Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die eine Rechtsschutzversicherung für den Beruf Manager anbieten.
Als Manager und Führungskraft tragen Sie eine besondere Verantwortung. Tagtäglich müssen Sie Entscheidungen treffen, die für Sie und die Menschen in Ihrem Unternehmen die Zukunft bestimmen. Stress und Termindruck machen den Alltag nicht leichter. Dazu unterliegen Sie einer strengen und unbegrenzten Haftung. Eine Möglichkeit, einen Teil der Risiken abzusichern, ist die:
D&O-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder Managerhaftpflichtversicherung
Der Begriff D&O (Directors and Officers) kommt aus dem angelsächsischen Sprachraum. Dort war diese Versicherung schon seit Jahrzehnten eine Standardabsicherung von Managern und wurde erst später von deutschen Versicherern angeboten.
Nicht nur die Vorstände und Aufsichtsräte von großen Aktiengesellschaften können persönlich in die Haftung genommen werden, sondern auch Geschäftsführer einer GmbH, geschäftsführende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und Vorstandsmitglieder eines Vereins.
Welche Schäden sind versichert?
In der D&O-Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind rein finanzielle Schäden (Vermögensschäden) des Unternehmens oder Vereins, die ein Organ (zum Beispiel ein Vorstand) oder auch der/die einzelne Geschäftsführer/in zu verantworten hat versichert. Dabei handelt es sich z.B. um Pflichtverletzungen. Bei einer GmbH kann das die Insolvenzverschleppung sein oder bei einem gemeinnützigen Verein ein unvollständiger oder falscher Mittelverwendungsnachweis bei öffentlicher Förderung.
Welche Aufgabe hat die Versicherungsgesellschaft?
Allgemein gesehen, hat der Haftpflichtversicherer die Aufgabe, den versicherten Personen und Organen die Haftung abzunehmen. Dieses bedeutet in der Praxis, dass der Versicherer an Ihre Stelle tritt und für Sie tut, was Sie sonst selbst erledigen müssten. Dieses ist beispielsweise die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist oder die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Kommt es zum Rechtsstreit mit den Geschädigten, führt der Versicherer den Prozess und trägt dafür die Kosten.
Nachfolgend eine - nicht abschließende - Liste der Versicherungen für Sie persönlich und das Unternehmen, die im Regelfall zu prüfen ist:
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze, Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.