Über dvb-Versicherungsvergleich

dvb-Versicherungsvergleich ist ein Dienst der deutschen-versicherungsboerse.de. Seit 2000 betreibt die dvb eines der größten B2B-Fachportale für Versicherungen in Deutschland. Mit diesen Erfahrungen helfen wir Ihnen, nicht nur preisgünstige, sondern auch für Sie passende Angebote zu finden - über einen transparenten, unkomplizierten und einfachen Weg. Ein Dienst der deutsche-versicherungsboerse.de (dvb)
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Dienstunfähigkeitsversicherung für einen Amtsträger

Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die eine Dienstunfähigkeitsversicherung für das Risiko Amtsträger anbieten.

Dienstunfähigkeitsversicherung füreinen Amtsträger

Was bedeutet Dienstunfähigkeit Dienstunfähigkeit (auch dauernde Dienstunfähigkeit) liegt vor, wenn ein Beamter infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte dauerhaft unfähig ist seine Dienstpflichten zu erfüllen (sog. dauernde Dienstunfähigkeit). Mehr...

Zurich
Bayerische Versicherungskammer
Continentale
Allianz
Versicherungskammer Bayern
R+V
Volkswohl Bund
Barmenia
Rheinland
Signal Iduna
Generali
AachenMünchener
Hamburg-Mannheimer
Münchener Verein
Alte Leipziger
VHV
Württembergische
AXA
BBV
INTER
DBV-Winterthur
Nürnberger
Concordia
Debeka


Welche Versicherungen sind für einen Amtsträger wichtig?

Trotz aller Berufserfahrung und solider Fachkenntnisse können Ihnen bei Ihrer Berufsausübung Fehler unterlaufen, für die Sie gegebenenfalls mit Ihrem privaten Vermögen unbegrenzt einstehen müssen. Dieses Risiko ist nicht über Ihre Privathaftpflichtversicherung gedeckt, in dieser ist die Haftung aus beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit ausgeschlossen. Im Unterschied zu anderen Arbeitnehmern können Sie als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst aber Risiken aus Ihrer beruflichen Tätigkeit versichern. Diese kann  eventuell auch als Zusatzbaustein Ihres bestehenden Privathaftpflichtversicherungsvertrages eingeschlossen werden.

Amts- oder Diensthaftpflichtversicherung

Als Angestellte oder Beamte im öffentlichen Dienst unterliegen Sie einer besonderen Form der Haftung bei Amtshaftpflichtverletzung. Der Wortlaut des § 839 BGB besagt: "Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtshaftpflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Die Forderungen können als direkte Ansprüche der Geschädigten an Sie herangetragen werden oder Ihr Dienstherr kann Sie unter bestimmten Umständen für einen Fehler in Regress nehmen. Den Versicherungsschutz für diese Personen- oder Sachschäden erhalten Sie über die Amts- oder Diensthaftpflichtversicherung.

Kommt es zum Beispiel während Ihrer Aufsicht als Lehrer zu einer Rangelei auf dem Schulhof mit Personenschaden und Ihnen wird vorgeworfen, Ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben, ist das ein Fall für diese spezielle Haftpflichtversicherung. Auch als Polizeibeamter oder leitender Beamter sind Haftungsrisiken gegeben.

Ergänzend zu diesem Versicherungsschutz benötigen bestimmte Berufsgruppen auch Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden über eine:

Vermögensschadenhaftpflichtdeckung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst

Kommt es zu einem Schaden, der kein Vermögensschaden in Folge eines Personen- oder Sachschadens ist, sondern ein reiner Vermögensschaden, dann wird dieser nicht von einem Vertrag mit Personen- und Sachschadendeckung übernommen. Sie benötigen dafür zusätzlichen Schutz. Insbesondere Entscheidungsträger wie Richter oder Amtsleiter sollten nicht auf diese Deckung verzichten. Die Deckungssumme sollte je nach Position und Vollmachten gewählt werden.

