Versicherungen für eine Fußbodenverlegefirma
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die Versicherungen für das Gewerbe Fußbodenverlegefirma anbieten. Eine Beschreibung der jeweiligen Versicherung ist ebenfalls aufgeführt.
Betriebshaftpflichtversicherung füreine Fußbodenverlegefirma
ein kleines Missgeschick oder ein verschuldeter schwerer Unfall - im Geschäftsleben haften Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in den gesetzlich geregelten Fällen persönlich auf Schadensersatz für Schäden Dritter. Weil die finanziellen Folgen für Betrieb oder Gewerbe existenzielle Auswirkungen haben können, empfiehlt sich für diese Schadensfälle eine Betriebshaftpflichtversicherung. Mehr...
Continentale
Versicherungskammer Bayern
Bayerische Versicherungskammer
Alte Leipziger
AXA
R+V
HDI
Volkswohl Bund
INTER
Zurich
Nürnberger
Allianz
Rheinland
Württembergische
Concordia
Barmenia
Generali
AachenMünchener
VHV
Betriebsunterbrechungsversicherung füreine Fußbodenverlegefirma
Warum eine Betriebsunterbrechungsversicherung Mit einer Entschädigung der bei einem Sachschaden entstehenden Aufwendungen für die Wiederbeschaffung zerstörter und beschädigter Sachen und der damit zusammenhängenden Kosten für das Aufräumen der Schadensstätte und das Entsorgen der Trümmer ist es nicht getan. Mehr...
Continentale
AXA
Rheinland
Württembergische
Bayerische Versicherungskammer
Versicherungskammer Bayern
R+V
Barmenia
VHV
HDI
Generali
Volkswohl Bund
Allianz
Concordia
AachenMünchener
Alte Leipziger
INTER
Nürnberger
Zurich
Elektronikversicherung füreine Fußbodenverlegefirma
Die Elektronikversicherung ist die populärste Untersparte der technischen Versicherungen. Hier lassen sich Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte umfassend versichern. Mehr...
Württembergische
Versicherungskammer Bayern
HDI
Bayerische Versicherungskammer
AachenMünchener
Generali
Barmenia
INTER
AXA
Concordia
R+V
Nürnberger
Continentale
Rheinland
Allianz
VHV
Zurich
Alte Leipziger
Geschäftsversicherung füreine Fußbodenverlegefirma
auch sog. Geschäftsinhaltsversicherung für Büro- und Verwaltungsbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Großhandlungen, Betriebe und Läger Die Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige in einer Police mit einer einheitlichen Pauschaldeklaration (Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration). Mehr...
AachenMünchener
Zurich
R+V
Barmenia
VHV
HDI
Alte Leipziger
AXA
Bayerische Versicherungskammer
Continentale
Allianz
Rheinland
Volkswohl Bund
Generali
Nürnberger
Concordia
Württembergische
Versicherungskammer Bayern
Haftpflichtversicherung füreine Fußbodenverlegefirma
Zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden menschlichen Gesellschaft bedarf es Regeln. Von besonderer Bedeutung hierbei sind Regelungen zum Ausgleich von während des Zusammenlebens auftretenden Schäden, den Haftungsregeln. Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) im Jahre 1900 hat der Gesetzgeber den bis heute wichtigsten und umfassendsten Teil der Rechte und Pflichten des Geschädigten und des Schädigers juristisch festgelegt. Mehr...
AXA
R+V
Barmenia
Bayerische Versicherungskammer
Allianz
Concordia
Nürnberger
Zurich
Württembergische
Rheinland
HDI
AachenMünchener
VHV
Continentale
Volkswohl Bund
Alte Leipziger
Generali
Versicherungskammer Bayern
Inhaltsversicherung füreine Fußbodenverlegefirma
Überblick Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der Geschäfts-Inhaltsversicherung bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen. Mehr...
Nürnberger
Volkswohl Bund
VHV
Alte Leipziger
InterRisk
AachenMünchener
Versicherungskammer Bayern
Allianz
Württembergische
Barmenia
AXA
Bayerische Versicherungskammer
R+V
INTER
Continentale
Rheinland
Concordia
HDI
Generali
Zurich
Maschinenversicherung füreine Fußbodenverlegefirma
Die Maschinenversicherung bietet im Rahmen einer All-Risks-Versicherung Schutz für stationäre (Stationäre Maschinen) oder transportable (Fahrbare Maschinen) Maschinen und Anlagen eines Betriebes. Diese werden entweder pauschal oder per Einzeldeklaration versichert. Mehr...
