Versicherungen für einen Tierarzt
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die Versicherungen für den Beruf Tierarzt anbieten. Eine Beschreibung der jeweiligen Versicherung ist ebenfalls aufgeführt.
Betriebsunterbrechungsversicherung füreinen Tierarzt
Warum eine Betriebsunterbrechungsversicherung Mit einer Entschädigung der bei einem Sachschaden entstehenden Aufwendungen für die Wiederbeschaffung zerstörter und beschädigter Sachen und der damit zusammenhängenden Kosten für das Aufräumen der Schadensstätte und das Entsorgen der Trümmer ist es nicht getan. Mehr...
AachenMünchener
Rheinland
Concordia
Württembergische
HDI
AXA
INTER
Versicherungskammer Bayern
R+V
Barmenia
Zurich
VHV
Alte Leipziger
Allianz
Bayerische Versicherungskammer
Generali
Nürnberger
Volkswohl Bund
Continentale
Helvetia
Elektronikversicherung füreinen Tierarzt
Die Elektronikversicherung ist die populärste Untersparte der technischen Versicherungen. Hier lassen sich Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte umfassend versichern. Mehr...
Concordia
INTER
AachenMünchener
Barmenia
Zurich
Continentale
R+V
Württembergische
HDI
Generali
Rheinland
VHV
AXA
Nürnberger
Versicherungskammer Bayern
Allianz
Alte Leipziger
Bayerische Versicherungskammer
Helvetia
Gebäudeversicherung füreinen Tierarzt
Dieser Überblick richtet sich in erster Linie an den interessierten Endverbraucher. Sicherlich haben auch Sie viel Geld in Ihre eigenen vier Wände investiert. Und Ihr wertvoller materieller Besitz ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt. So kann z. B. ein Brand im Nu zerstören, was Sie sich in langen Jahren im wahrsten Sinne des Wortes aufgebaut haben. Mehr...
Concordia
Continentale
Barmenia
HDI
R+V
Allianz
AXA
Generali
VHV
AachenMünchener
Rheinland
Alte Leipziger
Württembergische
Nürnberger
INTER
Zurich
Versicherungskammer Bayern
Bayerische Versicherungskammer
Volkswohl Bund
Geschäftsversicherung füreinen Tierarzt
auch sog. Geschäftsinhaltsversicherung für Büro- und Verwaltungsbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Großhandlungen, Betriebe und Läger Die Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige in einer Police mit einer einheitlichen Pauschaldeklaration (Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration). Mehr...
Volkswohl Bund
VHV
Württembergische
Nürnberger
Versicherungskammer Bayern
Zurich
Concordia
Generali
HDI
AXA
Allianz
Alte Leipziger
Bayerische Versicherungskammer
Continentale
Rheinland
AachenMünchener
R+V
Barmenia
Glasversicherung füreinen Tierarzt
Gegenstand der Versicherung Schäden an Glasscheiben und anderen Gegenständen durch Zerbrechen, wobei die Rissbildung durch die ganze Glasdicke gehen muss. Leistungen des Versicherers Die Leistungen des Versicherers umfassen nach seiner Wahl die Wiederherstellung des früheren Zustandes, soweit zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten möglich (Naturalersatz), die Entschädigung der ortsüblichen Wiederherstellungskosten abzüglich des Wertes der Bruchstücke (Geldersatz) sowie die Entschädigung der Kosten einer eventuell erforderlichen Notverglasung, Entschädigung der Aufwendungen des VN zur Abwendung Mehr...
Bayerische Versicherungskammer
Württembergische
AXA
HDI
Nürnberger
INTER
Rheinland
AachenMünchener
Zurich
Allianz
R+V
Alte Leipziger
Barmenia
Generali
Volkswohl Bund
Versicherungskammer Bayern
Continentale
Concordia
VHV
Haftpflichtversicherung füreinen Tierarzt
Zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden menschlichen Gesellschaft bedarf es Regeln. Von besonderer Bedeutung hierbei sind Regelungen zum Ausgleich von während des Zusammenlebens auftretenden Schäden, den Haftungsregeln. Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) im Jahre 1900 hat der Gesetzgeber den bis heute wichtigsten und umfassendsten Teil der Rechte und Pflichten des Geschädigten und des Schädigers juristisch festgelegt. Mehr...
