Versicherungen für einen Bodenbelagverleger
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die Versicherungen für den Beruf Bodenbelagverleger anbieten. Eine Beschreibung der jeweiligen Versicherung ist ebenfalls aufgeführt.
Betriebshaftpflichtversicherung füreinen Bodenbelagverleger
ein kleines Missgeschick oder ein verschuldeter schwerer Unfall - im Geschäftsleben haften Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in den gesetzlich geregelten Fällen persönlich auf Schadensersatz für Schäden Dritter. Weil die finanziellen Folgen für Betrieb oder Gewerbe existenzielle Auswirkungen haben können, empfiehlt sich für diese Schadensfälle eine Betriebshaftpflichtversicherung. Mehr...
Alte Leipziger
VHV
Generali
Württembergische
AXA
Allianz
Barmenia
Rheinland
Zurich
Continentale
INTER
Nürnberger
R+V
AachenMünchener
HDI
Bayerische Versicherungskammer
Concordia
Versicherungskammer Bayern
Volkswohl Bund
Betriebsunterbrechungsversicherung füreinen Bodenbelagverleger
Warum eine Betriebsunterbrechungsversicherung Mit einer Entschädigung der bei einem Sachschaden entstehenden Aufwendungen für die Wiederbeschaffung zerstörter und beschädigter Sachen und der damit zusammenhängenden Kosten für das Aufräumen der Schadensstätte und das Entsorgen der Trümmer ist es nicht getan. Mehr...
R+V
Rheinland
Bayerische Versicherungskammer
Württembergische
AachenMünchener
Allianz
Generali
VHV
Alte Leipziger
Continentale
Barmenia
HDI
Versicherungskammer Bayern
Zurich
AXA
Volkswohl Bund
Concordia
INTER
Nürnberger
Elektronikversicherung füreinen Bodenbelagverleger
Die Elektronikversicherung ist die populärste Untersparte der technischen Versicherungen. Hier lassen sich Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte umfassend versichern. Mehr...
AXA
Allianz
AachenMünchener
Bayerische Versicherungskammer
HDI
Zurich
Barmenia
INTER
VHV
Continentale
Nürnberger
R+V
Concordia
Rheinland
Versicherungskammer Bayern
Alte Leipziger
Generali
Württembergische
Geschäftsversicherung füreinen Bodenbelagverleger
auch sog. Geschäftsinhaltsversicherung für Büro- und Verwaltungsbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Großhandlungen, Betriebe und Läger Die Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige in einer Police mit einer einheitlichen Pauschaldeklaration (Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration). Mehr...
HDI
Continentale
Concordia
Generali
Bayerische Versicherungskammer
Nürnberger
Barmenia
Zurich
Allianz
AXA
AachenMünchener
Versicherungskammer Bayern
Alte Leipziger
Volkswohl Bund
Württembergische
VHV
Rheinland
R+V
Haftpflichtversicherung füreinen Bodenbelagverleger
Zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden menschlichen Gesellschaft bedarf es Regeln. Von besonderer Bedeutung hierbei sind Regelungen zum Ausgleich von während des Zusammenlebens auftretenden Schäden, den Haftungsregeln. Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) im Jahre 1900 hat der Gesetzgeber den bis heute wichtigsten und umfassendsten Teil der Rechte und Pflichten des Geschädigten und des Schädigers juristisch festgelegt. Mehr...
Allianz
AachenMünchener
Nürnberger
Zurich
AXA
Württembergische
Barmenia
VHV
Continentale
Versicherungskammer Bayern
Rheinland
HDI
Alte Leipziger
Volkswohl Bund
Generali
Bayerische Versicherungskammer
Concordia
R+V
Inhaltsversicherung füreinen Bodenbelagverleger
Überblick Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der Geschäfts-Inhaltsversicherung bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen. Mehr...
InterRisk
Continentale
Allianz
AachenMünchener
Rheinland
Versicherungskammer Bayern
AXA
HDI
R+V
Nürnberger
Generali
Alte Leipziger
VHV
Concordia
Zurich
Bayerische Versicherungskammer
Württembergische
INTER
Barmenia
Volkswohl Bund
Maschinenversicherung füreinen Bodenbelagverleger
Die Maschinenversicherung bietet im Rahmen einer All-Risks-Versicherung Schutz für stationäre (Stationäre Maschinen) oder transportable (Fahrbare Maschinen) Maschinen und Anlagen eines Betriebes. Diese werden entweder pauschal oder per Einzeldeklaration versichert. Mehr...
INTER
Rechtsschutzversicherung füreinen Bodenbelagverleger
Prozesse sind nicht immer vermeidbar und die damit verbundenen Kosten oft sehr hoch. Wegen des hohen Kostenrisikos verzichtet so mancher auf eine Auseinandersetzung und gibt lieber klein bei. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn ein Rechtsstreit über gerade einmal 3.000 Euro das gleiche Geld an Anwaltskosten und Gebühren kostet, falls man bis in die zweite Instanz geht. Mehr...
HDI
Welche Versicherungen sind für einen Bodenbelagverleger wichtig?
Ihre Tätigkeit als Unternehmer im Baugewerbe stellt spezielle Anforderungen an die Gestaltung Ihres Versicherungskonzepts. Sie wissen selbst am besten wie leicht es zu einem Unfall oder Schaden auf einer Baustelle kommen kann, auch wenn man alle Sicherheitsvorschriften beachtet und viel Erfahrung einbringt. Streß und Termindruck sind Ihnen vertraut und jedem Ihrer Arbeiter und Angestellten kann einmal ein Fehler unterlaufen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Den Mittelpunkt Ihrer Absicherung bildet die Betriebshaftpflichtversicherung. Diese ersetzt im Falle berechtigter Schadenersatzforderungen den Schaden des Geschädigten oder wehrt im Falle unberechtigter Ansprüche diese ab, notfalls auch gerichtlich.
Wichtig ist für Sie die Mitversicherung von Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden. Bearbeitungsschäden sind Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen (z. B. Bearbeitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung und dgl.) entstanden sind. Diese sind wie Be- und Entladeschäden, Leitungsschäden etc. wichtige Bestandteile einer Deckung als Baugewerbebetrieb. Die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) schließen solche Schäden aus. In den Besonderen Bedingungen eines passenden Versicherungskonzeptes werden diese besonderen Schadenarten, die typisch für Ihre Tätigkeit sind, aber wieder eingeschlossen. Im Schadenfall sind hierfür in den meisten Fällen Selbstbeteiligungen vereinbart.
Die Beauftragung fremder Unternehmer (Subunternehmer) sollte mitversichert sein, nicht versichert ist jedoch deren persönliche gesetzliche Haftpflicht. Ihre Subunternehmer benötigen eine eigene Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. Im Schadenfalle wird sich Ihr Auftraggeber oder der Geschädigte in der Regel erst einmal direkt an Sie wenden und Sie benötigen dafür Deckung über Ihren Versicherungsvertrag.
Achten Sie außerdem beispielsweise auf die Mitversicherung von Medienverlusten, Mängelbeseitigungsnebenkosten und eventuell die Absicherung von Unterfangungs- und Senkungsschäden, Unterspülung etc. Sind über Ihren Versicherungsvertrag Hub- und Gabelstapler, sonstige nicht versicherungs-/nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen mitversichert? Prüfen Sie die erhaltene Angebote nicht nur bezüglich des Preises sondern auch hinsichtlich des Deckungsumfangs.
Geschäftsversicherung / Inhaltsversicherung
Auch die Absicherung der Sachwerte Ihres Büro-/Betriebsstandortes wird Ihnen wichtig sein. Jeder kann Opfer eines Einbruchs werden. Ein Feuer kann ausbrechen: auch wenn Sie davon gar nicht direkt betroffen sind, das Löschwasser der Feuerwehr richtet auf jeden Fall in anderen Geschossen einen Schaden an, der oft größer ist als der Feuerschaden. Oder es kommt in den oberen Stockwerken in einer Wohnung zu einem Rohrbruch - das Wasser findet den Weg nach unten.
Autoinhaltsversicherung
Schwieriger ist die Absicherung Ihres Eigentums auf der Baustelle. Werkzeuge und Material in Betriebsfahrzeugen kann man über eine Autoinhaltsversicherung versichern, fragen Sie dabei nach der Absicherung während der Nacht (Nachtzeitklausel), wenn das Fahrzeug nicht in einer abgeschlossenen Garage abgestellt werden kann.
Nachfolgend eine - nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den
Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen
Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung
gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen
im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze,
Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit
unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.