Versicherungen für einen Notar
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die Versicherungen für den Beruf Notar anbieten. Eine Beschreibung der jeweiligen Versicherung ist ebenfalls aufgeführt.
Berufshaftpflichtversicherung füreinen Notar
Überblick Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet nach deutschem Recht unbegrenzt, privat wie beruflich. Haftpflichtschäden gehören zu den existenzbedrohenden Risiken. Unabhängig hiervon entspricht es auch der Verantwortung, die man anderen Menschen gegenüber hat, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mehr...
Barmenia
Alte Leipziger
Zurich
Versicherungskammer Bayern
Continentale
AXA
Rheinland
VHV
Volkswohl Bund
AachenMünchener
HDI
Württembergische
Allianz
R+V
Concordia
Bayerische Versicherungskammer
Generali
Nürnberger
Betriebshaftpflichtversicherung füreinen Notar
ein kleines Missgeschick oder ein verschuldeter schwerer Unfall - im Geschäftsleben haften Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in den gesetzlich geregelten Fällen persönlich auf Schadensersatz für Schäden Dritter. Weil die finanziellen Folgen für Betrieb oder Gewerbe existenzielle Auswirkungen haben können, empfiehlt sich für diese Schadensfälle eine Betriebshaftpflichtversicherung. Mehr...
Bayerische Versicherungskammer
HDI
Württembergische
Rheinland
Generali
Barmenia
Nürnberger
Versicherungskammer Bayern
Zurich
VHV
Volkswohl Bund
AachenMünchener
Concordia
Allianz
Alte Leipziger
AXA
Continentale
R+V
Betriebsunterbrechungsversicherung füreinen Notar
Warum eine Betriebsunterbrechungsversicherung Mit einer Entschädigung der bei einem Sachschaden entstehenden Aufwendungen für die Wiederbeschaffung zerstörter und beschädigter Sachen und der damit zusammenhängenden Kosten für das Aufräumen der Schadensstätte und das Entsorgen der Trümmer ist es nicht getan. Mehr...
AXA
Generali
HDI
Volkswohl Bund
R+V
VHV
Allianz
Continentale
Rheinland
Zurich
Württembergische
AachenMünchener
Versicherungskammer Bayern
Bayerische Versicherungskammer
Alte Leipziger
Concordia
Barmenia
Nürnberger
Elektronikversicherung füreinen Notar
Die Elektronikversicherung ist die populärste Untersparte der technischen Versicherungen. Hier lassen sich Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte umfassend versichern. Mehr...
Continentale
Bayerische Versicherungskammer
Versicherungskammer Bayern
Alte Leipziger
VHV
HDI
Württembergische
Generali
R+V
Zurich
Concordia
Rheinland
AachenMünchener
Barmenia
Nürnberger
AXA
Allianz
Geschäftsversicherung füreinen Notar
auch sog. Geschäftsinhaltsversicherung für Büro- und Verwaltungsbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Großhandlungen, Betriebe und Läger Die Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige in einer Police mit einer einheitlichen Pauschaldeklaration (Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration). Mehr...
Versicherungskammer Bayern
Alte Leipziger
Zurich
AXA
Generali
Allianz
Volkswohl Bund
VHV
Rheinland
Nürnberger
Bayerische Versicherungskammer
Barmenia
HDI
R+V
Concordia
AachenMünchener
Continentale
Württembergische
Inhaltsversicherung füreinen Notar
Überblick Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der Geschäfts-Inhaltsversicherung bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen. Mehr...
AXA
Bayerische Versicherungskammer
Allianz
Concordia
InterRisk
Alte Leipziger
Zurich
Continentale
HDI
Nürnberger
Generali
Rheinland
VHV
Württembergische
Versicherungskammer Bayern
AachenMünchener
R+V
Barmenia
Volkswohl Bund
Rechtsschutzversicherung füreinen Notar
Prozesse sind nicht immer vermeidbar und die damit verbundenen Kosten oft sehr hoch. Wegen des hohen Kostenrisikos verzichtet so mancher auf eine Auseinandersetzung und gibt lieber klein bei. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn ein Rechtsstreit über gerade einmal 3.000 Euro das gleiche Geld an Anwaltskosten und Gebühren kostet, falls man bis in die zweite Instanz geht. Mehr...
