Versicherungen für einen Chirurg
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die Versicherungen für den Beruf Chirurg anbieten. Eine Beschreibung der jeweiligen Versicherung ist ebenfalls aufgeführt.
Berufshaftpflichtversicherung füreinen Chirurg
Überblick Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet nach deutschem Recht unbegrenzt, privat wie beruflich. Haftpflichtschäden gehören zu den existenzbedrohenden Risiken. Unabhängig hiervon entspricht es auch der Verantwortung, die man anderen Menschen gegenüber hat, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Mehr...
Continentale
R+V
Barmenia
Concordia
Bayerische Versicherungskammer
Generali
DBV-Winterthur
VHV
Deutsche Ärzteversicherung
Allianz
Gothaer
Nürnberger
Zurich
AachenMünchener
HDI
Alte Leipziger
Janitos
Versicherungskammer Bayern
AXA
Berufsunfähigkeitsversicherung füreinen Chirurg
Die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) nach den "Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung" dient ausschließlich der Absicherung des Risikos Berufsunfähigkeit. Es gelten keine weiteren Leistungen wie Todesfall, Erlebensfall etc. als mitversichert. Mehr...
Volkswohl Bund
Bayerische Versicherungskammer
Versicherungskammer Bayern
Württembergische
Rheinland
Alte Leipziger
Nürnberger
AXA
Barmenia
VHV
Swiss Life
HDI
Zurich
Generali
R+V
Continentale
AachenMünchener
Dialog
Concordia
Münchener Verein
die Bayerische
Allianz
Condor
Betriebshaftpflichtversicherung füreinen Chirurg
ein kleines Missgeschick oder ein verschuldeter schwerer Unfall - im Geschäftsleben haften Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in den gesetzlich geregelten Fällen persönlich auf Schadensersatz für Schäden Dritter. Weil die finanziellen Folgen für Betrieb oder Gewerbe existenzielle Auswirkungen haben können, empfiehlt sich für diese Schadensfälle eine Betriebshaftpflichtversicherung. Mehr...
Zurich
Nürnberger
Generali
Barmenia
HDI
R+V
Bayerische Versicherungskammer
Allianz
AachenMünchener
Continentale
Versicherungskammer Bayern
Alte Leipziger
Württembergische
Rheinland
VHV
Concordia
AXA
Deckungskonzept füreinen Chirurg
HDI
INTER
Elektronikpauschalversicherung füreinen Chirurg
Die Elektronikversicherung ist die populärste Untersparte der technischen Versicherungen. Hier lassen sich Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations- und Medizintechnik sowie sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte umfassend versichern. Mehr...
Zurich
Continentale
Württembergische
AachenMünchener
Alte Leipziger
Rheinland
Allianz
Generali
AXA
Versicherungskammer Bayern
Nürnberger
HDI
Barmenia
Bayerische Versicherungskammer
VHV
Concordia
R+V
Elektronikversicherung füreinen Chirurg
Barmenia
Zurich
HDI
Alte Leipziger
AXA
Concordia
Rheinland
Continentale
Bayerische Versicherungskammer
Generali
R+V
AachenMünchener
Versicherungskammer Bayern
VHV
Allianz
Württembergische
Nürnberger
Gebäudeversicherung füreinen Chirurg
Dieser Überblick richtet sich in erster Linie an den interessierten Endverbraucher. Sicherlich haben auch Sie viel Geld in Ihre eigenen vier Wände investiert. Und Ihr wertvoller materieller Besitz ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt. So kann z. B. ein Brand im Nu zerstören, was Sie sich in langen Jahren im wahrsten Sinne des Wortes aufgebaut haben. Mehr...
HDI
Württembergische
AXA
Versicherungskammer Bayern
Barmenia
Concordia
AachenMünchener
Bayerische Versicherungskammer
Continentale
Zurich
Generali
Nürnberger
Allianz
VHV
Volkswohl Bund
Rheinland
Alte Leipziger
Mannheimer
R+V
Geschäftsversicherung füreinen Chirurg
auch sog. Geschäftsinhaltsversicherung für Büro- und Verwaltungsbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Großhandlungen, Betriebe und Läger Die Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige in einer Police mit einer einheitlichen Pauschaldeklaration (Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration). Mehr...
HDI
VHV
Generali
AXA
Bayerische Versicherungskammer
Alte Leipziger
AachenMünchener
Württembergische
Zurich
Nürnberger
R+V
Concordia
Barmenia
Rheinland
Continentale
Allianz
Versicherungskammer Bayern
Volkswohl Bund
Haftpflichtversicherung füreinen Chirurg
Zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden menschlichen Gesellschaft bedarf es Regeln. Von besonderer Bedeutung hierbei sind Regelungen zum Ausgleich von während des Zusammenlebens auftretenden Schäden, den Haftungsregeln. Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) im Jahre 1900 hat der Gesetzgeber den bis heute wichtigsten und umfassendsten Teil der Rechte und Pflichten des Geschädigten und des Schädigers juristisch festgelegt. Mehr...
Versicherungskammer Bayern
Alte Leipziger
Württembergische
Generali
Bayerische Versicherungskammer
VHV
Rheinland
Allianz
R+V
Continentale
Volkswohl Bund
AachenMünchener
AXA
Zurich
Concordia
Barmenia
HDI
Nürnberger
Inhaltsversicherung füreinen Chirurg
Überblick Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der Geschäfts-Inhaltsversicherung bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen. Mehr...
Barmenia
Generali
AachenMünchener
AXA
R+V
Allianz
Volkswohl Bund
DBV-Winterthur
HDI
Württembergische
Rheinland
VHV
Versicherungskammer Bayern
Bayerische Versicherungskammer
Nürnberger
Concordia
InterRisk
Zurich
Alte Leipziger
Continentale
Mannheimer
Welche Versicherungen sind für einen Chirurg wichtig?
