Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die eine Berufshaftpflichtversicherung für den Beruf Rechtsanwalt anbieten.
Bei der Absicherung durch Versicherungen hat der Anwalt oder die Anwältin (im Nachfolgenden Anwalt genannt) eine ganze Reihe von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für seine Tätigkeit und Versorgung abzusichern.
In erster Linie muss sich der Rechtsanwalt mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beschäftigen, da auf ihn existenzbedrohende Schadenersatzforderungen zukommen können.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Anwalts aus seiner Tätigkeit. Die Berufshaftpflichtversicherung dient außerdem der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Neben der fehlerhaften Rechtsberatung zählen Fristversäumnisse zu den häufigsten Ursachen von Schadenersatzansprüchen gegen den Rechtsanwalt.
Welche Schäden sind versichert?
Versichert sind Vermögensschäden, also alle Schäden, die keine Personen- oder Sachschäden sind.
Solche Schäden können z.B. resultieren aus:
Dies kann sowohl aus einem Fehler der Büroorganisation als auch aus falscher Einschätzung der Rechtslage oder nicht umfassender Information resultieren. Auch der Anwalt/die Anwältin kann nicht in allen Spezialgebieten des Rechts die umfassendsten Kenntnisse haben und alle Entwicklungen stets genau kennen. Oder ein Versehen der im Büro angestellt tätigen Personen führt zu diesem Fehler, deren Tätigkeit ist natürlich mitversichert.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die freiberuflich ausgeübte Rechtsanwaltstätigkeit, die in §§ 1 bis 3 BRAO normiert ist, sowie auf die in den Risikobeschreibungen zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen explizit aufgeführten mitversicherten Nebentätigkeiten. Sonstige rechtlich zulässige Nebentätigkeiten fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Wird für solche Tätigkeiten - z. B. bei der Wohnungsverwaltung oder der gelegentlichen Vermittlung von Immobilien - Versicherungsschutz gewünscht, ist dieser gesondert zu beantragen.
Deckungssumme
Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme beträgt für Rechtsanwälte EUR 250.000 pro Versicherungsfall (vierfach maximiert, also maximal eine Million Euro pro Versicherungsjahr).
Zu beachten wäre dabei auch, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nach dem sogenannten "Verstoßprinzip" funktioniert. Der Versicherungsfall ist nicht das Schadensereignis oder die Anspruchserhebung sondern der Verstoß. Die Deckungssumme zum Zeitpunkt des Verstoßes ist also maßgebend.
Selbstbeteiligungen
In den allermeisten Vermögensschadenhaftpflichtverträgen für Anwälte sind Selbstbeteiligungen bzw. Gebühreneinbehalt vereinbart. Diese können sowohl prozentuale Regelungen als auch feste Beträge sein. Die Wahl eines höheren Fest-Selbstbehaltes hat einen Prämienrabatt zur Folge.
Nachfolgend eine - nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze, Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.