Versicherungen für eine Arztpraxis
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die Versicherungen für das Gewerbe Arztpraxis anbieten. Eine Beschreibung der jeweiligen Versicherung ist ebenfalls aufgeführt.
Berufshaftpflichtversicherung füreine Arztpraxis
Überblick Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet nach deutschem Recht unbegrenzt, privat wie beruflich. Haftpflichtschäden gehören zu den existenzbedrohenden Risiken. Unabhängig hiervon entspricht es auch der Verantwortung, die man anderen Menschen gegenüber hat, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mehr...
Continentale
HDI
Allianz
R+V
Concordia
Gothaer
Barmenia
Bayerische Versicherungskammer
Zurich
Nürnberger
Deutsche Ärzteversicherung
AachenMünchener
VHV
Generali
DBV-Winterthur
Janitos
Alte Leipziger
AXA
Versicherungskammer Bayern
Berufsunfähigkeitsversicherung füreine Arztpraxis
Die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) nach den "Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung" dient ausschließlich der Absicherung des Risikos Berufsunfähigkeit. Es gelten keine weiteren Leistungen wie Todesfall, Erlebensfall etc. als mitversichert. Mehr...
Rheinland
Versicherungskammer Bayern
Dialog
R+V
Zurich
AXA
Nürnberger
Barmenia
HDI
Volkswohl Bund
Condor
BBV
AachenMünchener
Bayerische Versicherungskammer
Continentale
Concordia
VHV
Alte Leipziger
Swiss Life
Generali
Münchener Verein
Württembergische
Allianz
Betriebshaftpflichtversicherung füreine Arztpraxis
ein kleines Missgeschick oder ein verschuldeter schwerer Unfall - im Geschäftsleben haften Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in den gesetzlich geregelten Fällen persönlich auf Schadensersatz für Schäden Dritter. Weil die finanziellen Folgen für Betrieb oder Gewerbe existenzielle Auswirkungen haben können, empfiehlt sich für diese Schadensfälle eine Betriebshaftpflichtversicherung. Mehr...
Rheinland
Württembergische
R+V
AXA
Nürnberger
VHV
Continentale
Barmenia
AachenMünchener
Concordia
HDI
Generali
Alte Leipziger
Zurich
Bayerische Versicherungskammer
Allianz
Versicherungskammer Bayern
Deckungskonzept füreine Arztpraxis
INTER
HDI
Elektronikpauschalversicherung füreine Arztpraxis
Die Elektronikversicherung ist die populärste Untersparte der technischen Versicherungen. Hier lassen sich Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte umfassend versichern. Mehr...
Württembergische
Concordia
AXA
Barmenia
Versicherungskammer Bayern
R+V
AachenMünchener
Zurich
HDI
VHV
Generali
Rheinland
Nürnberger
Allianz
Continentale
Alte Leipziger
Bayerische Versicherungskammer
Elektronikversicherung füreine Arztpraxis
Zurich
VHV
Württembergische
AachenMünchener
Concordia
Generali
HDI
Alte Leipziger
Rheinland
Continentale
Bayerische Versicherungskammer
Allianz
Nürnberger
R+V
AXA
Versicherungskammer Bayern
Barmenia
Gebäudeversicherung füreine Arztpraxis
Dieser Überblick richtet sich in erster Linie an den interessierten Endverbraucher. Sicherlich haben auch Sie viel Geld in Ihre eigenen vier Wände investiert. Und Ihr wertvoller materieller Besitz ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt. So kann z. B. ein Brand im Nu zerstören, was Sie sich in langen Jahren im wahrsten Sinne des Wortes aufgebaut haben. Mehr...
AachenMünchener
Alte Leipziger
R+V
Volkswohl Bund
Continentale
VHV
HDI
Bayerische Versicherungskammer
Generali
Concordia
Barmenia
Mannheimer
AXA
Nürnberger
Rheinland
Zurich
Versicherungskammer Bayern
Württembergische
Allianz
Geschäftsversicherung füreine Arztpraxis
auch sog. Geschäftsinhaltsversicherung für Büro- und Verwaltungsbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Großhandlungen, Betriebe und Läger Die Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige in einer Police mit einer einheitlichen Pauschaldeklaration (Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration). Mehr...
