Versicherungen für eine Kunstgalerie
Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die Versicherungen für das Gewerbe Kunstgalerie anbieten. Eine Beschreibung der jeweiligen Versicherung ist ebenfalls aufgeführt.
Betriebshaftpflichtversicherung füreine Kunstgalerie
ein kleines Missgeschick oder ein verschuldeter schwerer Unfall - im Geschäftsleben haften Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler in den gesetzlich geregelten Fällen persönlich auf Schadensersatz für Schäden Dritter. Weil die finanziellen Folgen für Betrieb oder Gewerbe existenzielle Auswirkungen haben können, empfiehlt sich für diese Schadensfälle eine Betriebshaftpflichtversicherung. Mehr...
Volkswohl Bund
AachenMünchener
Zurich
Concordia
Allianz
Versicherungskammer Bayern
HDI
Rheinland
Barmenia
Nürnberger
Bayerische Versicherungskammer
AXA
R+V
Mannheimer
Alte Leipziger
Continentale
Württembergische
Generali
VHV
Betriebsunterbrechungsversicherung füreine Kunstgalerie
Warum eine Betriebsunterbrechungsversicherung Mit einer Entschädigung der bei einem Sachschaden entstehenden Aufwendungen für die Wiederbeschaffung zerstörter und beschädigter Sachen und der damit zusammenhängenden Kosten für das Aufräumen der Schadensstätte und das Entsorgen der Trümmer ist es nicht getan. Mehr...
AachenMünchener
Concordia
AXA
Württembergische
Bayerische Versicherungskammer
HDI
R+V
Alte Leipziger
Rheinland
Allianz
Mannheimer
Generali
Continentale
Zurich
Nürnberger
Versicherungskammer Bayern
Volkswohl Bund
VHV
Barmenia
Geschäftsversicherung füreine Kunstgalerie
auch sog. Geschäftsinhaltsversicherung für Büro- und Verwaltungsbetriebe, Arztpraxen, Apotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Großhandlungen, Betriebe und Läger Die Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige in einer Police mit einer einheitlichen Pauschaldeklaration (Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration). Mehr...
Volkswohl Bund
Bayerische Versicherungskammer
VHV
R+V
Nürnberger
Versicherungskammer Bayern
Barmenia
Continentale
Rheinland
AXA
HDI
Allianz
Generali
Württembergische
Alte Leipziger
Zurich
AachenMünchener
Concordia
Haftpflichtversicherung füreine Kunstgalerie
Zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden menschlichen Gesellschaft bedarf es Regeln. Von besonderer Bedeutung hierbei sind Regelungen zum Ausgleich von während des Zusammenlebens auftretenden Schäden, den Haftungsregeln. Mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) im Jahre 1900 hat der Gesetzgeber den bis heute wichtigsten und umfassendsten Teil der Rechte und Pflichten des Geschädigten und des Schädigers juristisch festgelegt. Mehr...
Barmenia
Bayerische Versicherungskammer
HDI
Allianz
Zurich
AachenMünchener
Concordia
schwandt. Versicherungsmakler e.K.
Nürnberger
VHV
AXA
Continentale
Rheinland
R+V
Württembergische
Alte Leipziger
Versicherungskammer Bayern
Volkswohl Bund
Generali
Inhaltsversicherung füreine Kunstgalerie
Überblick Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der Geschäfts-Inhaltsversicherung bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen. Mehr...
R+V
Continentale
Concordia
Nationale Suisse
AXA
Generali
Versicherungskammer Bayern
Rheinland
Barmenia
AachenMünchener
Bayerische Versicherungskammer
VHV
Zurich
Alte Leipziger
Nürnberger
Württembergische
HDI
Volkswohl Bund
Allianz
Kunstversicherung füreine Kunstgalerie
Spezielle Form der Hausratversicherung, die als Allgefahrendeckung für Kunstwerke konzipiert ist, da die Hausratversicherung eine Reihe für Kunstwerke existenzielle Gefahren und Schäden nicht abdeckt. Basis sind die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Kunstgegenständen und Antiquitäten (AKAB) oder Versicherer-individuelle Deckungskonzepte und Bedingungswerke. Mehr...
