, aber auch vor allem für Selbständige und Freiberufler, als Ergänzung zur privaten Krankenvollversicherung, sinnvoll.

Insbesondere für Freiberufler und Selbständige ist eine Krankentagegeldversicherung notwendig, da diese prinzipiell über keinerlei Absicherung im Krankheitsfall verfügen. Die Krankentagegeldversicherung würde in diesem Fall die Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Arbeitsunfähigkeit übernehmen (üblicherweise werden Karenzzeiten vereinbart).

Bei Angestellten würde sie die Lücke, die bei Zahlung des Krankengeldes ab der 7 Woche entsteht, übernehmen. Für Angestellte endet die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit in der Regel nach 6 Wochen bei anhaltender Krankheit. Danach übernimmt die Krankenversicherung die Lohnfortzahlung, allerdings nur ca. 75 % des Nettogehalts. Hier kann die Krankentagegeldversicherung die entstandene Lücke schließen.

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