Versicherungen für einen Pharmakologe
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die Versicherungen für den Beruf Pharmakologe anbieten. Eine Beschreibung der jeweiligen Versicherung ist ebenfalls aufgeführt.
Berufshaftpflichtversicherung füreinen Pharmakologe
Überblick Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet nach deutschem Recht unbegrenzt, privat wie beruflich. Haftpflichtschäden gehören zu den existenzbedrohenden Risiken. Unabhängig hiervon entspricht es auch der Verantwortung, die man anderen Menschen gegenüber hat, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mehr...
AachenMünchener
HDI
Allianz
Versicherungskammer Bayern
Continentale
Bayerische Versicherungskammer
DBV-Winterthur
AXA
Concordia
R+V
Janitos
Deutsche Ärzteversicherung
Alte Leipziger
Gothaer
Zurich
Barmenia
Generali
Nürnberger
VHV
Berufsunfähigkeitsversicherung füreinen Pharmakologe
Die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) nach den "Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung" dient ausschließlich der Absicherung des Risikos Berufsunfähigkeit. Es gelten keine weiteren Leistungen wie Todesfall, Erlebensfall etc. als mitversichert. Mehr...
Continentale
Rheinland
Swiss Life
Zurich
Barmenia
Allianz
Bayerische Versicherungskammer
Volkswohl Bund
AachenMünchener
Alte Leipziger
AXA
Generali
Dialog
BBV
Nürnberger
VHV
Concordia
Versicherungskammer Bayern
R+V
HDI
Württembergische
Condor
Münchener Verein
Betriebshaftpflichtversicherung füreinen Pharmakologe
ein kleines Missgeschick oder ein verschuldeter schwerer Unfall - im Geschäftsleben haften Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in den gesetzlich geregelten Fällen persönlich auf Schadensersatz für Schäden Dritter. Weil die finanziellen Folgen für Betrieb oder Gewerbe existenzielle Auswirkungen haben können, empfiehlt sich für diese Schadensfälle eine Betriebshaftpflichtversicherung. Mehr...
Versicherungskammer Bayern
Alte Leipziger
AachenMünchener
Bayerische Versicherungskammer
Nürnberger
R+V
Allianz
VHV
HDI
Württembergische
Zurich
Concordia
Barmenia
Generali
AXA
Rheinland
Continentale
Deckungskonzept füreinen Pharmakologe
HDI
INTER
Elektronikpauschalversicherung füreinen Pharmakologe
Die Elektronikversicherung ist die populärste Untersparte der technischen Versicherungen. Hier lassen sich Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte umfassend versichern. Mehr...
Concordia
Allianz
Continentale
HDI
R+V
Bayerische Versicherungskammer
Barmenia
Nürnberger
Württembergische
Versicherungskammer Bayern
AXA
Alte Leipziger
Generali
VHV
Rheinland
AachenMünchener
Zurich
Elektronikversicherung füreinen Pharmakologe
Generali
VHV
Allianz
AachenMünchener
Bayerische Versicherungskammer
Continentale
AXA
Württembergische
HDI
Nürnberger
Rheinland
R+V
Zurich
Concordia
Versicherungskammer Bayern
Alte Leipziger
Barmenia
Gebäudeversicherung füreinen Pharmakologe
Dieser Überblick richtet sich in erster Linie an den interessierten Endverbraucher. Sicherlich haben auch Sie viel Geld in Ihre eigenen vier Wände investiert. Und Ihr wertvoller materieller Besitz ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt. So kann z. B. ein Brand im Nu zerstören, was Sie sich in langen Jahren im wahrsten Sinne des Wortes aufgebaut haben. Mehr...
VHV
R+V
Versicherungskammer Bayern
Nürnberger
Rheinland
HDI
Zurich
AXA
Generali
Alte Leipziger
Mannheimer
Bayerische Versicherungskammer
Volkswohl Bund
AachenMünchener
Allianz
Württembergische
Concordia
Barmenia
Continentale
Geschäftsversicherung füreinen Pharmakologe
auch sog. Geschäftsinhaltsversicherung für Büro- und Verwaltungsbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Großhandlungen, Betriebe und Läger Die Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige in einer Police mit einer einheitlichen Pauschaldeklaration (Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration). Mehr...
