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Lexikon
Pauschaldeklaration

Neben den reinen Sachwerten (Einrichtung und Waren) ersetzen die Versicherer auch andere Werte und Kosten, welche in der so genannten Pauschaldeklaration zusammengefasst sind.

Die Positionen der Pauschaldeklaration kommen in fast jedem Schadenfall zum Tragen. Teilweise machen Sie sogar den Großteil des Schadens aus, wenn z.B. bei einem Büroeinbruch nur geringfügig Inventar entwendet wird, aber Bargeld- und Briefmarkenersatz sowie der Türschaden erhebliche Kosten verursachen.

In der Pauschaldeklaration sind Positionen erfasst, die für Ihren Betrieb in einem Schadenfall von Relevanz sein können, wie z.B. die Versicherung von "Bargeld" oder Kosten für die "Wiederherstellung von Akten und Plänen". Die festgesetzten Versicherungswerte können individuelle je nach Bedarf erhöht werden.

Einige Anmerkungen zur Pauschaldeklaration

Versicherung auf "Erstes Risiko"

Die in der Pauschaldeklaration (und nur diese) versicherten Positionen sind auf so genanntes "Erstes Risiko" versichert. Das bedeutet nichts anderes, als dass im Schadenfall keine Unterversicherung angerechnet wird.

Es ist beispielsweise sehr schwierig, die genauen Kosten für die Wiederherstellung von durch Feuer vernichteten Akten anzusetzen, da im Voraus fast nie abzusehen ist, wie teuer das Rekonstruieren der Akten werden kann. Daher können Sie selbst eine Entschädigungssumme für diese Position bestimmen, die für Ihren Betrieb sinnvoll ist, sagen wir zum Beispiel 20.000 €. Wenn Sie sich dabei verschätzt haben - die Aufwendungen betragen im Schadenfall tatsächlich z.B. 40.000 € - wird entgegen der sonstigen Handhabung keine Unterversicherung angerechnet. Der Versicherer ersetzt Ihnen in jedem Fall Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (in diesem Fall 20.000 €), wenn Sie diese Aufwendungen nachweisen können und sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Schadenfall erfolgten.

Bargeld usw.

Bargeld ist im verschlossenen Behältnis, das eine erhöhte Sicherheit auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst bietet mitversichert. Die Versicherer begrenzen aber den versicherten Wert.

Ein Behältnis im Sinne der vorgenannten Definition kann beispielsweise ein verschlossener Schreibtisch oder ein verschlossener Schrank sein. Übrigens ist die Beschädigung, die beim Aufbrechen des Behältnisses (Schreibtisch/Schrank) entsteht, mitversichert.

Diese Beschädigungen sind häufig erheblich und die Verschlussregelung vergrößert oft unnötig den Schaden. Die meisten Versicherer bestehen trotzdem noch darauf, einige fortgeschrittene Versicherungskonzepte ersetzen das Bargeld bzw. Teilsummen auch ohne Verschluss.

Tipp: Eine verschlossene Geldkassette oder die Registrierkasse gilt nicht als Behältnis im vorgenannten Sinne. Darüber hinaus ist sogar in der Regel eine Klausel im "Kleingedruckten" enthalten, die sagt, dass Registrierkassen abends zu leeren sind und geöffnet bleiben müssen. Befestigen Sie am Besten einen Zettel an die Kasse, damit das keiner vergisst.

Briefmarken und andere Wertmarken werden wie Bargeld behandelt, auch sie müssen verschlossen werden.

Akten, Pläne, Geschäftsbücher etc.

Diese Position ist für Bürobetriebe im weitesten Sinne sehr wichtig. Es kann trotz Einsatz moderner Datentechnik sehr unangenehm sein, wenn die gesamten Unterlagen verbrennen (ein Alptraum).

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