Versicherungen für einen Facharzt für Allgemeinmedizin
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die Versicherungen für den Beruf Facharzt für Allgemeinmedizin anbieten. Eine Beschreibung der jeweiligen Versicherung ist ebenfalls aufgeführt.
Berufshaftpflichtversicherung füreinen Facharzt für Allgemeinmedizin
Überblick Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet nach deutschem Recht unbegrenzt, privat wie beruflich. Haftpflichtschäden gehören zu den existenzbedrohenden Risiken. Unabhängig hiervon entspricht es auch der Verantwortung, die man anderen Menschen gegenüber hat, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mehr...
R+V
DBV-Winterthur
Alte Leipziger
HDI
Gothaer
Generali
Janitos
Versicherungskammer Bayern
VHV
Allianz
AXA
AachenMünchener
Continentale
Nürnberger
Concordia
Bayerische Versicherungskammer
Barmenia
Deutsche Ärzteversicherung
Zurich
Berufsunfähigkeitsversicherung füreinen Facharzt für Allgemeinmedizin
Die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) nach den "Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung" dient ausschließlich der Absicherung des Risikos Berufsunfähigkeit. Es gelten keine weiteren Leistungen wie Todesfall, Erlebensfall etc. als mitversichert. Mehr...
AXA
Württembergische
Barmenia
VHV
Alte Leipziger
Continentale
Allianz
Volkswohl Bund
Münchener Verein
Concordia
R+V
Condor
Generali
Zurich
Dialog
Versicherungskammer Bayern
Bayerische Versicherungskammer
die Bayerische
Rheinland
Swiss Life
AachenMünchener
Nürnberger
HDI
Betriebshaftpflichtversicherung füreinen Facharzt für Allgemeinmedizin
ein kleines Missgeschick oder ein verschuldeter schwerer Unfall - im Geschäftsleben haften Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in den gesetzlich geregelten Fällen persönlich auf Schadensersatz für Schäden Dritter. Weil die finanziellen Folgen für Betrieb oder Gewerbe existenzielle Auswirkungen haben können, empfiehlt sich für diese Schadensfälle eine Betriebshaftpflichtversicherung. Mehr...
R+V
Allianz
Versicherungskammer Bayern
Rheinland
Nürnberger
Zurich
Concordia
Barmenia
Generali
Continentale
AXA
HDI
Alte Leipziger
Württembergische
VHV
Bayerische Versicherungskammer
AachenMünchener
Deckungskonzept füreinen Facharzt für Allgemeinmedizin
INTER
HDI
Elektronikpauschalversicherung füreinen Facharzt für Allgemeinmedizin
Die Elektronikversicherung ist die populärste Untersparte der technischen Versicherungen. Hier lassen sich Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte umfassend versichern. Mehr...
Rheinland
Barmenia
Alte Leipziger
Generali
AXA
HDI
R+V
Württembergische
Continentale
Zurich
Bayerische Versicherungskammer
Concordia
VHV
Allianz
Versicherungskammer Bayern
AachenMünchener
Nürnberger
Elektronikversicherung füreinen Facharzt für Allgemeinmedizin
AXA
AachenMünchener
HDI
Continentale
R+V
Generali
Alte Leipziger
Versicherungskammer Bayern
Württembergische
VHV
Zurich
Bayerische Versicherungskammer
Allianz
Rheinland
Barmenia
Concordia
Nürnberger
Gebäudeversicherung füreinen Facharzt für Allgemeinmedizin
Dieser Überblick richtet sich in erster Linie an den interessierten Endverbraucher. Sicherlich haben auch Sie viel Geld in Ihre eigenen vier Wände investiert. Und Ihr wertvoller materieller Besitz ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt. So kann z. B. ein Brand im Nu zerstören, was Sie sich in langen Jahren im wahrsten Sinne des Wortes aufgebaut haben. Mehr...
Allianz
Barmenia
HDI
Versicherungskammer Bayern
R+V
Alte Leipziger
Rheinland
Mannheimer
AachenMünchener
Bayerische Versicherungskammer
VHV
Generali
Continentale
Concordia
Zurich
Nürnberger
Württembergische
Volkswohl Bund
AXA
Geschäftsversicherung füreinen Facharzt für Allgemeinmedizin
auch sog. Geschäftsinhaltsversicherung für Büro- und Verwaltungsbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Großhandlungen, Betriebe und Läger Die Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige in einer Police mit einer einheitlichen Pauschaldeklaration (Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration). Mehr...
Allianz
Zurich
Nürnberger
Versicherungskammer Bayern
Württembergische
R+V
AXA
Rheinland
Continentale
Bayerische Versicherungskammer
VHV
AachenMünchener
HDI
Barmenia
Volkswohl Bund
Concordia
Generali
Alte Leipziger
Haftpflichtversicherung füreinen Facharzt für Allgemeinmedizin
Zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden menschlichen Gesellschaft bedarf es Regeln. Von besonderer Bedeutung hierbei sind Regelungen zum Ausgleich von während des Zusammenlebens auftretenden Schäden, den Haftungsregeln. Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) im Jahre 1900 hat der Gesetzgeber den bis heute wichtigsten und umfassendsten Teil der Rechte und Pflichten des Geschädigten und des Schädigers juristisch festgelegt. Mehr...
Württembergische
HDI
Allianz
Alte Leipziger
Bayerische Versicherungskammer
Continentale
VHV
Volkswohl Bund
R+V
Generali
Barmenia
Versicherungskammer Bayern
Zurich
AXA
Nürnberger
Rheinland
AachenMünchener
Concordia
Inhaltsversicherung füreinen Facharzt für Allgemeinmedizin
Überblick Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der Geschäfts-Inhaltsversicherung bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen. Mehr...
Bayerische Versicherungskammer
AachenMünchener
R+V
DBV-Winterthur
Mannheimer
Volkswohl Bund
VHV
Barmenia
Rheinland
Continentale
Nürnberger
Concordia
AXA
Generali
Württembergische
Versicherungskammer Bayern
Allianz
HDI
InterRisk
Alte Leipziger
Zurich
Welche Versicherungen sind für einen Facharzt für Allgemeinmedizin wichtig?
Bei der Absicherung durch Versicherungen haben der Arzt bzw. die Ärztin für Allgemeinmedizin einen bunten Strauss von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für ihre Tätigkeit und Versorgung abzusichern.
In erster Linie muss sich der Arzt für Allgemeinmedizin mit der Haftpflichtversicherung beschäftigen, da auf ihn existenzbedrohende Schadenersatzforderungen zukommen können. Aufgrund der sehr großen Palette der Krankheitsbilder ist die Gefahr groß, wichtiges zu übersehen.
Arzthaftpflichtdeckung
Die wichtigste Absicherung des Arztes für Allgemeinmedizines ist ohne Zweifel die Arzthaftpflichtversicherung. Jeder Mediziner ist sich seiner hohen Verantwortung für Gesundheit und Leben seiner Patienten bewusst.
Neue Diagnoseverfahren und Entwicklungen der Gerätetechnik sowie der damit einhergehende Zeitaufwand der Fortbildung und Information, dazu der ständig steigende Verwaltungsaufwand - all dies macht den Beruf des Arztes für Allgemeinmedizines heute anspruchsvoller denn je.
Trotz aller Sorgfalt kann auch dem besten Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen und ein Patient bzw. dessen Hinterbliebene erheben den Vorwurf, einen Schaden aufgrund ärztlicher Behandlung erlitten zu haben. Hierfür benötigt der Arzt für Allgemeinmedizin eine Berufshaftpflichtversicherung, die ihn vor den finanziellen Folgen eines Fehlers schützt und/oder ihm den juristischen Beistand im Schadenfalle gewährleistet. Das Tun oder Unterlassen des Arztes für Allgemeinmedizines und seines angestellten Personals ist über die Arzthaftpflichtdeckung abgesichert.
Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist ein wichtiger Bestandteil der Haftpflichtdeckung. Die Auseinandersetzung mit dem Patienten bzw. dessen Hinterbliebenen wird vom Versicherer übernommen und der Arzt für Allgemeinmedizin entlastet.
Deckungssummen der Arzthaftpflichtversicherung
Die Mehrzahl der bestehenden Verträge ist mit Deckungssummen von EUR 2.000.000 für Personen- und Sachschäden und EUR 100.000 für Vermögensschäden abgeschlossen. Steigende Kosten für Pflege, Verdienstausfall und Hinterbliebenenversorgung sollten bei der Wahl der Deckungssummen in Erwägung gezogen werden. Höhere Summen von EUR 5.000.000 für Personenschäden sind sicher ratsam und gegen einen Zuschlag möglich.
Wer benötigt eine Arzthaftpflichtversicherung?
Jeder Arzt für Allgemeinmedizin, nicht nur der niedergelassene Mediziner, benötigt eine Arzthaftpflichtdeckung mit unterschiedlichem Umfang. Auch der Arzt im Ruhestand ist zur Notfallhilfe verpflichtet und haftet für sein Tun. Oder es ergeben sich Schadenersatzansprüche aus der gelegentlichen Behandlung im Bekannten- und Familienkreise.Für alle ärztlichen Tätigkeiten besteht ein Haftungsrisiko. Dieses sogenannte "Restrisiko" kann gegen eine geringe Prämie (häufig auch in Kombination mit der Privathaftpflichtdeckung der Familie) abgesichert werden.
Auch der angestellte Arzt für Allgemeinmedizin im Krankenhaus sollte sein Risiko absichern und muss zudem noch, je nach dienstlicher Stellung in der Klinik und dem Umfang der Versicherung seines Arbeitgebers, eine Deckung der beruflichen Tätigkeit abschließen. Die Prämien der Haftpflichtversicherer differieren je nach Stellung im Krankenhaus und dem Umfang der abzusichernden Haftung.
Bei Bedarf ist der Umfang der Mitversicherung von ambulanten und stationären operativen Eingriffen abzuklären. Eine zusätzliche privatärztliche Tätigkeit des angestellten Arztes für Allgemeinmedizines muss natürlich ebenfalls abgesichert werden.
Bestandteil der meisten Arzthaftpflichtdeckungen ist als Ergänzung der erweiterte Strafrechtsschutz. Diese zusätzliche Deckung ist notwendig, da die klassische Haftpflichtdeckung nur die Haftung aus privatrechtlichen Ansprüchen abdeckt. Über den Strafrechtsschutz wird auch die Verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren übernommen, das den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens behandelt.
Nachfolgend eine nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
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Ihre persönliche Absicherung im Krankheits- und Berufsunfähigkeitsfall (Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung)
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Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Kreditabsicherung (Lebens- und Rentenversicherung, Risikolebensversicherung etc.)
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Berufshaftpflichtversicherung (als angestellter Arzt, als niedergelassener Mediziner, Arzt im Ruhestand etc), ggf. inklusive erweitertem Strafrechtsschutz
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Praxissachversicherung oder Inventarversicherung (z.B. Feuer-, Einbruch-Diebstahl-, Leitungswasserversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Sturmversicherung, Glasversicherung)
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Elektronikversicherung (für stationäre Technik wie PCs oder Notebooks auch im Einsatz außerhalb des Unternehmens)
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Rechtsschutzversicherung (z.B. wenn Sie Rechtsschutz für Streitigkeiten mit eigenen Angestellten, Vermietern von Praxen etc. benötigen)
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Praxisausfallversicherung (z.B. bei Krankheit)
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den
Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen
Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung
gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen
im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze,
Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit
unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.