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Lexikon
Feuerversicherung

Die versicherten Gefahren

Die Feuer-Versicherung ist ohne Zweifel eine der wichtigsten Versicherungssparten. Die Gefahr der totalen Zerstörung des Betriebes durch ein Feuer ist besonders groß. Aber auch ein Teilschaden oder ein Brand in anderen Räumen des Hauses oder im Nachbarhaus kann für Sie wie Sie wie ein Totalschaden sein, denn Schäden durch Rauch und das Löschwasser der Feuerwehr verursachen auch in der Nachbarschaft oft hohe Schaden.

Wir möchten Sie nicht mit der Definition der Feuer-Versicherung langweilen, daher an dieser Stelle nur eine kurze Übersicht, welche Gefahren im Rahmen dieser Sparte versichert sind:

  • Brand (Feuer);
  • Blitzschlag;
  • Explosion;
  • Anprall oder Absturz von bemannten Flugkörpern.

Nicht versicherte Gefahren

In der Feuerversicherung gibt es eine Reihe von Ausschlüssen. Hier die Wichtigsten:

  • Sengschäden (es erscheint keine Flamme);
  • Blitzschäden sind normalerweise mitversichert, aber nicht in den Fällen, in denen sie nicht durch den unmittelbaren Übergang des Blitzes auf die hierbei beschädigten elektrischen Einrichtungen entstanden sind;
  • Schäden, die an den versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden; die Versicherer sprechen hier auch von sog. Betriebsschäden. Beispiel: Verderben des Kaffees beim Rösten, Verbrennen der Wäsche im leergekochten Waschkessel;
  • Schäden an elektrischen Geräten durch Stromeinwirkung (das "durchgebrannte" Radio)
  • Schäden durch Erdbeben;
  • Schäden durch Krieg und innere Unruhen;
  • Schäden durch Kernenergie

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Es besteht selbstverständlich Versicherungsschutz für die sonstigen im Betrieb befindlichen Werte, wenn beispielsweise ein Radio "durchbrennt", in Brand gerät und das Feuer sich ausbreitet. Gegebenenfalls werden sämtliche Werte des Betriebes ersetzt - mit Ausnahme des Radios. Die gleiche Systematik gilt für so genannten "Betriebsschäden" und für die Blitzschäden.

Versicherte Kosten in der Pauschaldeklaration

Über die so genannte Pauschaldeklaration sind Kosten, wie die für das Aufräumen und Entsorgen zerstörter Sachen oder die Wiederherstellungskosten für Akten, Pläne und Geschäftsbücher mitversichert. Bis zu fest definierten Summen, die von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen unterschiedlich hoch festgelegt sind, sind diese mitversichert. Im Falle eines Feuerschadens können beispielsweise die Entsorgungskosten der verbrannten und unbrauchbaren Sachen erheblich sein oder es müssen eventuell beschädigte Akten wieder hergestellt werden etc.

Das Auswirken anderer gefährdeter Betriebe im Hause

Andere im Haus befindliche Betriebe können eine Auswirkung auf Ihre eigenen Versicherungsverträge haben. Beispielsweise, wenn Sie einen Bürobetrieb führen und sich im Gebäude noch eine Tischlerei befindet. In diesem Fall ist eine höhere Versicherungsprämie zahlen, da die Versicherer von der - höheren - Feuergefährdung des anderen Betriebes ausgehen.

Verschweigen Sie auf keinen Fall einen im Hause befindlichen Betrieb. Im Gegenteil, machen Sie den Vermittler unbedingt darauf aufmerksam, da er vielleicht diese Gefahrerhöhung nicht kennt. Im Schadenfall hätten Sie in jedem Fall den schwarzen Peter.

Diese Problematik setzt sich sogar noch fort. Falls nach dem Vertragsabschluß ein höher gefährdeter Betrieb in das Haus bzw. in die direkte Nachbarschaft einzieht, müssen Sie den Versicherer entsprechend informieren. Falls Sie dieses unterlassen, können Sie eventuell nachträglich Ihren Versicherungsschutz verlieren.

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