Versicherungen für einen Notar
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die Versicherungen für den Beruf Notar anbieten. Eine Beschreibung der jeweiligen Versicherung ist ebenfalls aufgeführt.
Berufshaftpflichtversicherung füreinen Notar
Überblick Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet nach deutschem Recht unbegrenzt, privat wie beruflich. Haftpflichtschäden gehören zu den existenzbedrohenden Risiken. Unabhängig hiervon entspricht es auch der Verantwortung, die man anderen Menschen gegenüber hat, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mehr...
Continentale
VHV
Nürnberger
Bayerische Versicherungskammer
Württembergische
Alte Leipziger
R+V
Concordia
Rheinland
AXA
Zurich
Volkswohl Bund
AachenMünchener
Generali
Versicherungskammer Bayern
HDI
Barmenia
Allianz
Betriebshaftpflichtversicherung füreinen Notar
ein kleines Missgeschick oder ein verschuldeter schwerer Unfall - im Geschäftsleben haften Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in den gesetzlich geregelten Fällen persönlich auf Schadensersatz für Schäden Dritter. Weil die finanziellen Folgen für Betrieb oder Gewerbe existenzielle Auswirkungen haben können, empfiehlt sich für diese Schadensfälle eine Betriebshaftpflichtversicherung. Mehr...
Zurich
Rheinland
Concordia
Nürnberger
AXA
Continentale
Versicherungskammer Bayern
Barmenia
Bayerische Versicherungskammer
VHV
Alte Leipziger
R+V
AachenMünchener
HDI
Allianz
Württembergische
Generali
Volkswohl Bund
Betriebsunterbrechungsversicherung füreinen Notar
Warum eine Betriebsunterbrechungsversicherung Mit einer Entschädigung der bei einem Sachschaden entstehenden Aufwendungen für die Wiederbeschaffung zerstörter und beschädigter Sachen und der damit zusammenhängenden Kosten für das Aufräumen der Schadensstätte und das Entsorgen der Trümmer ist es nicht getan. Mehr...
Zurich
Continentale
Concordia
Bayerische Versicherungskammer
Volkswohl Bund
R+V
Württembergische
Allianz
Generali
Barmenia
AXA
AachenMünchener
Nürnberger
VHV
Rheinland
Versicherungskammer Bayern
HDI
Alte Leipziger
Elektronikversicherung füreinen Notar
Die Elektronikversicherung ist die populärste Untersparte der technischen Versicherungen. Hier lassen sich Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte umfassend versichern. Mehr...
Versicherungskammer Bayern
AXA
Nürnberger
Württembergische
AachenMünchener
Bayerische Versicherungskammer
Rheinland
HDI
Concordia
Alte Leipziger
Allianz
Generali
Continentale
VHV
R+V
Zurich
Barmenia
Geschäftsversicherung füreinen Notar
auch sog. Geschäftsinhaltsversicherung für Büro- und Verwaltungsbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Großhandlungen, Betriebe und Läger Die Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige in einer Police mit einer einheitlichen Pauschaldeklaration (Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration). Mehr...
VHV
Allianz
Bayerische Versicherungskammer
Volkswohl Bund
AachenMünchener
Generali
R+V
Württembergische
Zurich
Continentale
AXA
Barmenia
Versicherungskammer Bayern
Alte Leipziger
Rheinland
Nürnberger
Concordia
HDI
Inhaltsversicherung füreinen Notar
Überblick Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der Geschäfts-Inhaltsversicherung bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen. Mehr...
Allianz
Barmenia
Rheinland
Generali
InterRisk
HDI
R+V
Bayerische Versicherungskammer
Alte Leipziger
Württembergische
Versicherungskammer Bayern
Nürnberger
AachenMünchener
AXA
Zurich
Volkswohl Bund
Continentale
Concordia
VHV
Rechtsschutzversicherung füreinen Notar
Prozesse sind nicht immer vermeidbar und die damit verbundenen Kosten oft sehr hoch. Wegen des hohen Kostenrisikos verzichtet so mancher auf eine Auseinandersetzung und gibt lieber klein bei. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn ein Rechtsstreit über gerade einmal 3.000 Euro das gleiche Geld an Anwaltskosten und Gebühren kostet, falls man bis in die zweite Instanz geht. Mehr...
