Versicherungen für einen Infektiologe
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die Versicherungen für den Beruf Infektiologe anbieten. Eine Beschreibung der jeweiligen Versicherung ist ebenfalls aufgeführt.
Berufshaftpflichtversicherung füreinen Infektiologe
Überblick Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet nach deutschem Recht unbegrenzt, privat wie beruflich. Haftpflichtschäden gehören zu den existenzbedrohenden Risiken. Unabhängig hiervon entspricht es auch der Verantwortung, die man anderen Menschen gegenüber hat, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mehr...
AXA
Allianz
Generali
DBV-Winterthur
Zurich
Versicherungskammer Bayern
Deutsche Ärzteversicherung
HDI
Nürnberger
Concordia
Alte Leipziger
AachenMünchener
Bayerische Versicherungskammer
Continentale
VHV
Barmenia
Janitos
R+V
Gothaer
Berufsunfähigkeitsversicherung füreinen Infektiologe
Die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) nach den "Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung" dient ausschließlich der Absicherung des Risikos Berufsunfähigkeit. Es gelten keine weiteren Leistungen wie Todesfall, Erlebensfall etc. als mitversichert. Mehr...
Generali
AachenMünchener
Zurich
HDI
Barmenia
AXA
Allianz
Dialog
Bayerische Versicherungskammer
Versicherungskammer Bayern
Swiss Life
Concordia
Volkswohl Bund
Nürnberger
Rheinland
VHV
BBV
Continentale
R+V
Münchener Verein
Württembergische
Alte Leipziger
Condor
Betriebshaftpflichtversicherung füreinen Infektiologe
ein kleines Missgeschick oder ein verschuldeter schwerer Unfall - im Geschäftsleben haften Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in den gesetzlich geregelten Fällen persönlich auf Schadensersatz für Schäden Dritter. Weil die finanziellen Folgen für Betrieb oder Gewerbe existenzielle Auswirkungen haben können, empfiehlt sich für diese Schadensfälle eine Betriebshaftpflichtversicherung. Mehr...
R+V
Continentale
Rheinland
AXA
VHV
Bayerische Versicherungskammer
HDI
AachenMünchener
Nürnberger
Zurich
Barmenia
Alte Leipziger
Allianz
Concordia
Versicherungskammer Bayern
Württembergische
Generali
Deckungskonzept füreinen Infektiologe
INTER
HDI
Elektronikpauschalversicherung füreinen Infektiologe
Die Elektronikversicherung ist die populärste Untersparte der technischen Versicherungen. Hier lassen sich Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte umfassend versichern. Mehr...
R+V
Rheinland
AXA
Allianz
Bayerische Versicherungskammer
VHV
Generali
Continentale
Versicherungskammer Bayern
Zurich
Alte Leipziger
HDI
Barmenia
Württembergische
Concordia
Nürnberger
AachenMünchener
Elektronikversicherung füreinen Infektiologe
Zurich
Nürnberger
Concordia
Allianz
HDI
Rheinland
Württembergische
Barmenia
Generali
VHV
Bayerische Versicherungskammer
Continentale
Alte Leipziger
Versicherungskammer Bayern
AXA
AachenMünchener
R+V
Gebäudeversicherung füreinen Infektiologe
Dieser Überblick richtet sich in erster Linie an den interessierten Endverbraucher. Sicherlich haben auch Sie viel Geld in Ihre eigenen vier Wände investiert. Und Ihr wertvoller materieller Besitz ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt. So kann z. B. ein Brand im Nu zerstören, was Sie sich in langen Jahren im wahrsten Sinne des Wortes aufgebaut haben. Mehr...
Mannheimer
Bayerische Versicherungskammer
Volkswohl Bund
Versicherungskammer Bayern
Barmenia
AachenMünchener
Rheinland
R+V
Nürnberger
Allianz
Alte Leipziger
Continentale
Zurich
Generali
HDI
Concordia
AXA
Württembergische
VHV
Geschäftsversicherung füreinen Infektiologe
auch sog. Geschäftsinhaltsversicherung für Büro- und Verwaltungsbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Großhandlungen, Betriebe und Läger Die Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige in einer Police mit einer einheitlichen Pauschaldeklaration (Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration). Mehr...
