Versicherungen für einen Facharzt für Hautkrankheiten
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die Versicherungen für den Beruf Facharzt für Hautkrankheiten anbieten. Eine Beschreibung der jeweiligen Versicherung ist ebenfalls aufgeführt.
Berufshaftpflichtversicherung füreinen Facharzt für Hautkrankheiten
Überblick Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet nach deutschem Recht unbegrenzt, privat wie beruflich. Haftpflichtschäden gehören zu den existenzbedrohenden Risiken. Unabhängig hiervon entspricht es auch der Verantwortung, die man anderen Menschen gegenüber hat, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mehr...
Janitos
Barmenia
AXA
Deutsche Ärzteversicherung
Allianz
Gothaer
Continentale
DBV-Winterthur
Nürnberger
Generali
AachenMünchener
VHV
Bayerische Versicherungskammer
Alte Leipziger
Zurich
R+V
Versicherungskammer Bayern
Concordia
HDI
Berufsunfähigkeitsversicherung füreinen Facharzt für Hautkrankheiten
Die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) nach den "Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung" dient ausschließlich der Absicherung des Risikos Berufsunfähigkeit. Es gelten keine weiteren Leistungen wie Todesfall, Erlebensfall etc. als mitversichert. Mehr...
Continentale
Generali
Zurich
Münchener Verein
AachenMünchener
Nürnberger
Versicherungskammer Bayern
HDI
AXA
Condor
die Bayerische
Rheinland
Dialog
Allianz
Swiss Life
Concordia
R+V
VHV
Alte Leipziger
Württembergische
Volkswohl Bund
Barmenia
Bayerische Versicherungskammer
Betriebshaftpflichtversicherung füreinen Facharzt für Hautkrankheiten
ein kleines Missgeschick oder ein verschuldeter schwerer Unfall - im Geschäftsleben haften Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in den gesetzlich geregelten Fällen persönlich auf Schadensersatz für Schäden Dritter. Weil die finanziellen Folgen für Betrieb oder Gewerbe existenzielle Auswirkungen haben können, empfiehlt sich für diese Schadensfälle eine Betriebshaftpflichtversicherung. Mehr...
Versicherungskammer Bayern
Alte Leipziger
Continentale
Zurich
Concordia
Rheinland
Württembergische
Nürnberger
HDI
R+V
Generali
AXA
Bayerische Versicherungskammer
Barmenia
VHV
Allianz
AachenMünchener
Deckungskonzept füreinen Facharzt für Hautkrankheiten
INTER
HDI
Elektronikpauschalversicherung füreinen Facharzt für Hautkrankheiten
Die Elektronikversicherung ist die populärste Untersparte der technischen Versicherungen. Hier lassen sich Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte umfassend versichern. Mehr...
Bayerische Versicherungskammer
VHV
Rheinland
AXA
Allianz
R+V
Alte Leipziger
Nürnberger
Concordia
Barmenia
HDI
Continentale
Generali
Versicherungskammer Bayern
Zurich
AachenMünchener
Württembergische
Elektronikversicherung füreinen Facharzt für Hautkrankheiten
Nürnberger
Generali
VHV
Versicherungskammer Bayern
Württembergische
Alte Leipziger
Barmenia
AXA
Zurich
AachenMünchener
Rheinland
HDI
Bayerische Versicherungskammer
Continentale
R+V
Allianz
Concordia
Gebäudeversicherung füreinen Facharzt für Hautkrankheiten
Dieser Überblick richtet sich in erster Linie an den interessierten Endverbraucher. Sicherlich haben auch Sie viel Geld in Ihre eigenen vier Wände investiert. Und Ihr wertvoller materieller Besitz ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt. So kann z. B. ein Brand im Nu zerstören, was Sie sich in langen Jahren im wahrsten Sinne des Wortes aufgebaut haben. Mehr...
