Versicherungen für einen Facharzt für Allgemeinmedizin
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die Versicherungen für den Beruf Facharzt für Allgemeinmedizin anbieten. Eine Beschreibung der jeweiligen Versicherung ist ebenfalls aufgeführt.
Berufshaftpflichtversicherung füreinen Facharzt für Allgemeinmedizin
Überblick Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet nach deutschem Recht unbegrenzt, privat wie beruflich. Haftpflichtschäden gehören zu den existenzbedrohenden Risiken. Unabhängig hiervon entspricht es auch der Verantwortung, die man anderen Menschen gegenüber hat, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mehr...
Versicherungskammer Bayern
Bayerische Versicherungskammer
Alte Leipziger
AachenMünchener
Gothaer
Concordia
Janitos
Generali
Nürnberger
HDI
AXA
VHV
DBV-Winterthur
Allianz
Zurich
Deutsche Ärzteversicherung
Barmenia
Continentale
R+V
Berufsunfähigkeitsversicherung füreinen Facharzt für Allgemeinmedizin
Die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) nach den "Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung" dient ausschließlich der Absicherung des Risikos Berufsunfähigkeit. Es gelten keine weiteren Leistungen wie Todesfall, Erlebensfall etc. als mitversichert. Mehr...
Dialog
R+V
Generali
HDI
Alte Leipziger
Concordia
Nürnberger
Rheinland
Swiss Life
Barmenia
AachenMünchener
Münchener Verein
Allianz
VHV
Condor
Volkswohl Bund
AXA
Zurich
Versicherungskammer Bayern
die Bayerische
Württembergische
Bayerische Versicherungskammer
Continentale
Betriebshaftpflichtversicherung füreinen Facharzt für Allgemeinmedizin
ein kleines Missgeschick oder ein verschuldeter schwerer Unfall - im Geschäftsleben haften Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in den gesetzlich geregelten Fällen persönlich auf Schadensersatz für Schäden Dritter. Weil die finanziellen Folgen für Betrieb oder Gewerbe existenzielle Auswirkungen haben können, empfiehlt sich für diese Schadensfälle eine Betriebshaftpflichtversicherung. Mehr...
HDI
AXA
Concordia
Versicherungskammer Bayern
R+V
Bayerische Versicherungskammer
Continentale
VHV
Alte Leipziger
Barmenia
Rheinland
Zurich
Allianz
Württembergische
AachenMünchener
Generali
Nürnberger
Deckungskonzept füreinen Facharzt für Allgemeinmedizin
INTER
HDI
Elektronikpauschalversicherung füreinen Facharzt für Allgemeinmedizin
Die Elektronikversicherung ist die populärste Untersparte der technischen Versicherungen. Hier lassen sich Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte umfassend versichern. Mehr...
Barmenia
Allianz
R+V
Generali
Versicherungskammer Bayern
Alte Leipziger
VHV
Bayerische Versicherungskammer
Nürnberger
Zurich
HDI
Concordia
AXA
Rheinland
Württembergische
Continentale
AachenMünchener
Elektronikversicherung füreinen Facharzt für Allgemeinmedizin
Württembergische
VHV
HDI
Alte Leipziger
Bayerische Versicherungskammer
Generali
Versicherungskammer Bayern
Rheinland
Continentale
AachenMünchener
Zurich
AXA
R+V
Barmenia
Nürnberger
Allianz
Concordia
Gebäudeversicherung füreinen Facharzt für Allgemeinmedizin
Dieser Überblick richtet sich in erster Linie an den interessierten Endverbraucher. Sicherlich haben auch Sie viel Geld in Ihre eigenen vier Wände investiert. Und Ihr wertvoller materieller Besitz ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt. So kann z. B. ein Brand im Nu zerstören, was Sie sich in langen Jahren im wahrsten Sinne des Wortes aufgebaut haben. Mehr...
