Über dvb-Versicherungsvergleich

dvb-Versicherungsvergleich ist ein Dienst der deutschen-versicherungsboerse.de. Seit 2000 betreibt die dvb eines der größten B2B-Fachportale für Versicherungen in Deutschland. Mit diesen Erfahrungen helfen wir Ihnen, nicht nur preisgünstige, sondern auch für Sie passende Angebote zu finden - über einen transparenten, unkomplizierten und einfachen Weg. Ein Dienst der deutsche-versicherungsboerse.de (dvb)
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Inhaltsversicherung für einen Bandagist

Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die eine Inhaltsversicherung für den Beruf Bandagist anbieten.

Inhaltsversicherung füreinen Bandagist

Überblick Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der Geschäfts-Inhaltsversicherung bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen. Mehr...

Volkswohl Bund
Versicherungskammer Bayern
Allianz
Generali
Württembergische
AXA
Concordia
Zurich
InterRisk
Alte Leipziger
Continentale
HDI
Rheinland
Barmenia
AachenMünchener
VHV
Bayerische Versicherungskammer
R+V
Nürnberger


Welche Versicherungen sind für einen Bandagist wichtig?

Ähnliche Berufe bzw. Gewerbe: Modellbaubetrieb

Sie sind der Handwerker im Gesundheitswesen. Als Orthopädiemechaniker bzw. Bandagist fertigen Sie auf Ihre Kunden zugeschnittene orthopädietechnische Hilfsmittel an. Für behinderte oder kranke Menschen werden von Ihnen Prothesen (Ersatz von Gliedmaßen, z.B. künstliche Arme oder Beine), Orthesen (z.B. Rücken-, Unterschenkel-Orthesen, Orthesenschuhe usw.), spezielle Bandagen, Korsetts, Erzeugnisse der Rehabilitations-Technik (z.B. Krankenbetten oder Rollstühle) angefertigt. Diese sollen  Menschen mit Handicap das Leben erleichtern oder den Heilungsprozess bei Kranken unterstützen. Auch die notwendigen Reparaturen, Wartungsarbeiten und die Justierung der Hilfsmittel werden von Ihnen durchgeführt.

Das für Ihre Tätigkeit gestaltete Versicherungskonzept muss viele spezielle Anforderungen berücksichtigen. Obwohl Sie die meiste Zeit in Ihrer Werkstatt arbeiten, kann es doch vorkommen, dass Sie Dritten einen Schaden zufügen. Beispielsweise behelfen Sie sich bei der Herstellung der Prothesen meistens mit Gipsmodellen, so dass ein Fehlgriff ohne Konsequenzen verziehen wird. Völlig andere Auswirkungen wird dieser jedoch dann haben, wenn Sie die Prothese an Ihrem Kunden ausprobieren und diesen verletzen. Wie Sie in einem solchen Falle weiterhin das Vertrauen des Kunden aufrechterhalten können, ist sicher auch ein Qualitätsmerkmal Ihrer Arbeit. Dabei hilft Ihnen u.a. Ihr Betriebshaftpflichtversicherungsschutz.

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller Ihrer Betriebsversicherungen. Sollten Dritte (z.B. Ihre Kunden) berechtigte Schadensersatzansprüche Ihnen gegenüber haben, ersetzt sie den Schaden des Geschädigten. Sollten im Gegenteil die Ansprüche unberechtigt sein, werden diese von Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung abgewehrt, notfalls auch gerichtlich. Natürlich ist die Arbeit Ihrer Angestellten mitversichert. Die Prämie der Versicherung wird entweder nach der Anzahl der Personen, der Bruttojahreslohn- und Gehaltssumme oder auch dem Umsatz berechnet.