INTER
Rechtsschutzversicherung füreine Fußbodenverlegefirma
Prozesse sind nicht immer vermeidbar und die damit verbundenen Kosten oft sehr hoch. Wegen des hohen Kostenrisikos verzichtet so mancher auf eine Auseinandersetzung und gibt lieber klein bei. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn ein Rechtsstreit über gerade einmal 3.000 Euro das gleiche Geld an Anwaltskosten und Gebühren kostet, falls man bis in die zweite Instanz geht. Mehr...
HDI
Welche Versicherungen sind für eine Fußbodenverlegefirma wichtig?
Ihre Tätigkeit als Unternehmer im Baugewerbe stellt spezielle Anforderungen an die Gestaltung Ihres Versicherungskonzepts. Sie wissen selbst am besten wie leicht es zu einem Unfall oder Schaden auf einer Baustelle kommen kann, auch wenn man alle Sicherheitsvorschriften beachtet und viel Erfahrung einbringt. Streß und Termindruck sind Ihnen vertraut und jedem Ihrer Arbeiter und Angestellten kann einmal ein Fehler unterlaufen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Den Mittelpunkt Ihrer Absicherung bildet die Betriebshaftpflichtversicherung. Diese ersetzt im Falle berechtigter Schadenersatzforderungen den Schaden des Geschädigten oder wehrt im Falle unberechtigter Ansprüche diese ab, notfalls auch gerichtlich.
Wichtig ist für Sie die Mitversicherung von Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden. Bearbeitungsschäden sind Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen (z. B. Bearbeitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung und dgl.) entstanden sind. Diese sind wie Be- und Entladeschäden, Leitungsschäden etc. wichtige Bestandteile einer Deckung als Baugewerbebetrieb. Die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) schließen solche Schäden aus. In den Besonderen Bedingungen eines passenden Versicherungskonzeptes werden diese besonderen Schadenarten, die typisch für Ihre Tätigkeit sind, aber wieder eingeschlossen. Im Schadenfall sind hierfür in den meisten Fällen Selbstbeteiligungen vereinbart.
Die Beauftragung fremder Unternehmer (Subunternehmer) sollte mitversichert sein, nicht versichert ist jedoch deren persönliche gesetzliche Haftpflicht. Ihre Subunternehmer benötigen eine eigene Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. Im Schadenfalle wird sich Ihr Auftraggeber oder der Geschädigte in der Regel erst einmal direkt an Sie wenden und Sie benötigen dafür Deckung über Ihren Versicherungsvertrag.
Achten Sie außerdem beispielsweise auf die Mitversicherung von Medienverlusten, Mängelbeseitigungsnebenkosten und eventuell die Absicherung von Unterfangungs- und Senkungsschäden, Unterspülung etc. Sind über Ihren Versicherungsvertrag Hub- und Gabelstapler, sonstige nicht versicherungs-/nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen mitversichert? Prüfen Sie die erhaltene Angebote nicht nur bezüglich des Preises sondern auch hinsichtlich des Deckungsumfangs.
Geschäftsversicherung / Inhaltsversicherung
Auch die Absicherung der Sachwerte Ihres Büro-/Betriebsstandortes wird Ihnen wichtig sein. Jeder kann Opfer eines Einbruchs werden. Ein Feuer kann ausbrechen: auch wenn Sie davon gar nicht direkt betroffen sind, das Löschwasser der Feuerwehr richtet auf jeden Fall in anderen Geschossen einen Schaden an, der oft größer ist als der Feuerschaden. Oder es kommt in den oberen Stockwerken in einer Wohnung zu einem Rohrbruch - das Wasser findet den Weg nach unten.
Autoinhaltsversicherung
Schwieriger ist die Absicherung Ihres Eigentums auf der Baustelle. Werkzeuge und Material in Betriebsfahrzeugen kann man über eine Autoinhaltsversicherung versichern, fragen Sie dabei nach der Absicherung während der Nacht (Nachtzeitklausel), wenn das Fahrzeug nicht in einer abgeschlossenen Garage abgestellt werden kann.
Nachfolgend eine - nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den
Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen
Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung
gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen
im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze,
Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit
unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.