Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Haftpflichtansprüche Dritter, die bei der betrieblichen Tätigkeit durch den Versicherten oder seine Mitarbeiter verursacht werden. Die zweite wichtige Funktion besteht in der Abwehr unberechtigt erhobener Ansprüche, notfalls auch gerichtlich.
Versicherungsschutz besteht für das Unternehmen (als juristische Person), den Unternehmer und auch die einzelnen Mitarbeiter während der Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit.
Versicherte Schäden:
Die Versicherer bieten keine allgemeine für alle Betriebe gültige Versicherungspolice an, da je nach Branche und Tätigkeit des Unternehmens die Risiken sehr unterschiedlich sein können. Es werden daher individuelle auf die jeweilige Branche zugeschnittene Versicherungsverträge angeboten.
Nicht versichert sind vorsätzlich verursachte Schäden sowie Schäden, die Ihrem Unternehmen selbst z.B. durch Fehler von Mitarbeitern zugefügt werden, da dies keine Schäden an Dritten sind.