Nürnberger
Volkswohl Bund
Württembergische
Continentale
Versicherungskammer Bayern
Concordia
R+V
Bayerische Versicherungskammer
Zurich
Barmenia
AXA
AachenMünchener
HDI
Rheinland
VHV
Generali
Allianz
Alte Leipziger
Haftpflichtversicherung füreine Arztpraxis
Zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden menschlichen Gesellschaft bedarf es Regeln. Von besonderer Bedeutung hierbei sind Regelungen zum Ausgleich von während des Zusammenlebens auftretenden Schäden, den Haftungsregeln. Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) im Jahre 1900 hat der Gesetzgeber den bis heute wichtigsten und umfassendsten Teil der Rechte und Pflichten des Geschädigten und des Schädigers juristisch festgelegt. Mehr...
AachenMünchener
Volkswohl Bund
Concordia
Barmenia
Versicherungskammer Bayern
HDI
Zurich
AXA
Continentale
VHV
Generali
Allianz
Rheinland
Alte Leipziger
R+V
Bayerische Versicherungskammer
Nürnberger
Württembergische
Inhaltsversicherung füreine Arztpraxis
Überblick Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der Geschäfts-Inhaltsversicherung bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen. Mehr...
Generali
HDI
Barmenia
Volkswohl Bund
Württembergische
Nürnberger
Bayerische Versicherungskammer
Rheinland
InterRisk
Mannheimer
AachenMünchener
Versicherungskammer Bayern
VHV
AXA
Alte Leipziger
DBV-Winterthur
R+V
Concordia
Allianz
Continentale
Zurich
Welche Versicherungen sind für eine Arztpraxis wichtig?
Bei der Absicherung durch Versicherungen haben der Arzt bzw. die Ärztin (im Nachfolgenden Arzt genannt) einen bunten Strauss von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für ihre Tätigkeit und Versorgung abzusichern.
In erster Linie muss sich der Arzt mit der Haftpflichtversicherung beschäftigen, da auf ihn existenzbedrohende Schadenersatzforderungen zukommen können.
Arzthaftpflichtdeckung
Die wichtigste Absicherung des Arztes ist ohne Zweifel die Arzthaftpflichtversicherung. Jeder Mediziner ist sich seiner hohen Verantwortung für Gesundheit und Leben seiner Patienten bewusst.
Neue Diagnoseverfahren und Entwicklungen der Gerätetechnik sowie der damit einhergehende Zeitaufwand der Fortbildung und Information, dazu der ständig steigende Verwaltungsaufwand - all dies macht den Beruf des Arztes heute anspruchsvoller denn je.
Trotz aller Sorgfalt kann auch dem besten Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen und ein Patient bzw. dessen Hinterbliebene erheben den Vorwurf, einen Schaden aufgrund ärztlicher Behandlung erlitten zu haben. Hierfür benötigt der Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung, die ihn vor den finanziellen Folgen eines Fehlers schützt und/oder ihm den juristischen Beistand im Schadenfalle gewährleistet. Das Tun oder Unterlassen des Arztes und seines angestellten Personals ist über die Arzthaftpflichtdeckung abgesichert.
Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist ein wichtiger Bestandteil der Haftpflichtdeckung. Die Auseinandersetzung mit dem Patienten bzw. dessen Hinterbliebenen wird vom Versicherer übernommen und der Arzt entlastet.
Deckungssummen der Arzthaftpflichtversicherung
Die Mehrzahl der bestehenden Verträge ist mit Deckungssummen von EUR 2.000.000 für Personen- und Sachschäden und EUR 100.000 für Vermögensschäden abgeschlossen. Steigende Kosten für Pflege, Verdienstausfall und Hinterbliebenenversorgung sollten bei der Wahl der Deckungssummen in Erwägung gezogen werden. Höhere Summen von EUR 5.000.000 für Personenschäden sind sicher ratsam und gegen einen Zuschlag von 15 ? 20 % möglich.
Wer benötigt eine Arzthaftpflichtversicherung?
