Über dvb-Versicherungsvergleich

dvb-Versicherungsvergleich ist ein Dienst der deutschen-versicherungsboerse.de. Seit 2000 betreibt die dvb eines der größten B2B-Fachportale für Versicherungen in Deutschland. Mit diesen Erfahrungen helfen wir Ihnen, nicht nur preisgünstige, sondern auch für Sie passende Angebote zu finden - über einen transparenten, unkomplizierten und einfachen Weg. Ein Dienst der deutsche-versicherungsboerse.de (dvb)
Versicherungsvergleich für
einen RA anfordern

– unverbindlich und kostenlos –

 
Sie wünschen einen Vergleich zu folgenden Versicherungen?
Sicherheitslogo von Comodo
Ihre Daten werden sicher übertragen
 
Trennlinie

Berufshaftpflichtversicherung für einen RA

Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die eine Berufshaftpflichtversicherung für den Beruf RA anbieten.

Berufshaftpflichtversicherung für einen RA

Überblick Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet nach deutschem Recht unbegrenzt, privat wie beruflich. Haftpflichtschäden gehören zu den existenzbedrohenden Risiken. Unabhängig hiervon entspricht es auch der Verantwortung, die man anderen Menschen gegenüber hat, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mehr...

HDI
Barmenia
Volkswohl Bund
Continentale
R+V
Alte Leipziger
AachenMünchener
Württembergische
Allianz
VHV
Concordia
Rheinland
Generali
Zurich
Versicherungskammer Bayern
AXA
Nürnberger
Bayerische Versicherungskammer


Welche Versicherungen sind für einen RA wichtig?

Bei der Absicherung durch Versicherungen hat der Anwalt oder die Anwältin (im Nachfolgenden Anwalt genannt) eine ganze Reihe von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für seine Tätigkeit und Versorgung abzusichern.

In erster Linie muss sich der Rechtsanwalt mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beschäftigen, da auf ihn existenzbedrohende Schadenersatzforderungen zukommen können. 

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Anwalts aus seiner Tätigkeit. Die Berufshaftpflichtversicherung dient außerdem der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Neben der fehlerhaften Rechtsberatung zählen Fristversäumnisse zu den häufigsten Ursachen von Schadenersatzansprüchen gegen den Rechtsanwalt.

Welche Schäden sind versichert?

Versichert sind Vermögensschäden, also alle Schäden, die keine Personen- oder Sachschäden sind.

Solche Schäden können z.B. resultieren aus:

  • Termin- und Fristversäumnissen
  • Fehlerhafte Rechtsberatung
  • Fehler in der Prozeßführung
  • Falsch abgelegte Dokumente
  • etc.

Dies kann sowohl aus einem Fehler der Büroorganisation als auch aus falscher Einschätzung der Rechtslage oder nicht umfassender Information resultieren. Auch der Anwalt/die Anwältin kann nicht in allen Spezialgebieten des Rechts die umfassendsten Kenntnisse haben und alle Entwicklungen stets genau kennen. Oder ein Versehen der im Büro angestellt tätigen Personen führt zu diesem Fehler, deren Tätigkeit ist natürlich mitversichert.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die freiberuflich ausgeübte Rechtsanwaltstätigkeit, die in §§ 1 bis 3 BRAO normiert ist, sowie auf die in den Risikobeschreibungen zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen explizit aufgeführten mitversicherten Nebentätigkeiten. Sonstige rechtlich zulässige Nebentätigkeiten fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Wird für solche Tätigkeiten - z. B. bei der Wohnungsverwaltung oder der gelegentlichen Vermittlung von Immobilien - Versicherungsschutz gewünscht, ist dieser gesondert zu beantragen.

Deckungssumme

Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme beträgt für Rechtsanwälte EUR 250.000 pro Versicherungsfall (vierfach maximiert, also maximal eine Million Euro pro Versicherungsjahr).

Zu beachten wäre dabei auch, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nach dem sogenannten "Verstoßprinzip" funktioniert. Der Versicherungsfall ist nicht das Schadensereignis oder die Anspruchserhebung sondern der Verstoß. Die Deckungssumme zum Zeitpunkt des Verstoßes ist also maßgebend.

Selbstbeteiligungen

In den allermeisten Vermögensschadenhaftpflichtverträgen für Anwälte sind Selbstbeteiligungen bzw. Gebühreneinbehalt vereinbart. Diese können sowohl prozentuale Regelungen als auch feste Beträge sein. Die Wahl eines höheren Fest-Selbstbehaltes hat einen Prämienrabatt zur Folge.

Nachfolgend eine - nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:

Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:

Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen Versicherungsbedarf erhalten.

Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze, Rechtssprechung etc.

Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.

FAQ | AGB | Datenschutz | Impressum

© dvb Dienstleistungs GmbH