Lexikon
Transportversicherungen
Über die
Transportversicherung werden die Gefahren beim Transport von Gütern
unterschiedlicher Art von der Beladung am Ausgangspunkt bis zur Entladung am
Bestimmungsort versichert. Die gängigsten Untersparten der
Transportversicherung für eigene Risiken sind:
- Ausstellungsversicherung
(hier sind die Ausstellungsgüter natürlich auch während der Ausstellung
versichert)
- Werkverkehrsversicherung
(auch Autoinhaltsversicherung genannt)
- Generalpolice für Bezüge
und/oder Versendungen
- Einzeltransportversicherung
Versicherte
Schäden in der Transportversicherung:
- Elementarschäden,
- Diebstahl
- Beschädigung
- Strandungsschäden
Damit der Versicherungsschutz greift, sind eine ausreichende
Verpackung der beförderten Güter und die Absicherung der Ladung gegen
Verrutschen und Unfälle wichtig.
Nicht
versicherte sind u.a. Schäden verursacht durch:
- Krieg, Bürgerkrieg , kriegsähnliche
Ereignisse
- Streik
- Aussperrung
- Arbeitsunruhen
- terroristische oder
politische Gewalthandlungen
- Aufruhr und sonstige
bürgerliche Unruhen
- Beschlagnahme
- Entziehung oder sonstige
Eingriffe von hoher Hand
- Kernenergie
- elektromagnetischen Wellen
als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung