Versicherungen für eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die Versicherungen für den Beruf Fachkraft für Veranstaltungstechnik anbieten. Eine Beschreibung der jeweiligen Versicherung ist ebenfalls aufgeführt.
Berufsrechtsschutzversicherung füreine Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Prozesse sind nicht immer vermeidbar und die damit verbundenen Kosten oft sehr hoch. Wegen des hohen Kostenrisikos verzichtet so mancher auf eine Auseinandersetzung und gibt lieber klein bei. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn ein Rechtsstreit über gerade einmal 3.000 Euro das gleiche Geld an Anwaltskosten und Gebühren kostet, falls man bis in die zweite Instanz geht. Mehr...
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Betriebsunterbrechungsversicherung füreine Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Warum eine Betriebsunterbrechungsversicherung Mit einer Entschädigung der bei einem Sachschaden entstehenden Aufwendungen für die Wiederbeschaffung zerstörter und beschädigter Sachen und der damit zusammenhängenden Kosten für das Aufräumen der Schadensstätte und das Entsorgen der Trümmer ist es nicht getan. Mehr...
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Datenträgerversicherung füreine Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Ergänzung zur Elektronikversicherung, durch die Daten und Datenträger versichert werden. Ersetzt werden die Kosten der Wiederbeschaffung. Die Versicherung enthält regelmäßig eine Selbstbeteiligung im Schadenfall. Gegenstand der Versicherung Beschädigung oder Zerstörung versicherter Datenträger einschließlich der gespeicherten Daten durch vom VN nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse. Mehr...
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Elektronikpauschalversicherung füreine Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Die Elektronikversicherung ist die populärste Untersparte der technischen Versicherungen. Hier lassen sich Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte umfassend versichern. Mehr...
Concordia
Zurich
Rheinland
VHV
Bayerische Versicherungskammer
Versicherungskammer Bayern
R+V
Alte Leipziger
Generali
AXA
Württembergische
Nürnberger
Allianz
Continentale
Barmenia
AachenMünchener
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Gebäudeversicherung füreine Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Dieser Überblick richtet sich in erster Linie an den interessierten Endverbraucher. Sicherlich haben auch Sie viel Geld in Ihre eigenen vier Wände investiert. Und Ihr wertvoller materieller Besitz ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt. So kann z. B. ein Brand im Nu zerstören, was Sie sich in langen Jahren im wahrsten Sinne des Wortes aufgebaut haben. Mehr...
Volkswohl Bund
R+V
VHV
Alte Leipziger
AachenMünchener
Nürnberger
Bayerische Versicherungskammer
Versicherungskammer Bayern
Barmenia
Zurich
Allianz
Generali
Württembergische
Continentale
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Concordia
AXA
Rheinland
Geschäftsversicherung füreine Fachkraft für Veranstaltungstechnik
auch sog. Geschäftsinhaltsversicherung für Büro- und Verwaltungsbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Großhandlungen, Betriebe und Läger Die Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige in einer Police mit einer einheitlichen Pauschaldeklaration (Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration). Mehr...
Nürnberger
Württembergische
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Concordia
Generali
AXA
Versicherungskammer Bayern
Zurich
Volkswohl Bund
Allianz
VHV
AachenMünchener
Barmenia
Rheinland
Continentale
R+V
Bayerische Versicherungskammer
Alte Leipziger
Gewinnspielversicherung füreine Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Bei einer Gewinnspielversicherung wird dem Kunden im Gewinnfall das vereinbarte Preisgeld erstattet. Beispiel: Hole-in-One Versicherung, Glastresor (beim Eintippen eines Zahlencodes wird von Spieler eine Summe gewonnen), Geld-Zurück-Garantie-Versicherung etc. Mehr...
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Glasversicherung füreine Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Gegenstand der Versicherung Schäden an Glasscheiben und anderen Gegenständen durch Zerbrechen, wobei die Rissbildung durch die ganze Glasdicke gehen muss. Leistungen des Versicherers Die Leistungen des Versicherers umfassen nach seiner Wahl die Wiederherstellung des früheren Zustandes, soweit zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten möglich (Naturalersatz), die Entschädigung der ortsüblichen Wiederherstellungskosten abzüglich des Wertes der Bruchstücke (Geldersatz) sowie die Entschädigung der Kosten einer eventuell erforderlichen Notverglasung, Entschädigung der Aufwendungen des VN zur Abwendung Mehr...
AachenMünchener
Alte Leipziger
Bayerische Versicherungskammer
Württembergische
AXA
Concordia
Zurich
Volkswohl Bund
Rheinland
VHV
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Allianz
Generali
R+V
Barmenia
Continentale
Nürnberger
Versicherungskammer Bayern
Honorarausfallversicherung füreine Fachkraft für Veranstaltungstechnik
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Inhaltsversicherung füreine Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Überblick Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der Geschäfts-Inhaltsversicherung bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen. Mehr...
