Versicherungen für einen Frauenarzt
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die Versicherungen für den Beruf Frauenarzt anbieten. Eine Beschreibung der jeweiligen Versicherung ist ebenfalls aufgeführt.
Berufshaftpflichtversicherung füreinen Frauenarzt
Überblick Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet nach deutschem Recht unbegrenzt, privat wie beruflich. Haftpflichtschäden gehören zu den existenzbedrohenden Risiken. Unabhängig hiervon entspricht es auch der Verantwortung, die man anderen Menschen gegenüber hat, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mehr...
DBV-Winterthur
Deutsche Ärzteversicherung
AXA
VHV
HDI
Continentale
Gothaer
Barmenia
R+V
AachenMünchener
Nürnberger
Versicherungskammer Bayern
Allianz
Bayerische Versicherungskammer
Generali
Janitos
Alte Leipziger
Concordia
Zurich
Berufsunfähigkeitsversicherung füreinen Frauenarzt
Die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) nach den "Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung" dient ausschließlich der Absicherung des Risikos Berufsunfähigkeit. Es gelten keine weiteren Leistungen wie Todesfall, Erlebensfall etc. als mitversichert. Mehr...
AXA
Rheinland
Continentale
Dialog
AachenMünchener
Condor
R+V
Generali
Allianz
Nürnberger
Württembergische
Zurich
Volkswohl Bund
Swiss Life
HDI
die Bayerische
Concordia
Münchener Verein
VHV
Barmenia
Alte Leipziger
Bayerische Versicherungskammer
Versicherungskammer Bayern
Betriebshaftpflichtversicherung füreinen Frauenarzt
ein kleines Missgeschick oder ein verschuldeter schwerer Unfall - im Geschäftsleben haften Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in den gesetzlich geregelten Fällen persönlich auf Schadensersatz für Schäden Dritter. Weil die finanziellen Folgen für Betrieb oder Gewerbe existenzielle Auswirkungen haben können, empfiehlt sich für diese Schadensfälle eine Betriebshaftpflichtversicherung. Mehr...
AachenMünchener
Allianz
Zurich
Concordia
Continentale
HDI
Barmenia
R+V
AXA
Alte Leipziger
Rheinland
Generali
Nürnberger
Württembergische
Versicherungskammer Bayern
VHV
Bayerische Versicherungskammer
Deckungskonzept füreinen Frauenarzt
INTER
HDI
Elektronikpauschalversicherung füreinen Frauenarzt
Die Elektronikversicherung ist die populärste Untersparte der technischen Versicherungen. Hier lassen sich Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte umfassend versichern. Mehr...
Alte Leipziger
Nürnberger
Continentale
Rheinland
Bayerische Versicherungskammer
Concordia
HDI
VHV
Generali
Versicherungskammer Bayern
AXA
Württembergische
Barmenia
R+V
Zurich
Allianz
AachenMünchener
Elektronikversicherung füreinen Frauenarzt
Nürnberger
Concordia
Versicherungskammer Bayern
Alte Leipziger
Barmenia
Württembergische
Bayerische Versicherungskammer
AachenMünchener
Zurich
Allianz
R+V
Generali
HDI
Continentale
AXA
Rheinland
VHV
Gebäudeversicherung füreinen Frauenarzt
Dieser Überblick richtet sich in erster Linie an den interessierten Endverbraucher. Sicherlich haben auch Sie viel Geld in Ihre eigenen vier Wände investiert. Und Ihr wertvoller materieller Besitz ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt. So kann z. B. ein Brand im Nu zerstören, was Sie sich in langen Jahren im wahrsten Sinne des Wortes aufgebaut haben. Mehr...
HDI
Rheinland
Volkswohl Bund
Mannheimer
Bayerische Versicherungskammer
Barmenia
Württembergische
VHV
Allianz
AXA
Zurich
Alte Leipziger
Versicherungskammer Bayern
R+V
Continentale
AachenMünchener
Generali
Concordia
Nürnberger
Geschäftsversicherung füreinen Frauenarzt
auch sog. Geschäftsinhaltsversicherung für Büro- und Verwaltungsbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Großhandlungen, Betriebe und Läger Die Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige in einer Police mit einer einheitlichen Pauschaldeklaration (Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration). Mehr...
Versicherungskammer Bayern
Alte Leipziger
Nürnberger
AachenMünchener
AXA
Rheinland
R+V
Volkswohl Bund
Barmenia
Allianz
VHV
Continentale
Generali
Zurich
Bayerische Versicherungskammer
Württembergische
Concordia
HDI
Haftpflichtversicherung füreinen Frauenarzt
Zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden menschlichen Gesellschaft bedarf es Regeln. Von besonderer Bedeutung hierbei sind Regelungen zum Ausgleich von während des Zusammenlebens auftretenden Schäden, den Haftungsregeln. Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) im Jahre 1900 hat der Gesetzgeber den bis heute wichtigsten und umfassendsten Teil der Rechte und Pflichten des Geschädigten und des Schädigers juristisch festgelegt. Mehr...
Generali
AXA
Alte Leipziger
Zurich
AachenMünchener
Versicherungskammer Bayern
HDI
Nürnberger
Bayerische Versicherungskammer
R+V
Barmenia
Volkswohl Bund
Concordia
Allianz
Württembergische
Rheinland
Continentale
VHV
Inhaltsversicherung füreinen Frauenarzt
Überblick Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der Geschäfts-Inhaltsversicherung bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen. Mehr...
Volkswohl Bund
VHV
Generali
Nürnberger
Mannheimer
AXA
Continentale
Allianz
Württembergische
InterRisk
AachenMünchener
Concordia
R+V
DBV-Winterthur
Barmenia
Zurich
Versicherungskammer Bayern
HDI
Alte Leipziger
Bayerische Versicherungskammer
Rheinland
Welche Versicherungen sind für einen Frauenarzt wichtig?