Versicherungskammer Bayern
Volkswohl Bund
HDI
Allianz
Zurich
Rheinland
Continentale
Alte Leipziger
AachenMünchener
Bayerische Versicherungskammer
Generali
Concordia
AXA
Barmenia
VHV
Nürnberger
R+V
Württembergische
Haftpflichtversicherung füreinen Infektiologe
Zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden menschlichen Gesellschaft bedarf es Regeln. Von besonderer Bedeutung hierbei sind Regelungen zum Ausgleich von während des Zusammenlebens auftretenden Schäden, den Haftungsregeln. Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) im Jahre 1900 hat der Gesetzgeber den bis heute wichtigsten und umfassendsten Teil der Rechte und Pflichten des Geschädigten und des Schädigers juristisch festgelegt. Mehr...
Volkswohl Bund
Rheinland
Zurich
AXA
VHV
Generali
HDI
Versicherungskammer Bayern
Concordia
Allianz
Württembergische
Bayerische Versicherungskammer
Barmenia
AachenMünchener
Alte Leipziger
Nürnberger
Continentale
R+V
Inhaltsversicherung füreinen Infektiologe
Überblick Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der Geschäfts-Inhaltsversicherung bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen. Mehr...
Continentale
Württembergische
Bayerische Versicherungskammer
Mannheimer
Volkswohl Bund
Generali
Alte Leipziger
AachenMünchener
Nürnberger
VHV
Concordia
Barmenia
Allianz
DBV-Winterthur
Rheinland
Zurich
R+V
Versicherungskammer Bayern
AXA
HDI
InterRisk
Welche Versicherungen sind für einen Infektiologe wichtig?
Bei der Absicherung durch Versicherungen haben der Arzt bzw. die Ärztin (im Nachfolgenden Arzt genannt) einen bunten Strauss von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für ihre Tätigkeit und Versorgung abzusichern.
In erster Linie muss sich der Arzt mit der Haftpflichtversicherung beschäftigen, da auf ihn existenzbedrohende Schadenersatzforderungen zukommen können.
Arzthaftpflichtdeckung
Die wichtigste Absicherung des Arztes ist ohne Zweifel die Arzthaftpflichtversicherung. Jeder Mediziner ist sich seiner hohen Verantwortung für Gesundheit und Leben seiner Patienten bewusst.
Neue Diagnoseverfahren und Entwicklungen der Gerätetechnik sowie der damit einhergehende Zeitaufwand der Fortbildung und Information, dazu der ständig steigende Verwaltungsaufwand - all dies macht den Beruf des Arztes heute anspruchsvoller denn je.
Trotz aller Sorgfalt kann auch dem besten Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen und ein Patient bzw. dessen Hinterbliebene erheben den Vorwurf, einen Schaden aufgrund ärztlicher Behandlung erlitten zu haben. Hierfür benötigt der Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung, die ihn vor den finanziellen Folgen eines Fehlers schützt und/oder ihm den juristischen Beistand im Schadenfalle gewährleistet. Das Tun oder Unterlassen des Arztes und seines angestellten Personals ist über die Arzthaftpflichtdeckung abgesichert.
Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist ein wichtiger Bestandteil der Haftpflichtdeckung. Die Auseinandersetzung mit dem Patienten bzw. dessen Hinterbliebenen wird vom Versicherer übernommen und der Arzt entlastet.
Deckungssummen der Arzthaftpflichtversicherung
Die Mehrzahl der bestehenden Verträge ist mit Deckungssummen von EUR 2.000.000 für Personen- und Sachschäden und EUR 100.000 für Vermögensschäden abgeschlossen. Steigende Kosten für Pflege, Verdienstausfall und Hinterbliebenenversorgung sollten bei der Wahl der Deckungssummen in Erwägung gezogen werden. Höhere Summen von EUR 5.000.000 für Personenschäden sind sicher ratsam und gegen einen Zuschlag von 15 ? 20 % möglich.
Wer benötigt eine Arzthaftpflichtversicherung?