HDI
Umweltschadenhaftpflichtversicherung füreinen Notar
Die UHV ist ein unverzichtbarer Teil für die umfassende Versicherung der betrieblichen Haftungsrisiken. Sie deckt die Risiken der Unternehmen ab, die von Umwelteinwirkungen der im Betrieb vorhandenen umweltrelevanten Anlagen oder aus den sonstigen betrieblichen Tätigkeiten hervorgehen. Mehr...
HDI
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung füreinen Notar
Als Vermögensschäden bezeichnet man Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind, also Schäden rein finanzieller Art, die jemandem beispielsweise durch einen falschen Rat oder eine falsche Auskunft entstanden sind. Welche Schäden sind versicherbar Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten in den einzelnen Berufen. Mehr...
Nürnberger
Allianz
Welche Versicherungen sind für einen Notar wichtig?
Bei der Absicherung durch Versicherungen hat der Anwalt oder die Anwältin (im Nachfolgenden Anwalt genannt) eine ganze Reihe von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für seine Tätigkeit und Versorgung abzusichern.
In erster Linie muss sich der Rechtsanwalt mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beschäftigen, da auf ihn existenzbedrohende Schadenersatzforderungen zukommen können.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Anwalts aus seiner Tätigkeit. Die Berufshaftpflichtversicherung dient außerdem der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Neben der fehlerhaften Rechtsberatung zählen Fristversäumnisse zu den häufigsten Ursachen von Schadenersatzansprüchen gegen den Rechtsanwalt.
Welche Schäden sind versichert?
Versichert sind Vermögensschäden, also alle Schäden, die keine Personen- oder Sachschäden sind.
Solche Schäden können z.B. resultieren aus:
-
Termin- und Fristversäumnissen
-
Fehlerhafte Rechtsberatung
-
Fehler in der Prozeßführung
-
Falsch abgelegte Dokumente
-
etc.
Dies kann sowohl aus einem Fehler der Büroorganisation als auch aus falscher Einschätzung der Rechtslage oder nicht umfassender Information resultieren. Auch der Anwalt/die Anwältin kann nicht in allen Spezialgebieten des Rechts die umfassendsten Kenntnisse haben und alle Entwicklungen stets genau kennen. Oder ein Versehen der im Büro angestellt tätigen Personen führt zu diesem Fehler, deren Tätigkeit ist natürlich mitversichert.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die freiberuflich ausgeübte Rechtsanwaltstätigkeit, die in §§ 1 bis 3 BRAO normiert ist, sowie auf die in den Risikobeschreibungen zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen explizit aufgeführten mitversicherten Nebentätigkeiten. Sonstige rechtlich zulässige Nebentätigkeiten fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Wird für solche Tätigkeiten - z. B. bei der Wohnungsverwaltung oder der gelegentlichen Vermittlung von Immobilien - Versicherungsschutz gewünscht, ist dieser gesondert zu beantragen.
Deckungssumme
Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme beträgt für Rechtsanwälte EUR 250.000 pro Versicherungsfall (vierfach maximiert, also maximal eine Million Euro pro Versicherungsjahr).
Zu beachten wäre dabei auch, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nach dem sogenannten "Verstoßprinzip" funktioniert. Der Versicherungsfall ist nicht das Schadensereignis oder die Anspruchserhebung sondern der Verstoß. Die Deckungssumme zum Zeitpunkt des Verstoßes ist also maßgebend.
Selbstbeteiligungen
In den allermeisten Vermögensschadenhaftpflichtverträgen für Anwälte sind Selbstbeteiligungen bzw. Gebühreneinbehalt vereinbart. Diese können sowohl prozentuale Regelungen als auch feste Beträge sein. Die Wahl eines höheren Fest-Selbstbehaltes hat einen Prämienrabatt zur Folge.
Nachfolgend eine - nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den
Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen
Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung
gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen
im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze,
Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit
unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.