Württembergische
Generali
R+V
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Volkswohl Bund
AachenMünchener
Allianz
Continentale
Barmenia
Versicherungskammer Bayern
Zurich
Alte Leipziger
AXA
VHV
Bayerische Versicherungskammer
Concordia
Rheinland
Nürnberger
Welche Versicherungen sind für eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik wichtig?
Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit sind Sie mit vielen neuen Themen konfrontiert und müssen Entscheidungen für die Zukunft treffen. Ein Thema stellt dabei der richtige Versicherungsschutz dar. Bei der Absicherung durch Versicherungen haben Sie als Selbstständiger oder Freiberufler einen bunten Strauß von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für Ihre Tätigkeit und Versorgung abzusichern.
Neben der persönlichen Absicherung im Krankheits- oder Berufsunfähigkeitsfall etc. benötigen Sie auch den passenden Versicherungsschutz für Ihren Betrieb. Im Folgenden die wichtigsten beiden Grundabsicherungen, die natürlich je nach Branche und Art Ihrer Tätigkeit variieren.
Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung
Was geschieht, wenn ein Kunde oder Besucher in Ihren Betriebsräumen ausrutscht und dessen Arbeitgeber oder dessen Krankenkasse die Behandlungskosten und den Verdienstausfall bei Ihnen einfordert? Oder Ihr Werbeaufsteller vor der Tür fällt auf ein daneben parkendes Fahrzeug und richtet Schaden an. Ihr bisheriger Privathaftpflichtversicherer übernimmt für diese Fälle keine Deckung, denn Schäden aus beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit sind nicht über eine Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Sie benötigen hierfür einen gesonderten Vertrag - die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Sollten Sie Arbeitnehmer beschäftigen, wird die Haftung aus deren Tun oder Unterlassen in Ihrem Versicherungsvertrag mitversichert. Ihr Versicherer ist im Falle berechtigter Ansprüche zur Zahlung des entstandenen Schadens verpflichtet und übernimmt im Falle ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche die Abwehr unberechtigter Forderungen, notfalls auch gerichtlich.
Geschäftsversicherung / Sachversicherung
Auch wenn Sie die Kosten bei der Einrichtung Ihres Betriebsstandortes anfangs niedrig halten - ein Schaden kann teuer werden und das Startkapital fließt oft in die Gründungsausgaben. Jeder kann beispielsweise Opfer eines Einbruchs werden - oder es bricht im Haus ein Feuer aus. Selbst wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind, verursachen Löschwasser der Feuerwehr und Rauch oft hohe Schäden, die teilweise umfangreicher sind als der eigentliche direkte Schaden durch das Feuer. Oder es kommt in den oberen Stockwerken zu einem Rohrbruch, durch den in den darunter liegenden Geschossen Schäden verursacht werden. All dies und mehr sind Risiken, die sich über eine konventionelle Sachversicherung absichern lassen.
Für die technische Bertriebsausstattung wird eine sogenannte Sachversicherung abgeschlossen, die beispielsweise die Gefahren Feuer, Einbruch-Diebstahl und Leitungswasser umfasst. Für technische Geräte ist oft eine Elektronikversicherung sinnvoll und für Warentransporte eine Transportversicherung - lassen Sie sich von einem kompetenten Versicherungsvermittler beraten. Jedes Unternehmen stellt spezifische Anforderungen an den Versicherungssschutz.
Nachfolgend eine - nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
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Ihre persönliche Absicherung im Krankheits- und Berufsunfähigkeitsfall (Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung)
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Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Kreditabsicherung (Lebens- und Rentenversicherung, Risikolebensversicherung etc.)
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Geschäftsführer-Haftpflichtdeckung oder D &, O-Police im Falle von Organhaftung (z.B. Rechtsform AG)
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Betriebshaftpflichtversicherung
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Geschäftsversicherung oder Inventarversicherung (z.B. Feuer-, Einbruch-Diebstahl-, Leitungswasserversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Sturmversicherung, Glasversicherung)
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Elektronikversicherung (für stationäre Technik wie PCs oder Notebooks auch im Einsatz außerhalb des Unternehmens)
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Autoinhaltsversicherung (Werkzeug und Material in Betriebsfahrzeugen)
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Transportversicherung (Warentransporte etc.)
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Gebäudeversicherung (falls Sie ein eigenes Betriebsgebäude haben)
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Rechtsschutzversicherung
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Kfz-Versicherung für Betriebsfahrzeuge
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den
Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen
Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung
gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen
im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze,
Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit
unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.