Versicherungen für einen Facharzt für Radiologie
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die Versicherungen für den Beruf Facharzt für Radiologie anbieten. Eine Beschreibung der jeweiligen Versicherung ist ebenfalls aufgeführt.
Berufshaftpflichtversicherung füreinen Facharzt für Radiologie
Überblick Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet nach deutschem Recht unbegrenzt, privat wie beruflich. Haftpflichtschäden gehören zu den existenzbedrohenden Risiken. Unabhängig hiervon entspricht es auch der Verantwortung, die man anderen Menschen gegenüber hat, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mehr...
R+V
Zurich
Barmenia
HDI
Versicherungskammer Bayern
AXA
Continentale
Allianz
Gothaer
Deutsche Ärzteversicherung
Nürnberger
VHV
Generali
Alte Leipziger
AachenMünchener
Concordia
Bayerische Versicherungskammer
DBV-Winterthur
Janitos
Berufsunfähigkeitsversicherung füreinen Facharzt für Radiologie
Die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) nach den "Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung" dient ausschließlich der Absicherung des Risikos Berufsunfähigkeit. Es gelten keine weiteren Leistungen wie Todesfall, Erlebensfall etc. als mitversichert. Mehr...
R+V
die Bayerische
Swiss Life
Barmenia
Alte Leipziger
Continentale
Münchener Verein
Dialog
VHV
Nürnberger
AachenMünchener
Zurich
Versicherungskammer Bayern
Württembergische
Condor
AXA
Volkswohl Bund
Bayerische Versicherungskammer
Concordia
Rheinland
Allianz
Generali
HDI
Betriebshaftpflichtversicherung füreinen Facharzt für Radiologie
ein kleines Missgeschick oder ein verschuldeter schwerer Unfall - im Geschäftsleben haften Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in den gesetzlich geregelten Fällen persönlich auf Schadensersatz für Schäden Dritter. Weil die finanziellen Folgen für Betrieb oder Gewerbe existenzielle Auswirkungen haben können, empfiehlt sich für diese Schadensfälle eine Betriebshaftpflichtversicherung. Mehr...
VHV
AachenMünchener
HDI
Concordia
R+V
Allianz
Bayerische Versicherungskammer
Alte Leipziger
Württembergische
Continentale
Nürnberger
AXA
Barmenia
Generali
Zurich
Versicherungskammer Bayern
Rheinland
Deckungskonzept füreinen Facharzt für Radiologie
HDI
INTER
Elektronikpauschalversicherung füreinen Facharzt für Radiologie
Die Elektronikversicherung ist die populärste Untersparte der technischen Versicherungen. Hier lassen sich Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte umfassend versichern. Mehr...
VHV
Concordia
Allianz
Bayerische Versicherungskammer
Zurich
Alte Leipziger
AachenMünchener
Nürnberger
R+V
Barmenia
HDI
Versicherungskammer Bayern
Rheinland
Generali
AXA
Continentale
Württembergische
Elektronikversicherung füreinen Facharzt für Radiologie
Württembergische
Zurich
AXA
HDI
Allianz
VHV
Versicherungskammer Bayern
Generali
Barmenia
R+V
AachenMünchener
Rheinland
Concordia
Continentale
Bayerische Versicherungskammer
Nürnberger
Alte Leipziger
Gebäudeversicherung füreinen Facharzt für Radiologie
Dieser Überblick richtet sich in erster Linie an den interessierten Endverbraucher. Sicherlich haben auch Sie viel Geld in Ihre eigenen vier Wände investiert. Und Ihr wertvoller materieller Besitz ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt. So kann z. B. ein Brand im Nu zerstören, was Sie sich in langen Jahren im wahrsten Sinne des Wortes aufgebaut haben. Mehr...
Barmenia
Concordia
Allianz
Versicherungskammer Bayern
Rheinland
HDI
R+V
Mannheimer
AXA
Alte Leipziger
Württembergische
Continentale
Zurich
Bayerische Versicherungskammer
Volkswohl Bund
AachenMünchener
VHV
Nürnberger
Generali
Geschäftsversicherung füreinen Facharzt für Radiologie
auch sog. Geschäftsinhaltsversicherung für Büro- und Verwaltungsbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Großhandlungen, Betriebe und Läger Die Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige in einer Police mit einer einheitlichen Pauschaldeklaration (Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration). Mehr...
Rheinland
Württembergische
R+V
VHV
Versicherungskammer Bayern
Alte Leipziger
AXA
Generali
Barmenia
Nürnberger
Zurich
Concordia
Continentale
AachenMünchener
Allianz
Volkswohl Bund
Bayerische Versicherungskammer
HDI
Haftpflichtversicherung füreinen Facharzt für Radiologie
Zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden menschlichen Gesellschaft bedarf es Regeln. Von besonderer Bedeutung hierbei sind Regelungen zum Ausgleich von während des Zusammenlebens auftretenden Schäden, den Haftungsregeln. Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) im Jahre 1900 hat der Gesetzgeber den bis heute wichtigsten und umfassendsten Teil der Rechte und Pflichten des Geschädigten und des Schädigers juristisch festgelegt. Mehr...
Bayerische Versicherungskammer
AachenMünchener
Volkswohl Bund
Rheinland
Generali
AXA
Zurich
HDI
Concordia
Alte Leipziger
VHV
R+V
Allianz
Versicherungskammer Bayern
Württembergische
Barmenia
Nürnberger
Continentale
Inhaltsversicherung füreinen Facharzt für Radiologie
Überblick Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der Geschäfts-Inhaltsversicherung bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen. Mehr...