Krankenversicherung

Beamtinnen und Beamte, die gesetzlich versichert sind, können sich bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) oder bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Personen, die privat versichert sind, müssen privat versichert bleiben.

In der GKV wird der Beitrag nach dem Solidarprinzip erhoben, d. h. nach dem Einkommen. Ein fester Teil des monatlichen Bruttoeinkommens müssen somit als Krankenkassenbeitrag entrichtet werden.

Beamtinnen u. Beamte erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Die Beiträge für die GKV müssen für das gesamte Jahreseinkommen entrichtet werden, also auch für Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld).

Für Beamtinnen und Beamte zahlt die/der Arbeitgeber/in eine Beihilfe. Über die Beihilfe sind je nach Bundesland und Familienstand 50 % bis 80% des Rechnungsbetrages abgesichert und die Restkosten können bei einer PKV abgesichert werden. Die PKV bieten besondere Tarife für Beamtinnen und Beamte an.

Worauf ist bei der Auswahl der privaten Krankenversicherung zu achten (eine Auswahl)?

  • Selbstverständlich muss vor Abschluss einer PKV ein Preis- und Leistungsvergleich erfolgen. Es gibt sowohl im Hinblick auf die Beiträge als auch auf die Leistungen große Unterschiede. Meist nützt es wenig, sich bei Personen zu erkundigen, die schon seit einiger Zeit privat versichert sind. Selbst wenn ein seinerzeit abgeschlossener Tarif besonders gut war, kann sich dieses inzwischen geändert haben. Die Bedürfnisse sind sehr unterschiedlich, eine Krankenversicherung wird üblicherweise für das gesamte Leben abgeschlossen und sollte daher "gut passen".
  • In den Bereichen Gesundheitsprophylaxe (z. B. Autogenes Training, Yoga, Rückenschulkurse), Rehabilitationsmaßnahmen, ambulante und stationäre Kuren sind die Leistungen der PKV in der Regel schlechter als in der GKV.
  • Einige Bereiche, die von der GKV abdeckt werden, wie z. B. die Kosten für eine Haushaltshilfe, deckt zwar die Beihilfe ab, jedoch nicht das private Krankenversicherungsunternehmen.
  • Interessant ist auch ein Leistungsvergleich im Bereich der großen Hilfsmittel (z. B. Krankenfahrstühle, Gehstützen). Bei gesetzlich Versicherten ist es durchaus üblich, dass die Krankenkasse einen Zuschuss für einen rollstuhlgerechten Umbau der Wohnung bezahlt, d. h., z. B. auch Hebegeräte u. ä. Im Leistungskatalog der privaten Krankenversicherungsunternehmen sind solche Leistungen nicht enthalten.
  • Zu Beginn dieser Information wurde bereits erwähnt, dass die Beiträge nach dem Solidarprinzip erhoben werden, d. h. nach dem Einkommen. Beamte, die evtl. beabsichtigen, später auf eine halbe Stelle zu reduzieren, sollten sich darüber im Klaren sein, dass der Beitrag bei der PKV konstant bleibt. In der GKV würde sich der Beitrag entsprechend des Einkommens reduzieren.
  • Privat versicherte Beamte sollten beachten, dass sich der Beihilfeanspruch im Laufe der Jahre auch verändern kann. Eine ausdrückliche Mitteilung der Beihilfe kommt allenfalls mit der nächsten Beihilfeabrechnung. Falls sich der Familienstand ändert, z. B. durch Heirat oder Familienzuwachs oder Änderung des Arbeitgebers, sollte generell beim zuständigen Versicherer oder bei der Beihilfestelle nachgefragt werden, ob der Versicherungsschutz beim privaten Krankenversicherungsunternehmen wegen Änderung des Beihilfeanspruches geändert werden muss.

Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:

Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen Versicherungsbedarf erhalten.

Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze, Rechtssprechung etc.

Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.

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