Jeder Arzt, nicht nur der niedergelassene Mediziner, benötigt eine Arzthaftpflichtdeckung mit unterschiedlichem Umfang. Auch der Arzt im Ruhestand ist zur Notfallhilfe verpflichtet und haftet für sein Tun. Oder es ergeben sich Schadenersatzansprüche aus der gelegentlichen Behandlung im Bekannten- und Familienkreise.Für alle ärztlichen Tätigkeiten besteht ein Haftungsrisiko. Dieses sogenannte "Restrisiko" kann gegen eine geringe Prämie (häufig auch in Kombination mit der Privathaftpflichtdeckung der Familie) abgesichert werden.
Auch der angestellte Arzt im Krankenhaus sollte sein Risiko absichern und muss zudem noch, je nach dienstlicher Stellung in der Klinik und dem Umfang der Versicherung seines Arbeitgebers, eine Deckung der beruflichen Tätigkeit abschließen. Die Prämien der Haftpflichtversicherer differieren je nach Stellung im Krankenhaus und dem Umfang der abzusichernden Haftung.
Bei Bedarf ist der Umfang der Mitversicherung von ambulanten und stationären operativen Eingriffen abzuklären. Eine zusätzliche privatärztliche Tätigkeit des angestellten Arztes muss natürlich ebenfalls abgesichert werden.
Bestandteil der meisten Arzthaftpflichtdeckungen ist als Ergänzung der erweiterte Strafrechtsschutz. Diese zusätzliche Deckung ist notwendig, da die klassische Haftpflichtdeckung nur die Haftung aus privatrechtlichen Ansprüchen abdeckt. Über den Strafrechtsschutz wird auch die Verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren übernommen, das den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens behandelt.
In der Berufshaftpflichtversicherung der Ärzte sind individuelle Angebote je nach Fachrichtung einzuholen. Die Prämien unterscheiden sich pro Fachbereich teilweise extrem:
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Arzthaftpflicht Augenheilkunde
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Arzthaftpflicht Arbeitsmedizin
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Arzthaftpflicht Allgemeinmedizin
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Arzthaftpflicht Anästhesiologie
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Arzthaftpflicht Chirurgie
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Arzthaftpflicht Dermatologie und Venerologie
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Arzthaftpflicht Gynäkologie
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Arzthaftpflicht HNO
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Arzthaftpflicht Innere Medizin
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Arzthaftpflicht Kardiologie
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Arzthaftpflicht Kieferorthopädie
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Arzthaftpflicht Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
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Arzthaftpflicht Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
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Arzthaftpflicht Nervenheilkunde
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Arzthaftpflicht Neurochirurgie
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Arzthaftpflicht Neurologie
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Arzthaftpflicht Nuklearmedizin
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Arzthaftpflicht Notfallmedizin
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Arzthaftpflicht Oralchirurgie
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Arzthaftpflicht Orthopädie
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Arzthaftpflicht Pädiatrie
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Arzthaftpflicht Pathologie
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Arzthaftpflicht Radiologie
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Arzthaftpflicht Tiermedizin
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Arzthaftpflicht Urologie
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Arzthaftpflicht Zahnmedizin
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Arzt im Ruhestand, Arzt in der Facharztausbildung etc.
Nachfolgend eine nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
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Ihre persönliche Absicherung im Krankheits- und Berufsunfähigkeitsfall (Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung)
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Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Kreditabsicherung (Lebens- und Rentenversicherung, Risikolebensversicherung etc.)
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Berufshaftpflichtversicherung (als angestellter Arzt, als niedergelassener Mediziner, Arzt im Ruhestand etc), ggf. inklusive erweitertem Strafrechtsschutz
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Praxissachversicherung oder Inventarversicherung (z.B. Feuer-, Einbruch-Diebstahl-, Leitungswasserversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Sturmversicherung, Glasversicherung)
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Elektronikversicherung (für stationäre Technik wie PCs oder Notebooks auch im Einsatz außerhalb des Unternehmens)
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Rechtsschutzversicherung (z.B. wenn Sie Rechtsschutz für Streitigkeiten mit eigenen Angestellten, Vermietern von Praxen etc. benötigen)
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Praxisausfallversicherung (z.B. bei Krankheit)
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den
Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen
Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung
gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen
im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze,
Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit
unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.