Alte Leipziger
Zurich
Volkswohl Bund
Rheinland
Nürnberger
HDI
Bayerische Versicherungskammer
Generali
Concordia
Continentale
Versicherungskammer Bayern
VHV
Barmenia
AXA
Württembergische
R+V
AachenMünchener
Allianz
Haftpflichtversicherung füreinen Pharmakologe
Zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden menschlichen Gesellschaft bedarf es Regeln. Von besonderer Bedeutung hierbei sind Regelungen zum Ausgleich von während des Zusammenlebens auftretenden Schäden, den Haftungsregeln. Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) im Jahre 1900 hat der Gesetzgeber den bis heute wichtigsten und umfassendsten Teil der Rechte und Pflichten des Geschädigten und des Schädigers juristisch festgelegt. Mehr...
Alte Leipziger
Barmenia
AachenMünchener
HDI
Concordia
AXA
Rheinland
Volkswohl Bund
Continentale
R+V
Nürnberger
VHV
Zurich
Württembergische
Versicherungskammer Bayern
Allianz
Bayerische Versicherungskammer
Generali
Inhaltsversicherung füreinen Pharmakologe
Überblick Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der Geschäfts-Inhaltsversicherung bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen. Mehr...
AachenMünchener
Nürnberger
Rheinland
HDI
VHV
Württembergische
Versicherungskammer Bayern
Continentale
Mannheimer
Generali
AXA
Allianz
Alte Leipziger
Barmenia
Volkswohl Bund
DBV-Winterthur
Zurich
InterRisk
Bayerische Versicherungskammer
R+V
Concordia
Welche Versicherungen sind für einen Pharmakologe wichtig?
Bei der Absicherung durch Versicherungen haben der Arzt bzw. die Ärztin (im Nachfolgenden Arzt genannt) einen bunten Strauss von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für ihre Tätigkeit und Versorgung abzusichern.
In erster Linie muss sich der Arzt mit der Haftpflichtversicherung beschäftigen, da auf ihn existenzbedrohende Schadenersatzforderungen zukommen können.
Arzthaftpflichtdeckung
Die wichtigste Absicherung des Arztes ist ohne Zweifel die Arzthaftpflichtversicherung. Jeder Mediziner ist sich seiner hohen Verantwortung für Gesundheit und Leben seiner Patienten bewusst.
Neue Diagnoseverfahren und Entwicklungen der Gerätetechnik sowie der damit einhergehende Zeitaufwand der Fortbildung und Information, dazu der ständig steigende Verwaltungsaufwand - all dies macht den Beruf des Arztes heute anspruchsvoller denn je.
Trotz aller Sorgfalt kann auch dem besten Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen und ein Patient bzw. dessen Hinterbliebene erheben den Vorwurf, einen Schaden aufgrund ärztlicher Behandlung erlitten zu haben. Hierfür benötigt der Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung, die ihn vor den finanziellen Folgen eines Fehlers schützt und/oder ihm den juristischen Beistand im Schadenfalle gewährleistet. Das Tun oder Unterlassen des Arztes und seines angestellten Personals ist über die Arzthaftpflichtdeckung abgesichert.
Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist ein wichtiger Bestandteil der Haftpflichtdeckung. Die Auseinandersetzung mit dem Patienten bzw. dessen Hinterbliebenen wird vom Versicherer übernommen und der Arzt entlastet.
Deckungssummen der Arzthaftpflichtversicherung
Die Mehrzahl der bestehenden Verträge ist mit Deckungssummen von EUR 2.000.000 für Personen- und Sachschäden und EUR 100.000 für Vermögensschäden abgeschlossen. Steigende Kosten für Pflege, Verdienstausfall und Hinterbliebenenversorgung sollten bei der Wahl der Deckungssummen in Erwägung gezogen werden. Höhere Summen von EUR 5.000.000 für Personenschäden sind sicher ratsam und gegen einen Zuschlag von 15 ? 20 % möglich.
Wer benötigt eine Arzthaftpflichtversicherung?