Wichtig ist die Mitversicherung von sogenannten Bearbeitungs- oder Tätigkeitsschäden, denn nicht alle Haftpflichtschäden sind obligatorisch über die Haftpflichtversicherung gedeckt. Bearbeitungsschäden sind Schäden, die an fremden Sachen durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind (z. B. wird in einer vom Kunden zur Reparatur abgegebenen, elektronisch gesteuerten Prothese die Hydraulik irreparabel zerstört). Der Versicherungsschutz für diese Bearbeitungsschäden ist wichtiger Bestandteil einer Versicherung für den Betrieb des Orthopädiemechanikers. Zu beachten ist jedoch, dass im Schadenfall hierfür in den meisten Fällen Selbstbeteiligungen zu tragen sind.

Natürlich können sich auch in Ihren Betriebsräumen weitere Schadenfälle ereignen. Beispielsweise stolpert ein Kunde in Ihrer Werkstatt über einen von Ihrem Mitarbeiter unsachgemäß abgestellten Rollstuhl.

Produkthaftpflichtversicherung

Bei der Herstellung Ihrer Erzeugnisse unterliegen Sie den strengen Regelungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Die Haftung für Personen- und Sachschäden, die Dritten durch hergestellte oder gelieferte Produkte, Arbeiten oder sonstige Leistungen nach Fertigstellung entstehen, sind normalerweise über die Grunddeckung Ihrer Betriebshaftpflichtabsicherung gedeckt (wenn z.B. bei der Herstellung eines Rollstuhls ein Baufehler eintrat und es durch diesen Fehler zu einem Unfall gekommen ist, durch den Ihr Kunde einen körperlichen Schaden erlitten hat).

Nicht versichert sind hingegen Vermögensschäden, die dem Abnehmer durch fehlerhafte Produkte entstehen. Dieses spielt vor allem dann eine wichtige Rolle, wenn Sie Zulieferer einzelner Teile für fertige Erzeugnisse anderer Betriebe sind, in denen diese zur Herstellung der fertigen Produkte eingesetzt werden (z.B. Sie sind Zulieferer von Rollstuhlteilen für einen anderen Orthopädiemechaniker und liefern diesem Teile mit versteckten Mängeln, die erst bei der Nutzung der Rollstühle auffallen - Ihr Kunde muss dadurch eine Rückrufaktion für mehrere in seinem Betrieb hergestellte Rollstühle durchführen). Diese Fälle können bei Mitversicherung der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.

Geschäftsversicherung / Inhaltsversicherung

Ihre Werkstatt muss mit unzähligen Arbeitsgeräten, Maschinen und Spezialwerkzeugen ausgestattet sein (z.B. Sensibilitätsprüfgeräte, Messwerkzeuge, Nietenkopfmachter, Anreisswerkzeuge, Nietenkopfmacher, Spezialwerkzeuge für die Orthopädie-Schuhtechnik usw.). Sie werden auch bestimmte Mengen von Materialien und Einzelteile für die Erstellung Ihrer Erzeugnisse auf Vorrat haben, die sehr kostspielig sind. Wenn man noch die Kosten für die Ausstattung des Büros mit Möbeln, Computern und sonstigen Bürogeräten hinzurechtet, kommt man schnell zum Ergebnis, dass man diese Sachwerte absichern sollte. Jeder kann Opfer eines Einbruchs werden. Ein Feuer kann ausbrechen: auch wenn Sie davon gar nicht direkt betroffen sind, das Löschwasser der Feuerwehr richtet meistens in anderen Geschossen einen Schaden an, der oft größer ist als der Feuerschaden. Oder es kommt in den oberen Stockwerken eines Gebäudes zu einem Rohrbruch - das Wasser findet den Weg nach unten.

Denken Sie auch an die Absicherung eines Betriebsunterbrechungsschadens, z.B. nach einem Feuer. Die Versicherungssumme sollte an Ihre fortlaufenden Kosten (auch im Schließungsfall) angepasst sein. Auch wenn Sie keine laufenden Einnahmen erzielen, müssen Sie Löhne und Gehälter etc. weiterzahlen.

 

Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:

Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen Versicherungsbedarf erhalten.

Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze, Rechtssprechung etc.

Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.

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