Helvetia
Bayerische Versicherungskammer
Württembergische
AXA
AachenMünchener
Barmenia
Rheinland
Versicherungskammer Bayern
VHV
Allianz
HDI
Alte Leipziger
R+V
Generali
Volkswohl Bund
Zurich
Concordia
Nürnberger
Continentale
Inhaltsversicherung füreinen Tierarzt
Überblick Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der Geschäfts-Inhaltsversicherung bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen. Mehr...
Rheinland
Helvetia
Versicherungskammer Bayern
VHV
Bayerische Versicherungskammer
Württembergische
Alte Leipziger
InterRisk
AachenMünchener
Generali
Barmenia
AXA
HDI
INTER
Nürnberger
R+V
Zurich
Concordia
Continentale
Volkswohl Bund
Allianz
Rechtsschutzversicherung füreinen Tierarzt
Prozesse sind nicht immer vermeidbar und die damit verbundenen Kosten oft sehr hoch. Wegen des hohen Kostenrisikos verzichtet so mancher auf eine Auseinandersetzung und gibt lieber klein bei. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn ein Rechtsstreit über gerade einmal 3.000 Euro das gleiche Geld an Anwaltskosten und Gebühren kostet, falls man bis in die zweite Instanz geht. Mehr...
HDI
Welche Versicherungen sind für einen Tierarzt wichtig?
Bei der Absicherung durch Versicherungen haben der Arzt bzw. die Ärztin (im Nachfolgenden Arzt genannt) einen bunten Strauss von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für ihre Tätigkeit und Versorgung abzusichern.
In erster Linie muss sich der Arzt mit der Haftpflichtversicherung beschäftigen, da auf ihn existenzbedrohende Schadenersatzforderungen zukommen können.
Arzthaftpflichtdeckung
Die wichtigste Absicherung des Arztes ist ohne Zweifel die Arzthaftpflichtversicherung. Jeder Mediziner ist sich seiner hohen Verantwortung für Gesundheit und Leben seiner Patienten bewusst.
Neue Diagnoseverfahren und Entwicklungen der Gerätetechnik sowie der damit einhergehende Zeitaufwand der Fortbildung und Information, dazu der ständig steigende Verwaltungsaufwand - all dies macht den Beruf des Arztes heute anspruchsvoller denn je.
Trotz aller Sorgfalt kann auch dem besten Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen und ein Patient bzw. dessen Hinterbliebene erheben den Vorwurf, einen Schaden aufgrund ärztlicher Behandlung erlitten zu haben. Hierfür benötigt der Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung, die ihn vor den finanziellen Folgen eines Fehlers schützt und/oder ihm den juristischen Beistand im Schadenfalle gewährleistet. Das Tun oder Unterlassen des Arztes und seines angestellten Personals ist über die Arzthaftpflichtdeckung abgesichert.
Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist ein wichtiger Bestandteil der Haftpflichtdeckung. Die Auseinandersetzung mit dem Patienten bzw. dessen Hinterbliebenen wird vom Versicherer übernommen und der Arzt entlastet.
Deckungssummen der Arzthaftpflichtversicherung
Die Mehrzahl der bestehenden Verträge ist mit Deckungssummen von EUR 2.000.000 für Personen- und Sachschäden und EUR 100.000 für Vermögensschäden abgeschlossen. Steigende Kosten für Pflege, Verdienstausfall und Hinterbliebenenversorgung sollten bei der Wahl der Deckungssummen in Erwägung gezogen werden. Höhere Summen von EUR 5.000.000 für Personenschäden sind sicher ratsam und gegen einen Zuschlag von 15 ? 20 % möglich.
Wer benötigt eine Arzthaftpflichtversicherung?