Volkswohl Bund
Allianz
Generali
Alte Leipziger
Versicherungskammer Bayern
Württembergische
Bayerische Versicherungskammer
Nürnberger
Concordia
AXA
Barmenia
R+V
AachenMünchener
VHV
Continentale
Rheinland
Mannheimer
Zurich
HDI
Geschäftsversicherung füreinen Facharzt für Allgemeinmedizin
auch sog. Geschäftsinhaltsversicherung für Büro- und Verwaltungsbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Großhandlungen, Betriebe und Läger Die Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige in einer Police mit einer einheitlichen Pauschaldeklaration (Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration). Mehr...
Rheinland
Continentale
Allianz
VHV
Bayerische Versicherungskammer
AXA
Generali
Versicherungskammer Bayern
Concordia
Alte Leipziger
AachenMünchener
R+V
Volkswohl Bund
Barmenia
Nürnberger
Württembergische
Zurich
HDI
Haftpflichtversicherung füreinen Facharzt für Allgemeinmedizin
Zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden menschlichen Gesellschaft bedarf es Regeln. Von besonderer Bedeutung hierbei sind Regelungen zum Ausgleich von während des Zusammenlebens auftretenden Schäden, den Haftungsregeln. Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) im Jahre 1900 hat der Gesetzgeber den bis heute wichtigsten und umfassendsten Teil der Rechte und Pflichten des Geschädigten und des Schädigers juristisch festgelegt. Mehr...
Barmenia
Nürnberger
VHV
Zurich
HDI
Generali
Continentale
R+V
Rheinland
AXA
Württembergische
Allianz
Volkswohl Bund
Alte Leipziger
Bayerische Versicherungskammer
AachenMünchener
Versicherungskammer Bayern
Concordia
Inhaltsversicherung füreinen Facharzt für Allgemeinmedizin
Überblick Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der Geschäfts-Inhaltsversicherung bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen. Mehr...
Generali
DBV-Winterthur
Versicherungskammer Bayern
Barmenia
Württembergische
Nürnberger
VHV
Zurich
Rheinland
AXA
AachenMünchener
HDI
Allianz
Continentale
Volkswohl Bund
R+V
Bayerische Versicherungskammer
InterRisk
Concordia
Mannheimer
Alte Leipziger
Welche Versicherungen sind für einen Facharzt für Allgemeinmedizin wichtig?
Bei der Absicherung durch Versicherungen haben der Arzt bzw. die Ärztin für Allgemeinmedizin einen bunten Strauss von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für ihre Tätigkeit und Versorgung abzusichern.
In erster Linie muss sich der Arzt für Allgemeinmedizin mit der Haftpflichtversicherung beschäftigen, da auf ihn existenzbedrohende Schadenersatzforderungen zukommen können. Aufgrund der sehr großen Palette der Krankheitsbilder ist die Gefahr groß, wichtiges zu übersehen.
Arzthaftpflichtdeckung
Die wichtigste Absicherung des Arztes für Allgemeinmedizines ist ohne Zweifel die Arzthaftpflichtversicherung. Jeder Mediziner ist sich seiner hohen Verantwortung für Gesundheit und Leben seiner Patienten bewusst.
Neue Diagnoseverfahren und Entwicklungen der Gerätetechnik sowie der damit einhergehende Zeitaufwand der Fortbildung und Information, dazu der ständig steigende Verwaltungsaufwand - all dies macht den Beruf des Arztes für Allgemeinmedizines heute anspruchsvoller denn je.
Trotz aller Sorgfalt kann auch dem besten Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen und ein Patient bzw. dessen Hinterbliebene erheben den Vorwurf, einen Schaden aufgrund ärztlicher Behandlung erlitten zu haben. Hierfür benötigt der Arzt für Allgemeinmedizin eine Berufshaftpflichtversicherung, die ihn vor den finanziellen Folgen eines Fehlers schützt und/oder ihm den juristischen Beistand im Schadenfalle gewährleistet. Das Tun oder Unterlassen des Arztes für Allgemeinmedizines und seines angestellten Personals ist über die Arzthaftpflichtdeckung abgesichert.
Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist ein wichtiger Bestandteil der Haftpflichtdeckung. Die Auseinandersetzung mit dem Patienten bzw. dessen Hinterbliebenen wird vom Versicherer übernommen und der Arzt für Allgemeinmedizin entlastet.
Deckungssummen der Arzthaftpflichtversicherung
Die Mehrzahl der bestehenden Verträge ist mit Deckungssummen von EUR 2.000.000 für Personen- und Sachschäden und EUR 100.000 für Vermögensschäden abgeschlossen. Steigende Kosten für Pflege, Verdienstausfall und Hinterbliebenenversorgung sollten bei der Wahl der Deckungssummen in Erwägung gezogen werden. Höhere Summen von EUR 5.000.000 für Personenschäden sind sicher ratsam und gegen einen Zuschlag möglich.
Wer benötigt eine Arzthaftpflichtversicherung?
Jeder Arzt für Allgemeinmedizin, nicht nur der niedergelassene Mediziner, benötigt eine Arzthaftpflichtdeckung mit unterschiedlichem Umfang. Auch der Arzt im Ruhestand ist zur Notfallhilfe verpflichtet und haftet für sein Tun. Oder es ergeben sich Schadenersatzansprüche aus der gelegentlichen Behandlung im Bekannten- und Familienkreise.Für alle ärztlichen Tätigkeiten besteht ein Haftungsrisiko. Dieses sogenannte "Restrisiko" kann gegen eine geringe Prämie (häufig auch in Kombination mit der Privathaftpflichtdeckung der Familie) abgesichert werden.
Auch der angestellte Arzt für Allgemeinmedizin im Krankenhaus sollte sein Risiko absichern und muss zudem noch, je nach dienstlicher Stellung in der Klinik und dem Umfang der Versicherung seines Arbeitgebers, eine Deckung der beruflichen Tätigkeit abschließen. Die Prämien der Haftpflichtversicherer differieren je nach Stellung im Krankenhaus und dem Umfang der abzusichernden Haftung.
Bei Bedarf ist der Umfang der Mitversicherung von ambulanten und stationären operativen Eingriffen abzuklären. Eine zusätzliche privatärztliche Tätigkeit des angestellten Arztes für Allgemeinmedizines muss natürlich ebenfalls abgesichert werden.
Bestandteil der meisten Arzthaftpflichtdeckungen ist als Ergänzung der erweiterte Strafrechtsschutz. Diese zusätzliche Deckung ist notwendig, da die klassische Haftpflichtdeckung nur die Haftung aus privatrechtlichen Ansprüchen abdeckt. Über den Strafrechtsschutz wird auch die Verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren übernommen, das den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens behandelt.
Nachfolgend eine nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
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Ihre persönliche Absicherung im Krankheits- und Berufsunfähigkeitsfall (Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung)
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Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Kreditabsicherung (Lebens- und Rentenversicherung, Risikolebensversicherung etc.)
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Berufshaftpflichtversicherung (als angestellter Arzt, als niedergelassener Mediziner, Arzt im Ruhestand etc), ggf. inklusive erweitertem Strafrechtsschutz
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Praxissachversicherung oder Inventarversicherung (z.B. Feuer-, Einbruch-Diebstahl-, Leitungswasserversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Sturmversicherung, Glasversicherung)
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Elektronikversicherung (für stationäre Technik wie PCs oder Notebooks auch im Einsatz außerhalb des Unternehmens)
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Rechtsschutzversicherung (z.B. wenn Sie Rechtsschutz für Streitigkeiten mit eigenen Angestellten, Vermietern von Praxen etc. benötigen)
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Praxisausfallversicherung (z.B. bei Krankheit)
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den
Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen
Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung
gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen
im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze,
Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit
unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.