Lexikon
Kautionsversicherung (Bürgschaftsversicherung)
Die Kautionsversicherung (auch Bürgschaftsversicherung genannt) wurde von
den Versicherungsunternehmen insbesondere für Betriebe in der Baubranche konzipiert.
Die Versicherung übernimmt die Bürgschaft für bestimmte vertraglich vereinbarte
Verpflichtungen des Versicherungsnehmers. Ein Vorteil für
den Versicherungsnehmer ist, dass die Kreditlinie nicht angegriffen wird und
das Unternehmen weiterhin liquide bleibt.
Je nach Branche und Betriebsart stehen folgende Bürgschaftsarten zur
Verfügung, die individuell geprüft werden sollten:
- Ausführungsbürgschaften (Sicherstellung einer
vertragsgemäßen Ausführung)
- Mängelansprüchebürgschaften (Sicherheit für Erfüllung
der Gewährleistungsansprüche)
- Vertragserfüllungsbürgschaften (Sicherstellung der
vertragsgemäßen Ausführung und Gewährleistung)
- Bietungsbürgschaften (Sicherstellung der Einhaltung der
Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung)
- Vorauszahlungsbürgschaften (Sicherstellung des
Verlustrisikos bei vorab geleisteten Zahlungen)
- Bauhandwerkersicherungsbürgschaften (gemäß § 648 a BGB) (Sicherstellung der
Zahlung der Bauleistung durch den Besteller an den Auftragnehmer)