Nationale Suisse
schwandt. Versicherungsmakler e.K.
Rechtsschutzversicherung füreine Kunstgalerie
Prozesse sind nicht immer vermeidbar und die damit verbundenen Kosten oft sehr hoch. Wegen des hohen Kostenrisikos verzichtet so mancher auf eine Auseinandersetzung und gibt lieber klein bei. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn ein Rechtsstreit über gerade einmal 3.000 Euro das gleiche Geld an Anwaltskosten und Gebühren kostet, falls man bis in die zweite Instanz geht. Mehr...
Mannheimer
Welche Versicherungen sind für eine Kunstgalerie wichtig?
Sie präsentieren die Produkte Ihres Unternehmens auf einer Messe mit einem eigenen Stand, Sie bereiten eine oder mehrere Kunstausstellungen vor oder aber Ihr Verein zeigt eine Ausstellung in einem öffentlichen Gebäude dem Publikum - Ausstellungen werden zu vielfältigsten Anlässen organisiert. Denken Sie im Rahmen der Vorbereitungen und Kalkulation auch an den passenden Versicherungsschutz.
Ausstellungsversicherung (Sachversicherung)
Über eine Ausstellungsversicherung als Sachversicherung können Sie die Ausstellungsgüter gegen die Gefahren Diebstahl, Beraubung, Brand, Beschädigung und Transportmittelunfall etc. versichern. Der Versicherer wird von Ihnen eine Liste der Ausstellungsobjekte mit deren Einzelwert benötigen. Denken Sie auch an die Mitversicherung des Wertes von Rahmen und sonstigem Ausstellungsmaterial. Für die Ausstellung selbst wird eine ständige Beaufsichtigung gefordert. Diese kann Ihrerseits natürlich nicht ständig in jedem Raum für jedes Einzelobjekt selbst gesichert werden - so kann es leider trotz Aufsicht zu Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung von Objekten kommen. Feuerschäden oder Wasserschäden sind jederzeit an jedem Ort möglich und Sie können in den seltensten Fällen Dritte dafür haftbar machen.
Je nachdem, ob der Transport der Objekte zum und vom Ausstellungsort in Ihrer Verantwortlichkeit liegt, kann auch der Transport der Objekte mitversichert werden. Der Versicherer setzt hierfür natürlich eine sachgemäße Verpackung voraus.
Falls Sie mehrere oder regelmäßig Ausstellungen organisieren, kann eine Jahresversicherung die komfortablere Lösung sein und Ihnen Arbeit und Prämie sparen. Der Vertrag wird einmalig abgeschlossen und verlängert sich jährlich bei nicht fristgemäßer Kündigung oder Risikowegfall, Sie melden dem Versicherer die Einzelausstellungen.
Haftpflichtdeckung
Vergessen Sie nicht, dass Sie als Veranstalter der Ausstellung auch gegebenenfalls dafür haften, wenn es zu Schäden an Dritten kommt. So kann es beim Aufbau der Ausstellung während der Installationsarbeiten geschehen, dass Sie eine Wasserleitung des Gebäudes anbohren und das Wasser bis in den Keller des Gebäudes Schaden anrichtet. Oder eine Installation ist nicht stabil genug befestigt und fällt auf einen Besucher. Wohlmöglich stolpert auch ein Besucher über einen nicht kenntlich gemachten Absatz im Boden etc.
Eventuell kann die Haftung für diese Ausstellung im Rahmen einer Ihrer bestehenden Versicherungen, wie der Betriebshaftpflicht oder innerhalb einer Vereinshaftpflicht mitversichert werden - dies ist die preiswerteste Möglichkeit, um Versicherungsschutz zu erlangen. Ihr Versicherer kann dies ggf. prämienfrei oder gegen geringen Aufschlag mitversichern. Ein separater Vertrag hat stets eine Mindestprämie und einen höheren Verwaltungsaufwand.
Nachfolgend eine - nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den
Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen
Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung
gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen
im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze,
Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit
unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.