Jeder Arzt, nicht nur der niedergelassene Mediziner, benötigt eine Arzthaftpflichtdeckung mit unterschiedlichem Umfang. Auch der Arzt im Ruhestand ist zur Notfallhilfe verpflichtet und haftet für sein Tun. Oder es ergeben sich Schadenersatzansprüche aus der gelegentlichen Behandlung im Bekannten- und Familienkreise.Für alle ärztlichen Tätigkeiten besteht ein Haftungsrisiko. Dieses sogenannte "Restrisiko" kann gegen eine geringe Prämie (häufig auch in Kombination mit der Privathaftpflichtdeckung der Familie) abgesichert werden.
Auch der angestellte Arzt im Krankenhaus sollte sein Risiko absichern und muss zudem noch, je nach dienstlicher Stellung in der Klinik und dem Umfang der Versicherung seines Arbeitgebers, eine Deckung der beruflichen Tätigkeit abschließen. Die Prämien der Haftpflichtversicherer differieren je nach Stellung im Krankenhaus und dem Umfang der abzusichernden Haftung.
Bei Bedarf ist der Umfang der Mitversicherung von ambulanten und stationären operativen Eingriffen abzuklären. Eine zusätzliche privatärztliche Tätigkeit des angestellten Arztes muss natürlich ebenfalls abgesichert werden.
Bestandteil der meisten Arzthaftpflichtdeckungen ist als Ergänzung der erweiterte Strafrechtsschutz. Diese zusätzliche Deckung ist notwendig, da die klassische Haftpflichtdeckung nur die Haftung aus privatrechtlichen Ansprüchen abdeckt. Über den Strafrechtsschutz wird auch die Verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren übernommen, das den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens behandelt.
In der Berufshaftpflichtversicherung der Ärzte sind individuelle Angebote je nach Fachrichtung einzuholen. Die Prämien unterscheiden sich pro Fachbereich teilweise extrem:
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Arzthaftpflicht Augenheilkunde
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Arzthaftpflicht Arbeitsmedizin
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Arzthaftpflicht Allgemeinmedizin
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Arzthaftpflicht Anästhesiologie
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Arzthaftpflicht Chirurgie
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Arzthaftpflicht Dermatologie und Venerologie
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Arzthaftpflicht Gynäkologie
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Arzthaftpflicht HNO
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Arzthaftpflicht Innere Medizin
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Arzthaftpflicht Kardiologie
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Arzthaftpflicht Kieferorthopädie
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Arzthaftpflicht Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
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Arzthaftpflicht Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
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Arzthaftpflicht Nervenheilkunde
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Arzthaftpflicht Neurochirurgie
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Arzthaftpflicht Neurologie
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Arzthaftpflicht Nuklearmedizin
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Arzthaftpflicht Notfallmedizin
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Arzthaftpflicht Oralchirurgie
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Arzthaftpflicht Orthopädie
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Arzthaftpflicht Pädiatrie
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Arzthaftpflicht Pathologie
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Arzthaftpflicht Radiologie
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Arzthaftpflicht Tiermedizin
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Arzthaftpflicht Urologie
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Arzthaftpflicht Zahnmedizin
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Arzt im Ruhestand, Arzt in der Facharztausbildung etc.
Nachfolgend eine nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
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Ihre persönliche Absicherung im Krankheits- und Berufsunfähigkeitsfall (Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung)
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Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Kreditabsicherung (Lebens- und Rentenversicherung, Risikolebensversicherung etc.)
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Berufshaftpflichtversicherung (als angestellter Arzt, als niedergelassener Mediziner, Arzt im Ruhestand etc), ggf. inklusive erweitertem Strafrechtsschutz
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Praxissachversicherung oder Inventarversicherung (z.B. Feuer-, Einbruch-Diebstahl-, Leitungswasserversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Sturmversicherung, Glasversicherung)
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Elektronikversicherung (für stationäre Technik wie PCs oder Notebooks auch im Einsatz außerhalb des Unternehmens)
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Rechtsschutzversicherung (z.B. wenn Sie Rechtsschutz für Streitigkeiten mit eigenen Angestellten, Vermietern von Praxen etc. benötigen)
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Praxisausfallversicherung (z.B. bei Krankheit)
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den
Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen
Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung
gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen
im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze,
Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit
unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.