Rheinland
Continentale
VHV
R+V
Concordia
HDI
Generali
Alte Leipziger
InterRisk
Nürnberger
Württembergische
AachenMünchener
Mannheimer
Zurich
Bayerische Versicherungskammer
DBV-Winterthur
Versicherungskammer Bayern
Barmenia
Allianz
Volkswohl Bund
AXA
Welche Versicherungen sind für einen Facharzt für Radiologie wichtig?
Bei der Absicherung durch Versicherungen haben der Facharzt bzw. die Fachärztin für Radiologie einen bunten Strauss von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für ihre Tätigkeit und Versorgung abzusichern.
In erster Linie muss sich der Facharzt für Radiologie mit der Haftpflichtversicherung beschäftigen, da auf ihn existenzbedrohende Schadenersatzforderungen zukommen können.
Arzthaftpflichtdeckung
Die wichtigste Absicherung des Arztes ist ohne Zweifel die Arzthaftpflichtversicherung. Jeder Mediziner ist sich seiner hohen Verantwortung für Gesundheit und Leben seiner Patienten bewusst.
Neue Diagnoseverfahren und Entwicklungen der Gerätetechnik sowie der damit einhergehende Zeitaufwand der Fortbildung und Information, dazu der ständig steigende Verwaltungsaufwand - all dies macht den Beruf des Arztes heute anspruchsvoller denn je.
Auf Grund seiner besonderen risikoreichenTätigkeit, insbesondere auf Grund des Umgangs mit Radiologie, ist eine Haftpflichtversicherung aus unserer Sicht sehr wichtig.
Trotz aller Sorgfalt kann auch dem besten Facharzt für Radiologie ein Behandlungsfehler unterlaufen und ein Patient bzw. dessen Hinterbliebene erheben den Vorwurf, einen Schaden aufgrund ärztlicher Behandlung erlitten zu haben. Hierfür benötigt der Facharzt für Radiologie eine Berufshaftpflichtversicherung, die ihn vor den finanziellen Folgen eines Fehlers schützt und/oder ihm den juristischen Beistand im Schadenfalle gewährleistet. Das Tun oder Unterlassen des Arztes und seines angestellten Personals ist über die Arzthaftpflichtdeckung abgesichert.
Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist ein wichtiger Bestandteil der Haftpflichtdeckung. Die Auseinandersetzung mit dem Patienten bzw. dessen Hinterbliebenen wird vom Versicherer übernommen und der Facharzt für Radiologie entlastet.
Deckungssummen der Arzthaftpflichtversicherung
Die Mehrzahl der bestehenden Verträge ist mit Deckungssummen von EUR 2.000.000 für Personen- und Sachschäden und EUR 100.000 für Vermögensschäden abgeschlossen. Steigende Kosten für Pflege, Verdienstausfall und Hinterbliebenenversorgung sollten bei der Wahl der Deckungssummen in Erwägung gezogen werden. Höhere Summen von EUR 5.000.000 für Personenschäden sind sicher ratsam und gegen einen Zuschlag möglich.
Wer benötigt eine Arzthaftpflichtversicherung?
Jeder Facharzt für Radiologie, nicht nur der niedergelassene Mediziner, benötigt eine Arzthaftpflichtdeckung mit unterschiedlichem Umfang. Auch der Facharzt für Radiologie im Ruhestand ist zur Notfallhilfe verpflichtet und haftet für sein Tun. Oder es ergeben sich Schadenersatzansprüche aus der gelegentlichen Behandlung im Bekannten- und Familienkreise.Für alle ärztlichen Tätigkeiten besteht ein Haftungsrisiko. Dieses sogenannte "Restrisiko" kann gegen eine geringe Prämie (häufig auch in Kombination mit der Privathaftpflichtdeckung der Familie) abgesichert werden.
Auch der angestellte Facharzt für Radiologie im Krankenhaus sollte sein Risiko absichern und muss zudem noch, je nach dienstlicher Stellung in der Klinik und dem Umfang der Versicherung seines Arbeitgebers, eine Deckung der beruflichen Tätigkeit abschließen. Die Prämien der Haftpflichtversicherer differieren je nach Stellung im Krankenhaus und dem Umfang der abzusichernden Haftung.
Bei Bedarf ist der Umfang der Mitversicherung von ambulanten und stationären operativen Eingriffen abzuklären. Eine zusätzliche privatärztliche Tätigkeit des angestellten Arztes muss natürlich ebenfalls abgesichert werden.
Bestandteil der meisten Arzthaftpflichtdeckungen ist als Ergänzung der erweiterte Strafrechtsschutz. Diese zusätzliche Deckung ist notwendig, da die klassische Haftpflichtdeckung nur die Haftung aus privatrechtlichen Ansprüchen abdeckt. Über den Strafrechtsschutz wird auch die Verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren übernommen, das den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens behandelt.
Nachfolgend eine nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
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Ihre persönliche Absicherung im Krankheits- und Berufsunfähigkeitsfall (Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung)
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Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Kreditabsicherung (Lebens- und Rentenversicherung, Risikolebensversicherung etc.)
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Berufshaftpflichtversicherung (als angestellter Arzt, als niedergelassener Mediziner, Arzt im Ruhestand etc), ggf. inklusive erweitertem Strafrechtsschutz
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Praxissachversicherung oder Inventarversicherung (z.B. Feuer-, Einbruch-Diebstahl-, Leitungswasserversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Sturmversicherung, Glasversicherung)
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Elektronikversicherung (für stationäre Technik wie PCs oder Notebooks auch im Einsatz außerhalb des Unternehmens)
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Rechtsschutzversicherung (z.B. wenn Sie Rechtsschutz für Streitigkeiten mit eigenen Angestellten, Vermietern von Praxen etc. benötigen)
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Praxisausfallversicherung (z.B. bei Krankheit)
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den
Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen
Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung
gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen
im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze,
Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit
unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.