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Lexikon
Kfz-Versicherung

Die Kraftfahrtversicherung umfasst die Versicherungsarten Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die Fahrzeugversicherung (Voll- und Teilkasko) und die Insassenunfallversicherung.

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne eine Haftpflichtversicherung dürfen Sie kein Fahrzeug zulassen und nicht im Straßenverkehr bewegen. Sie tritt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein, die Sie als Halter von Kraftfahrzeugen anderen zufügen. Sie ist also vergleichbar mit der Privat-Haftpflichtversicherung, nur dass hier Schäden versichert sind, die durch das Kraftfahrzeug verursacht wurden.

Ferner hat der Kfz-Haftpflicht-Versicherer die Aufgabe, unberechtigte Ansprüche auf seine Kosten abzuwehren. Sie verfügen also gleichzeitig über eine Art Rechtsschutzversicherung.

Fahrzeug-Versicherung (Voll- und Teilkasko)

Es ist zwischen der Voll- und Teil-Kasko-Versicherung zu unterscheiden.

Wird ein Fahrzeug beispielsweise gestohlen (Teilkasko) oder vollkommen zerstört (Vollkasko), wird der sogenannte Zeitwert ersetzt. Die Rechtssprechung definiert den Zeitwert als den "Preis, "der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre".

TEIL-Kasko-Versicherung

Eine Teilkasko-Versicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Sie wird zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicheurng abgeschlossen. Sie kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.

Die Teilkasko-Versicherung tritt ein bei:

  • Entwendung (Diebstahl) des Fahrzeugs oder der mitversicherten Fahrzeugteile (z.B. Autoradio, Verbandskasten);
  • Brand oder Explosion;
  • unmittelbarer Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung;
  • Zusammenstoß mit Haarwild;
  • Bruchschäden an der Verglasung;
  • Brand- und Schmorschäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.

VOLL-Kasko-Versicherung

Die VOLL-Kasko-Versicherung bezahlt bei Unfallschäden am EIGENEN Fahrzeug (die Haftpflichtversicherung dagegen die Schäden am anderen Fahrzeug). Versichert sind ferner mutwillige Beschädigungen durch fremde Personen, z.B. wenn jemand mit einem Nagel seine künstlerischen Fähigkeiten am Fahrzeug erprobt. Nicht versichert ist, wenn die Reifen zerstochen werden.

Ferner beinhaltet die Vollkasko-Versicherung alle Gefahren, welche die Teilkasko-Versicherung deckt.

Es ist üblich, die Vollkasko-Versicherung mit einer Selbstbeteiligung abzuschließen, wodurch die Prämie erheblich gesenkt werden kann. Ferner können Sie wählen, ob für die in der Vollkasko-Versicherung enthaltene Teilkasko- Versicherung eine Selbstbeteiligung oder keine Selbstbeteiligung gelten soll.

Insassenunfallversicherung

Eine Insassenunfallversicherung stellt einen zusätzlichen Schutz für Fahrzeuginsassen dar. Die Insassen-Unfall-Versicherung wird nicht unbedingt benötigt, wenn Sie beispielsweise einen Freund mitnehmen. Falls ihm etwas passieren sollte und Sie ein Verschulden trifft, besteht ein Anspruch aus der Kfz-Haftpflichtversicherung, welche meistens mit einer ausreichenden Versicherungssumme abgedeckt ist.

Bei einem Schaden erbringt der Versicherer unabhängig von der Verschuldensfrage die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Bedingung ist jedoch, dass der Unfall einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie dem Abstellen des Kraftfahrzeuges aufweist. Auch Unfälle, die sich beim Ein- oder Aussteigen ereignen, sind mitversichert.

Was ist über die Insassen-Unfall-Versicherung versichert?

Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Folgen, wird eine Todesfall-Summe ausgezahlt.

Sollte der Versicherte innerhalb eines Jahres aufgrund der Folgen des Unfalls dauernd ganz oder teilweise die Arbeitsfähigkeit verlieren (Invalidität), zahlt die Unfallversicherung bei Vollinvalidität die volle Invaliditätssumme, bei Teilinvalidität einen entsprechenden Teil.

Die Versicherungssummen erhöhen sich beim Pauschalsystem um 50 %, wenn sich mehr als eine Person im Fahrzeug befindet.

Ferner können Tagegelder und Heilkosten versichert werden. Die Versicherung von Heilkosten ist in der Regel nicht notwendig, da die Krankenkosten durch die eigene Krankenversicherung des Verletzten abgedeckt sind.

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