Generali
Volkswohl Bund
Bayerische Versicherungskammer
Allianz
Alte Leipziger
R+V
Concordia
Württembergische
Rheinland
Versicherungskammer Bayern
AXA
VHV
AachenMünchener
Continentale
Mannheimer
Barmenia
Nürnberger
HDI
Zurich
Geschäftsversicherung füreinen Facharzt für Hautkrankheiten
auch sog. Geschäftsinhaltsversicherung für Büro- und Verwaltungsbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Großhandlungen, Betriebe und Läger Die Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige in einer Police mit einer einheitlichen Pauschaldeklaration (Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration). Mehr...
Allianz
Concordia
VHV
HDI
Continentale
Generali
Alte Leipziger
Zurich
Nürnberger
AachenMünchener
Volkswohl Bund
R+V
AXA
Württembergische
Rheinland
Versicherungskammer Bayern
Bayerische Versicherungskammer
Barmenia
Haftpflichtversicherung füreinen Facharzt für Hautkrankheiten
Zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden menschlichen Gesellschaft bedarf es Regeln. Von besonderer Bedeutung hierbei sind Regelungen zum Ausgleich von während des Zusammenlebens auftretenden Schäden, den Haftungsregeln. Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) im Jahre 1900 hat der Gesetzgeber den bis heute wichtigsten und umfassendsten Teil der Rechte und Pflichten des Geschädigten und des Schädigers juristisch festgelegt. Mehr...
Volkswohl Bund
Württembergische
AachenMünchener
Concordia
AXA
Continentale
Rheinland
Allianz
Generali
Nürnberger
Bayerische Versicherungskammer
Zurich
VHV
Versicherungskammer Bayern
HDI
R+V
Alte Leipziger
Barmenia
Inhaltsversicherung füreinen Facharzt für Hautkrankheiten
Überblick Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der Geschäfts-Inhaltsversicherung bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen. Mehr...
InterRisk
Mannheimer
R+V
Württembergische
Concordia
Bayerische Versicherungskammer
Allianz
Alte Leipziger
Volkswohl Bund
Barmenia
DBV-Winterthur
AachenMünchener
Generali
HDI
VHV
Continentale
Zurich
AXA
Versicherungskammer Bayern
Rheinland
Nürnberger
Welche Versicherungen sind für einen Facharzt für Hautkrankheiten wichtig?
Bei der Absicherung durch Versicherungen haben der Arzt bzw. die Ärztin für Dermatologie einen bunten Strauss von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für ihre Tätigkeit und Versorgung abzusichern.
In erster Linie muss sich der Arzt für Dermatologie mit der Haftpflichtversicherung beschäftigen, da auf ihn existenzbedrohende Schadenersatzforderungen zukommen können. Aufgrund der großen Behandlungspalette, wie Neurodermitis, Schuppenflechten, Turmoren, Verbrennungen, Allergien oder infektiöse Behandlungen ist die Gefahr groß, wichtiges zu übersehen.
Arzthaftpflichtdeckung
Die wichtigste Absicherung des Arztes für Dermatologie ist ohne Zweifel die Arzthaftpflichtversicherung. Jeder Mediziner ist sich seiner hohen Verantwortung für Gesundheit und Leben seiner Patienten bewusst.
Neue Diagnoseverfahren und Entwicklungen der Gerätetechnik sowie der damit einhergehende Zeitaufwand der Fortbildung und Information, dazu der ständig steigende Verwaltungsaufwand - all dies macht den Beruf des Arztes für Dermatologiees heute anspruchsvoller denn je.
Trotz aller Sorgfalt kann auch dem besten Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen und ein Patient bzw. dessen Hinterbliebene erheben den Vorwurf, einen Schaden aufgrund ärztlicher Behandlung erlitten zu haben. Hierfür benötigt der Arzt für Dermatologie eine Berufshaftpflichtversicherung, die ihn vor den finanziellen Folgen eines Fehlers schützt und/oder ihm den juristischen Beistand im Schadenfalle gewährleistet. Das Tun oder Unterlassen des Arztes für Dermatologiees und seines angestellten Personals ist über die Arzthaftpflichtdeckung abgesichert.
Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist ein wichtiger Bestandteil der Haftpflichtdeckung. Die Auseinandersetzung mit dem Patienten bzw. dessen Hinterbliebenen wird vom Versicherer übernommen und der Arzt für Dermatologie entlastet.
Deckungssummen der Arzthaftpflichtversicherung
Die Mehrzahl der bestehenden Verträge ist mit Deckungssummen von EUR 2.000.000 für Personen- und Sachschäden und EUR 100.000 für Vermögensschäden abgeschlossen. Steigende Kosten für Pflege, Verdienstausfall und Hinterbliebenenversorgung sollten bei der Wahl der Deckungssummen in Erwägung gezogen werden. Höhere Summen von EUR 5.000.000 für Personenschäden sind sicher ratsam und gegen einen Zuschlag möglich.
Wer benötigt eine Arzthaftpflichtversicherung?
Jeder Arzt für Dermatologie, nicht nur der niedergelassene Mediziner, benötigt eine Arzthaftpflichtdeckung mit unterschiedlichem Umfang. Auch der Arzt im Ruhestand ist zur Notfallhilfe verpflichtet und haftet für sein Tun. Oder es ergeben sich Schadenersatzansprüche aus der gelegentlichen Behandlung im Bekannten- und Familienkreise.Für alle ärztlichen Tätigkeiten besteht ein Haftungsrisiko. Dieses sogenannte "Restrisiko" kann gegen eine geringe Prämie (häufig auch in Kombination mit der Privathaftpflichtdeckung der Familie) abgesichert werden.
Auch der angestellte Arzt für Dermatologie im Krankenhaus sollte sein Risiko absichern und muss zudem noch, je nach dienstlicher Stellung in der Klinik und dem Umfang der Versicherung seines Arbeitgebers, eine Deckung der beruflichen Tätigkeit abschließen. Die Prämien der Haftpflichtversicherer differieren je nach Stellung im Krankenhaus und dem Umfang der abzusichernden Haftung.
Bei Bedarf ist der Umfang der Mitversicherung von ambulanten und stationären operativen Eingriffen abzuklären. Eine zusätzliche privatärztliche Tätigkeit des angestellten Arztes für Dermatologie muss natürlich ebenfalls abgesichert werden.
Bestandteil der meisten Arzthaftpflichtdeckungen ist als Ergänzung der erweiterte Strafrechtsschutz. Diese zusätzliche Deckung ist notwendig, da die klassische Haftpflichtdeckung nur die Haftung aus privatrechtlichen Ansprüchen abdeckt. Über den Strafrechtsschutz wird auch die Verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren übernommen, das den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens behandelt.
Nachfolgend eine nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
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Ihre persönliche Absicherung im Krankheits- und Berufsunfähigkeitsfall (Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung)
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Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Kreditabsicherung (Lebens- und Rentenversicherung, Risikolebensversicherung etc.)
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Berufshaftpflichtversicherung (als angestellter Arzt, als niedergelassener Mediziner, Arzt im Ruhestand etc), ggf. inklusive erweitertem Strafrechtsschutz
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Praxissachversicherung oder Inventarversicherung (z.B. Feuer-, Einbruch-Diebstahl-, Leitungswasserversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Sturmversicherung, Glasversicherung)
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Elektronikversicherung (für stationäre Technik wie PCs oder Notebooks auch im Einsatz außerhalb des Unternehmens)
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Rechtsschutzversicherung (z.B. wenn Sie Rechtsschutz für Streitigkeiten mit eigenen Angestellten, Vermietern von Praxen etc. benötigen)
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Praxisausfallversicherung (z.B. bei Krankheit)
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den
Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen
Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung
gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen
im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze,
Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit
unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.