Bei der Absicherung durch Versicherungen haben der Facharzt bzw. die Fachärztin für Chirurgie einen bunten Strauss von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für ihre Tätigkeit und Versorgung abzusichern.
In erster Linie muss sich der Facharzt für Chirurgie mit der Haftpflichtversicherung beschäftigen, da auf ihn existenzbedrohende Schadenersatzforderungen zukommen können.
Arzthaftpflichtdeckung
Die wichtigste Absicherung des Arztes ist ohne Zweifel die Arzthaftpflichtversicherung. Jeder Mediziner ist sich seiner hohen Verantwortung für Gesundheit und Leben seiner Patienten bewusst.
Neue Diagnoseverfahren und Entwicklungen der Gerätetechnik sowie der damit einhergehende Zeitaufwand der Fortbildung und Information, dazu der ständig steigende Verwaltungsaufwand - all dies macht den Beruf des Arztes heute anspruchsvoller denn je.
Auf Grund seiner besonderen risikoreichen operativenTätigkeit, ist eine Haftpflichtversicherung aus unserer Sicht sehr wichtig. Die hohe Gefahr spiegelt sich auch in den teilweise enormen Versicherungsprämien wider.
Trotz aller Sorgfalt kann auch dem besten Facharzt für Chirurgie ein Behandlungsfehler unterlaufen und ein Patient bzw. dessen Hinterbliebene erheben den Vorwurf, einen Schaden aufgrund ärztlicher Behandlung erlitten zu haben. Hierfür benötigt der Facharzt für Chirurgie eine Berufshaftpflichtversicherung, die ihn vor den finanziellen Folgen eines Fehlers schützt und/oder ihm den juristischen Beistand im Schadenfalle gewährleistet. Das Tun oder Unterlassen des Arztes und seines angestellten Personals ist über die Arzthaftpflichtdeckung abgesichert.
Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist ein wichtiger Bestandteil der Haftpflichtdeckung. Die Auseinandersetzung mit dem Patienten bzw. dessen Hinterbliebenen wird vom Versicherer übernommen und der Facharzt für Chirurgie entlastet.
Deckungssummen der Arzthaftpflichtversicherung
Die Mehrzahl der bestehenden Verträge ist mit Deckungssummen von EUR 2.000.000 für Personen- und Sachschäden und EUR 100.000 für Vermögensschäden abgeschlossen. Steigende Kosten für Pflege, Verdienstausfall und Hinterbliebenenversorgung sollten bei der Wahl der Deckungssummen in Erwägung gezogen werden. Höhere Summen von EUR 5.000.000 für Personenschäden sind sicher ratsam und gegen einen Zuschlag möglich.
Wer benötigt eine Arzthaftpflichtversicherung?
Jeder Facharzt für Chirurgie, nicht nur der niedergelassene Mediziner, benötigt eine Arzthaftpflichtdeckung mit unterschiedlichem Umfang. Auch der Facharzt für Chirurgie im Ruhestand ist zur Notfallhilfe verpflichtet und haftet für sein Tun. Oder es ergeben sich Schadenersatzansprüche aus der gelegentlichen Behandlung im Bekannten- und Familienkreise.Für alle ärztlichen Tätigkeiten besteht ein Haftungsrisiko. Dieses sogenannte "Restrisiko" kann gegen eine geringe Prämie (häufig auch in Kombination mit der Privathaftpflichtdeckung der Familie) abgesichert werden.
Auch der angestellte Facharzt für Chirurgie im Krankenhaus sollte sein Risiko absichern und muss zudem noch, je nach dienstlicher Stellung in der Klinik und dem Umfang der Versicherung seines Arbeitgebers, eine Deckung der beruflichen Tätigkeit abschließen. Die Prämien der Haftpflichtversicherer differieren je nach Stellung im Krankenhaus und dem Umfang der abzusichernden Haftung.
Eine zusätzliche privatärztliche Tätigkeit des angestellten Arztes muss natürlich ebenfalls abgesichert werden.
Bestandteil der meisten Arzthaftpflichtdeckungen ist als Ergänzung der erweiterte Strafrechtsschutz. Diese zusätzliche Deckung ist notwendig, da die klassische Haftpflichtdeckung nur die Haftung aus privatrechtlichen Ansprüchen abdeckt. Über den Strafrechtsschutz wird auch die Verteidigung in einem gerichtlichen Verfahren übernommen, das den Vorwurf eines strafrechtlichen Vergehens behandelt.
Nachfolgend eine nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
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Ihre persönliche Absicherung im Krankheits- und Berufsunfähigkeitsfall (Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung)
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Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Kreditabsicherung (Lebens- und Rentenversicherung, Risikolebensversicherung etc.)
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Berufshaftpflichtversicherung (als angestellter Arzt, als niedergelassener Mediziner, Arzt im Ruhestand etc), ggf. inklusive erweitertem Strafrechtsschutz
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Praxissachversicherung oder Inventarversicherung (z.B. Feuer-, Einbruch-Diebstahl-, Leitungswasserversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Sturmversicherung, Glasversicherung)
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Elektronikversicherung (für stationäre Technik wie PCs oder Notebooks auch im Einsatz außerhalb des Unternehmens)
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Rechtsschutzversicherung (z.B. wenn Sie Rechtsschutz für Streitigkeiten mit eigenen Angestellten, Vermietern von Praxen etc. benötigen)
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Praxisausfallversicherung (z.B. bei Krankheit)
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den
Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen
Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung
gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen
im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze,
Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit
unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.