Jeder Arzt, nicht nur der niedergelassene Mediziner, benötigt eine Arzthaftpflichtdeckung mit unterschiedlichem Umfang. Auch der Arzt im Ruhestand ist zur Notfallhilfe verpflichtet und haftet für sein Tun. Oder es ergeben sich Schadenersatzansprüche aus der gelegentlichen Behandlung im Bekannten- und Familienkreise.Für alle ärztlichen Tätigkeiten besteht ein Haftungsrisiko. Dieses sogenannte "Restrisiko" kann gegen eine geringe Prämie (häufig auch in Kombination mit der Privathaftpflichtdeckung der Familie) abgesichert werden.
Auch der angestellte Arzt im Krankenhaus sollte sein Risiko absichern und muss zudem noch, je nach dienstlicher Stellung in der Klinik und dem Umfang der Versicherung seines Arbeitgebers, eine Deckung der beruflichen Tätigkeit abschließen. Die Prämien der Haftpflichtversicherer differieren je nach Stellung im Krankenhaus und dem Umfang der abzusichernden Haftung.
Bei Bedarf ist der Umfang der Mitversicherung von ambulanten und stationären operativen Eingriffen abzuklären. Eine zusätzliche privatärztliche Tätigkeit des angestellten Arztes muss natürlich ebenfalls abgesichert werden.
Bestandteil der meisten Arzthaftpflichtdeckungen ist als Ergänzung der erweiterte Strafrechtsschutz. Diese zusätzliche Deckung ist notwendig, da die klassische Haftpflichtdeckung nur die Haftung aus privatrechtlichen Ansprüchen abdeckt. Über den Strafrechtsschutz wird auch die Verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren übernommen, das den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens behandelt.
In der Berufshaftpflichtversicherung der Ärzte sind individuelle Angebote je nach Fachrichtung einzuholen. Die Prämien unterscheiden sich pro Fachbereich teilweise extrem:
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Arzthaftpflicht Augenheilkunde
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Arzthaftpflicht Arbeitsmedizin
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Arzthaftpflicht Allgemeinmedizin
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Arzthaftpflicht Anästhesiologie
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Arzthaftpflicht Chirurgie
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Arzthaftpflicht Dermatologie und Venerologie
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Arzthaftpflicht Gynäkologie
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Arzthaftpflicht HNO
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Arzthaftpflicht Innere Medizin
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Arzthaftpflicht Kardiologie
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Arzthaftpflicht Kieferorthopädie
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Arzthaftpflicht Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
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Arzthaftpflicht Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
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Arzthaftpflicht Nervenheilkunde
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Arzthaftpflicht Neurochirurgie
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Arzthaftpflicht Neurologie
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Arzthaftpflicht Nuklearmedizin
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Arzthaftpflicht Notfallmedizin
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Arzthaftpflicht Oralchirurgie
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Arzthaftpflicht Orthopädie
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Arzthaftpflicht Pädiatrie
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Arzthaftpflicht Pathologie
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Arzthaftpflicht Radiologie
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Arzthaftpflicht Tiermedizin
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Arzthaftpflicht Urologie
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Arzthaftpflicht Zahnmedizin
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Arzt im Ruhestand, Arzt in der Facharztausbildung etc.
Nachfolgend eine nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
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Ihre persönliche Absicherung im Krankheits- und Berufsunfähigkeitsfall (Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung)
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Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Kreditabsicherung (Lebens- und Rentenversicherung, Risikolebensversicherung etc.)
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Berufshaftpflichtversicherung (als angestellter Arzt, als niedergelassener Mediziner, Arzt im Ruhestand etc), ggf. inklusive erweitertem Strafrechtsschutz
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Praxissachversicherung oder Inventarversicherung (z.B. Feuer-, Einbruch-Diebstahl-, Leitungswasserversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Sturmversicherung, Glasversicherung)
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Elektronikversicherung (für stationäre Technik wie PCs oder Notebooks auch im Einsatz außerhalb des Unternehmens)
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Rechtsschutzversicherung (z.B. wenn Sie Rechtsschutz für Streitigkeiten mit eigenen Angestellten, Vermietern von Praxen etc. benötigen)
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Praxisausfallversicherung (z.B. bei Krankheit)
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den
Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen
Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung
gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen
im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze,
Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit
unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.