Bei der Absicherung durch Versicherungen haben der Facharzt bzw. die Fachärztin für Gynäkologie einen bunten Strauss von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für ihre Tätigkeit und Versorgung abzusichern.
In erster Linie muss sich der Facharzt für Gynäkologie mit der Haftpflichtversicherung beschäftigen, da auf ihn existenzbedrohende Schadenersatzforderungen zukommen können.
Arzthaftpflichtdeckung
Die wichtigste Absicherung des Arztes ist ohne Zweifel die Arzthaftpflichtversicherung. Jeder Mediziner ist sich seiner hohen Verantwortung für Gesundheit und Leben seiner Patienten bewusst.
Neue Diagnoseverfahren und Entwicklungen der Gerätetechnik sowie der damit einhergehende Zeitaufwand der Fortbildung und Information, dazu der ständig steigende Verwaltungsaufwand - all dies macht den Beruf des Arztes heute anspruchsvoller denn je.
Auf Grund seiner besonderen risikoreichen operativenTätigkeit, ist eine Haftpflichtversicherung aus unserer Sicht unumgänglich. Die hohe Gefahr spiegelt sich auch in den teilweise enormen Versicherungsprämien wider, die von der Versicherungsgesellschaften erhoben werden. Bei der Bemessung der Prämie spielt auch eine große Rolle, ob Geburtshilfen durchgeführt werden.
Trotz aller Sorgfalt kann auch dem besten Facharzt für Gynäkologie ein Behandlungsfehler unterlaufen und ein Patient bzw. dessen Hinterbliebene erheben den Vorwurf, einen Schaden aufgrund ärztlicher Behandlung erlitten zu haben. Hierfür benötigt der Facharzt für Gynäkologie eine Berufshaftpflichtversicherung, die ihn vor den finanziellen Folgen eines Fehlers schützt und/oder ihm den juristischen Beistand im Schadenfalle gewährleistet. Das Tun oder Unterlassen des Arztes und seines angestellten Personals ist über die Arzthaftpflichtdeckung abgesichert.
Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist ein wichtiger Bestandteil der Haftpflichtdeckung. Die Auseinandersetzung mit dem Patienten bzw. dessen Hinterbliebenen wird vom Versicherer übernommen und der Facharzt für Gynäkologie entlastet.
Deckungssummen der Arzthaftpflichtversicherung
Die Mehrzahl der bestehenden Verträge ist mit Deckungssummen von EUR 2.000.000 für Personen- und Sachschäden und EUR 100.000 für Vermögensschäden abgeschlossen. Steigende Kosten für Pflege, Verdienstausfall und Hinterbliebenenversorgung sollten bei der Wahl der Deckungssummen in Erwägung gezogen werden. Höhere Summen von EUR 5.000.000 für Personenschäden sind sicher ratsam und gegen einen Zuschlag möglich.
Wer benötigt eine Arzthaftpflichtversicherung?
Jeder Facharzt für Gynäkologie, nicht nur der niedergelassene Mediziner, benötigt eine Arzthaftpflichtdeckung mit unterschiedlichem Umfang. Auch der Facharzt für Gynäkologie im Ruhestand ist zur Notfallhilfe verpflichtet und haftet für sein Tun. Oder es ergeben sich Schadenersatzansprüche aus der gelegentlichen Behandlung im Bekannten- und Familienkreise.Für alle ärztlichen Tätigkeiten besteht ein Haftungsrisiko. Dieses sogenannte "Restrisiko" kann gegen eine geringe Prämie (häufig auch in Kombination mit der Privathaftpflichtdeckung der Familie) abgesichert werden.
Auch der angestellte Facharzt für Gynäkologie im Krankenhaus sollte sein Risiko absichern und muss zudem noch, je nach dienstlicher Stellung in der Klinik und dem Umfang der Versicherung seines Arbeitgebers, eine Deckung der beruflichen Tätigkeit abschließen. Die Prämien der Haftpflichtversicherer differieren je nach Stellung im Krankenhaus und dem Umfang der abzusichernden Haftung.
Eine zusätzliche privatärztliche Tätigkeit des angestellten Arztes muss natürlich ebenfalls abgesichert werden.
Bestandteil der meisten Arzthaftpflichtdeckungen ist als Ergänzung der erweiterte Strafrechtsschutz. Diese zusätzliche Deckung ist notwendig, da die klassische Haftpflichtdeckung nur die Haftung aus privatrechtlichen Ansprüchen abdeckt. Über den Strafrechtsschutz wird auch die Verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren übernommen, das den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens behandelt.
Nachfolgend eine nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
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Ihre persönliche Absicherung im Krankheits- und Berufsunfähigkeitsfall (Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung)
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Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Kreditabsicherung (Lebens- und Rentenversicherung, Risikolebensversicherung etc.)
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Berufshaftpflichtversicherung (als angestellter Arzt, als niedergelassener Mediziner, Arzt im Ruhestand etc), ggf. inklusive erweitertem Strafrechtsschutz
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Praxissachversicherung oder Inventarversicherung (z.B. Feuer-, Einbruch-Diebstahl-, Leitungswasserversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Sturmversicherung, Glasversicherung)
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Elektronikversicherung (für stationäre Technik wie PCs oder Notebooks auch im Einsatz außerhalb des Unternehmens)
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Rechtsschutzversicherung (z.B. wenn Sie Rechtsschutz für Streitigkeiten mit eigenen Angestellten, Vermietern von Praxen etc. benötigen)
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Praxisausfallversicherung (z.B. bei Krankheit)
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den
Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen
Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung
gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen
im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze,
Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit
unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.