Jeder Arzt, nicht nur der niedergelassene Mediziner, benötigt eine Arzthaftpflichtdeckung mit unterschiedlichem Umfang. Auch der Arzt im Ruhestand ist zur Notfallhilfe verpflichtet und haftet für sein Tun. Oder es ergeben sich Schadenersatzansprüche aus der gelegentlichen Behandlung im Bekannten- und Familienkreise.Für alle ärztlichen Tätigkeiten besteht ein Haftungsrisiko. Dieses sogenannte "Restrisiko" kann gegen eine geringe Prämie (häufig auch in Kombination mit der Privathaftpflichtdeckung der Familie) abgesichert werden.
Auch der angestellte Arzt im Krankenhaus sollte sein Risiko absichern und muss zudem noch, je nach dienstlicher Stellung in der Klinik und dem Umfang der Versicherung seines Arbeitgebers, eine Deckung der beruflichen Tätigkeit abschließen. Die Prämien der Haftpflichtversicherer differieren je nach Stellung im Krankenhaus und dem Umfang der abzusichernden Haftung.
Bei Bedarf ist der Umfang der Mitversicherung von ambulanten und stationären operativen Eingriffen abzuklären. Eine zusätzliche privatärztliche Tätigkeit des angestellten Arztes muss natürlich ebenfalls abgesichert werden.
Bestandteil der meisten Arzthaftpflichtdeckungen ist als Ergänzung der erweiterte Strafrechtsschutz. Diese zusätzliche Deckung ist notwendig, da die klassische Haftpflichtdeckung nur die Haftung aus privatrechtlichen Ansprüchen abdeckt. Über den Strafrechtsschutz wird auch die Verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren übernommen, das den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens behandelt.
In der Berufshaftpflichtversicherung der Ärzte sind individuelle Angebote je nach Fachrichtung einzuholen. Die Prämien unterscheiden sich pro Fachbereich teilweise extrem:
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Arzthaftpflicht Augenheilkunde
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Arzthaftpflicht Arbeitsmedizin
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Arzthaftpflicht Allgemeinmedizin
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Arzthaftpflicht Anästhesiologie
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Arzthaftpflicht Chirurgie
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Arzthaftpflicht Dermatologie und Venerologie
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Arzthaftpflicht Gynäkologie
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Arzthaftpflicht HNO
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Arzthaftpflicht Innere Medizin
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Arzthaftpflicht Kardiologie
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Arzthaftpflicht Kieferorthopädie
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Arzthaftpflicht Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
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Arzthaftpflicht Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
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Arzthaftpflicht Nervenheilkunde
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Arzthaftpflicht Neurochirurgie
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Arzthaftpflicht Neurologie
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Arzthaftpflicht Nuklearmedizin
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Arzthaftpflicht Notfallmedizin
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Arzthaftpflicht Oralchirurgie
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Arzthaftpflicht Orthopädie
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Arzthaftpflicht Pädiatrie
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Arzthaftpflicht Pathologie
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Arzthaftpflicht Radiologie
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Arzthaftpflicht Tiermedizin
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Arzthaftpflicht Urologie
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Arzthaftpflicht Zahnmedizin
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Arzt im Ruhestand, Arzt in der Facharztausbildung etc.
Nachfolgend eine nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
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Ihre persönliche Absicherung im Krankheits- und Berufsunfähigkeitsfall (Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung)
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Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Kreditabsicherung (Lebens- und Rentenversicherung, Risikolebensversicherung etc.)
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Berufshaftpflichtversicherung (als angestellter Arzt, als niedergelassener Mediziner, Arzt im Ruhestand etc), ggf. inklusive erweitertem Strafrechtsschutz
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Praxissachversicherung oder Inventarversicherung (z.B. Feuer-, Einbruch-Diebstahl-, Leitungswasserversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Sturmversicherung, Glasversicherung)
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Elektronikversicherung (für stationäre Technik wie PCs oder Notebooks auch im Einsatz außerhalb des Unternehmens)
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Rechtsschutzversicherung (z.B. wenn Sie Rechtsschutz für Streitigkeiten mit eigenen Angestellten, Vermietern von Praxen etc. benötigen)
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Praxisausfallversicherung (z.B. bei Krankheit)
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den
Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen
Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung
gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen
im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze,
Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit
unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.