Ein Sachschaden, der durch Feuer entsteht, kann im Vergleich zum Folgeschaden relativ gering ausfallen. Daher haben die Versicherer die Betriebsunterbrechungsversicherung geschaffen.
Diese Betriebsunterbrechungsversicherung (im Folgenden BU-Versicherung genannt) kann ebenfalls für die Einbruch-Diebstahl-, die Leitungswasser- und für die Sturmversicherung abgeschlossen werden.
Es ist im Regelfall nicht notwendig, zu allen Sparten die BU-Versicherung einzuschließen, wenn Sie für Ihren Betrieb nur die Notwendigkeit einer Feuer-BU-Versicherung sehen. Die BU-Versicherungen können ganz individuell versichert werden. Voraussetzung ist dabei nur, dass auch die entsprechende Sachversicherung (z.B. die Feuerversicherung) abgeschlossen ist.
Für preiswerte Büro- oder Praxenversicherungsverträge macht der Ausschluss der BU-Versicherung einzelner Gefahren allerdings meistens keinen Sinn, da die Prämien relativ niedrig sind bzw. sich bei Ausschluss einzelner Gefahren keine Prämienreduzierungen ergeben (Mindestprämien bzw. Pauschalmodelle).
Die Art des Vertrages
Die Versicherer unterscheiden zwischen der so genannten "Klein-BU-Versicherung", der "Mittleren BU-Versicherung" und der "Groß-BU-Versicherung". Da die beiden letztgenannten Versicherungs-formen für Mittelständler und Industriebetriebe vorgesehen sind, konzentrieren wir uns hier auf die häufigste Form der „Klein-BU-Versicherung“, die typisch für Einzelhandels-, Büro- und Handwerksbetriebe ist.
Die mittlere BU- und die Groß-BU-Versicherung bieten im Grunde den gleichen Versicherungsschutz, nur bestehen dort mehr Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des einzelnen Vertrages. Auch ist hier keine Koppelung an den Feuer-Vertrag notwendig.
Der Umfang des Versicherungsschutzes
Wird durch einen Sachschaden (z.B. durch ein Feuer) der Betriebsablauf gestört oder unterbrochen, kommt die entsprechende Sachversicherung für den dadurch bedingten Einnahmeausfall und die weiterhin anfallenden festen Kosten des Betriebes nicht auf.
Hier greift die BU-Versicherung ein, die folgende Leistungen bietet:
Sollte der Betrieb beispielsweise wegen eines Brandes für 6 Monate stillstehen, ersetzt Ihnen der Versicherer neben dem für diese Zeit entgangenen Gewinn u. a. auch die Gehälter, die Miete und den Strom.
Die Haftzeit
Die Klein-BU-Versicherung ist durch die so genannte Haftzeit begrenzt. Die Versicherung übernimmt bis zu einer Unterbrechungszeit von maximal 12 Monaten die entgangenen Betriebsgewinne bzw. die fortlaufenden Kosten.
Die Versicherungssumme
Während die Haftzeit die zeitliche Begrenzung der Haftung des Versicherers darstellt, ist die Versicherungssumme eine Wertgrenze. Bei der Klein-BU-Versicherung ist die Wertgrenze die Versicherungssumme der Geschäftsversicherung (Summe der Einrichtung, Waren und Vorsorgeversicherung).
Sollten Sie die Geschäftseinrichtung und die Waren beispielsweise mit 100.000 EUR versichert haben, ersetzt der Versicherer im Betriebsunterbrechungsfall den entgangenen Gewinn und die entstandenen Kosten im Höchstfall bis zu dieser Summe.
Tipp: Prüfen Sie überschlägig, ob die Summe Ihrer Kosten (z.B. Löhne und Gehälter) und der Gewinn die Versicherungssumme der Sachversicherung übersteigt. In Betrieben mit wenig Inventar und geringem Warenbestand kann dieses schnell geschehen. In diesen Fällen ist ggf. eine mittlere oder Groß-BU-Versicherung abzuschließen.
Pläne, Zeichnungen etc.
Der Versicherer ersetzt keine Unterbrechungsschäden infolge von Sachschäden, die darin bestehen, dass Bargeld, Wertpapiere, Urkunden, Pläne, Zeichnungen, Datenträger, Geschäftsbücher oder Schriften aller Art zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.
Zusammentreffen mit der Elektronikversicherung
Diejenigen, die neben den üblichen Betriebs- Sachversicherungen eine Elektronikversicherung abgeschlossen haben, sollten folgendes beachten.
In der Elektronikversicherung sind u. a. auch die Gefahren Feuer, Einbruch-Diebstahl, Leitungswasser und Sturm eingeschlossen, was bedeutet, dass Sie vermutlich bei Abschluss der Elektronikversicherung den dort versicherten Anteil aus der Versicherungssumme der Sachversicherung herausgenommen haben.
Da aber, wie oben beschrieben, im Falle einer Betriebsunterbrechung die Versicherungssumme der Geschäftsversicherung als Höchstgrenze der Entschädigung dient, kann es im Schadenfall zu einer Unterversicherung kommen. Die Versicherungsbedingungen der Klein-BU sehen vor, dass die BU-Summe der Gesamtversicherungssumme der Sachversicherungen (Geschäftsversicherung, Elektronikversicherung, Maschinenversicherung etc.) entspricht, anderenfalls geht der Versicherer von einer Unterversicherung mit Kürzung im Schadenfall aus.
Zum Verständnis hier ein Beispiel:
Sie haben einen Betrieb mit den folgenden Versicherungssummen:
Einrichtung | 300.000 EUR |
Waren | 50.000 EUR |
Gesamt-Versicherungs-Summe | 350.000 EUR |
Betriebs-Unterbrechungs-Versicherungsschutz besteht bis | 350.000 EUR |
Für Ihre EDV-Technik, die einen Wert von 200.000 EUR hat, schließen Sie eine Elektronikversicherung ab, in der, wie oben bereits gesagt, die Gefahren eingeschlossen sind, die ohnehin über die Geschäftsversicherung versichert werden (Feuer, Einbruch-Diebstahl usw.).
Dadurch können Sie die 200.000 EUR aus der Geschäftsversicherung herausnehmen, so dass sich das folgende Bild ergibt:
Einrichtung | 100.000 EUR |
Waren | 50.000 EUR |
Gesamt-Versicherungs-Summe | 150.000 EUR |
Betriebs-Unterbrechungs-Versicherungsschutz besteht nur noch bis | 150.000 EUR |
Wie Sie sehen, fehlen Ihnen in diesem Beispiel 200.000 EUR in der BU-Versicherung, die Sie im Schadenfall unbedingt benötigen.
Dieses bedeutet zusätzlich, dass im Teil-Schadenfall eine Unterversicherung von fast 60 % vorliegt. Angenommen, der Versicherer müsste 100.000 EUR bezahlen, so wird er hiervon 60 % abziehen, da in dieser Höhe eine Unterversicherung besteht.
Tipp: Ein dringender Rat: Heften Sie sich eine ganz große Notiz auf Ihren Ordner für die Elektronikversicherung mit dem Hinweis, dass die BU-Versicherungssumme erhöht werden muss, wenn zur Elektronikversicherung die Summe erhöht oder neue Geräte aufgenommen werden.