HDI
Umweltschadenhaftpflichtversicherung füreinen Notar
Die UHV ist ein unverzichtbarer Teil für die umfassende Versicherung der betrieblichen Haftungsrisiken. Sie deckt die Risiken der Unternehmen ab, die von Umwelteinwirkungen der im Betrieb vorhandenen umweltrelevanten Anlagen oder aus den sonstigen betrieblichen Tätigkeiten hervorgehen. Mehr...
HDI
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung füreinen Notar
Als Vermögensschäden bezeichnet man Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind, also Schäden rein finanzieller Art, die jemandem beispielsweise durch einen falschen Rat oder eine falsche Auskunft entstanden sind. Welche Schäden sind versicherbar Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten in den einzelnen Berufen. Mehr...
Nürnberger
Allianz
Welche Versicherungen sind für einen Notar wichtig?
Bei der Absicherung durch Versicherungen hat der Anwalt oder die Anwältin (im Nachfolgenden Anwalt genannt) eine ganze Reihe von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für seine Tätigkeit und Versorgung abzusichern.
In erster Linie muss sich der Rechtsanwalt mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beschäftigen, da auf ihn existenzbedrohende Schadenersatzforderungen zukommen können.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Anwalts aus seiner Tätigkeit. Die Berufshaftpflichtversicherung dient außerdem der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Neben der fehlerhaften Rechtsberatung zählen Fristversäumnisse zu den häufigsten Ursachen von Schadenersatzansprüchen gegen den Rechtsanwalt.
Welche Schäden sind versichert?
Versichert sind Vermögensschäden, also alle Schäden, die keine Personen- oder Sachschäden sind.
Solche Schäden können z.B. resultieren aus:
-
Termin- und Fristversäumnissen
-
Fehlerhafte Rechtsberatung
-
Fehler in der Prozeßführung
-
Falsch abgelegte Dokumente
-
etc.
Dies kann sowohl aus einem Fehler der Büroorganisation als auch aus falscher Einschätzung der Rechtslage oder nicht umfassender Information resultieren. Auch der Anwalt/die Anwältin kann nicht in allen Spezialgebieten des Rechts die umfassendsten Kenntnisse haben und alle Entwicklungen stets genau kennen. Oder ein Versehen der im Büro angestellt tätigen Personen führt zu diesem Fehler, deren Tätigkeit ist natürlich mitversichert.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die freiberuflich ausgeübte Rechtsanwaltstätigkeit, die in §§ 1 bis 3 BRAO normiert ist, sowie auf die in den Risikobeschreibungen zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen explizit aufgeführten mitversicherten Nebentätigkeiten. Sonstige rechtlich zulässige Nebentätigkeiten fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Wird für solche Tätigkeiten - z. B. bei der Wohnungsverwaltung oder der gelegentlichen Vermittlung von Immobilien - Versicherungsschutz gewünscht, ist dieser gesondert zu beantragen.
Deckungssumme
Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme beträgt für Rechtsanwälte EUR 250.000 pro Versicherungsfall (vierfach maximiert, also maximal eine Million Euro pro Versicherungsjahr).
Zu beachten wäre dabei auch, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nach dem sogenannten "Verstoßprinzip" funktioniert. Der Versicherungsfall ist nicht das Schadensereignis oder die Anspruchserhebung sondern der Verstoß. Die Deckungssumme zum Zeitpunkt des Verstoßes ist also maßgebend.
Selbstbeteiligungen
In den allermeisten Vermögensschadenhaftpflichtverträgen für Anwälte sind Selbstbeteiligungen bzw. Gebühreneinbehalt vereinbart. Diese können sowohl prozentuale Regelungen als auch feste Beträge sein. Die Wahl eines höheren Fest-Selbstbehaltes hat einen Prämienrabatt zur Folge.
Nachfolgend eine - nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den
Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen
Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung
gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen
im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze,
Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit
unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.