Eine Praxisausfallversicherung ist besonders für Selbstständige und Freiberufler, die eine eigene Praxis oder Kanzlei betreiben, wichtig. Die Praxisausfallversicherung wird nicht für alle Selbständige und Freiberufler angeboten, sondern beispielsweise nur für Ärzte, Therapeuten, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure oder Unternehmensberater.
Die Versicherung übernimmt die Kosten des Betriebes infolge von:
Beispielsweise wird Ersatz geleistet, wenn die Weiterführung des Betriebes aufgrund eines Personenschadens einer leitenden Person unterbrochen wird oder aber auch wenn die Betriebsräume verwüstet werden und deshalb ein Unterbrechungsschaden entsteht.
Bei einer versicherten Betriebsunterbrechung übernimmt die Praxisausfallversicherung folgende Kosten:
Bei einer Praxisausfallvesicherung für Ärzte kann der durchschnittliche Netto-Gewinn mit abgesichert werden.