Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung für das Risiko Schüler anbieten.
In Ihrer Familien-Privathaftpflichtversicherung sind Ihre Kinder mitversichert bzw. die Haftung für diese. Kinder haften aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und genießen den besonderen Schutz des Gesetzgebers.
Bis zum 7. Geburtstag haben Kinder keine eigene Haftung, sie sind nicht deliktfähig. Für den motorisierten Straßenverkehr gilt dies sogar bis zum 10. Lebensjahr (außer bei Vorsatz). Vom 07./10. Geburtstag bis zum 18.Geburtstag haftet ein Kind nur, wenn es aufgrund seines Alters und individueller Reife erkennen musste, dass durch sein Verhalten ein Schaden entstehen konnte.
Diese Regelung ist plausibel und der Gesetzgeber will damit auch der Gesellschaft im Ganzen mehr Verantwortung für unsere Kinder geben. Problematisch oder unangenehm für Sie als Eltern kann dies aber werden, wenn Ihre Kinder guten Freunden einen Schaden zufügen. Machen Sie diesen Schaden bei Ihrem Privathaftpflichtversicherer geltend, dann wird dieser die Ansprüche von Geschädigten korrekterweise mit obiger Begründung ablehnen. Eine Haftung kann nur entstehen, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und dies ist meistenteils nicht der Fall.
Abhilfe lässt sich teilweise mit der Vereinbarung einer Zusatzklausel in der Privathaftpflichtversicherung schaffen, durch die auf die "Einrede der Deliktunfähigkeit" bis zum vollendeten 7. Lebensjahr verzichtet wird. Die versicherten Summen sind aber begrenzt.
Als Eltern wissen Sie, wie leicht Kindern beim Spiel und im sonstigen Alltag auch einmal ein Missgeschick passieren kann. Sie sind damit vertraut, machen sich auch täglich Sorgen um Ihre Sprösslinge. Die Welt muss erst einmal erkundet werden und die Erfahrungen sind begrenzt. Beim Spielen sind Kinder nur auf dieses konzentriert und achten z.B. beim Fußballspiel nicht darauf, dass der Ball auf die vielbefahrene Straße rollt, sie laufen einfach hinterher. Dies kann dramatische Folgen für Ihr Kind oder auch für andere haben, wenn es zu einem Unfall kommt.
Kinderunfallversicherung
Sie können Ihr Kind nicht in allen Lebenslagen beschützen. Meistens geht alles gut. Wenn aber etwas passieren sollte, dann können Sie auch mit einer Kinderunfallversicherung für die finanziellen Folgen vorsorgen. Die normalen Krankenhaus- und Behandlungskosten sind über Ihre Krankenversicherung gedeckt. Eine Unfallversicherung zahlt, falls es durch einen Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Gesundheit kommen sollte.
Passiert das Schlimmste, dann muss das Umfeld einer eventuellen Behinderung gerecht gestaltet werden und sollte die spätere Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sein, dann wird dies auch zu einem finanziellen Problem. Versichern Sie deshalb eine nicht zu geringe Summe, die Kosten einer Kinderunfallversicherung sind überschaubar.
Während des Aufenthalts in Schule und Kindergarten gilt häufig auch der Schutz einer gesetzlichen Unfallversicherung, deren Leistungen sind aber begrenzt und können Ihrem Kind bei einem Unfall mit bleibenden Schäden keinen Lebensunterhalt sichern.
Erwerbsunfähigkeitsabsicherung
Eine Beeinträchtigung der lebenslangen Gesundheit Ihres Kindes kann natürlich auch durch eine Krankheit verursacht werden. Das dies kein Unfall im Sinne der Bedingungen ist, benötigt man hierfür ein Versicherungsmodell, das dem der Berufsunfähigkeitsversicherung für Erwachsene ähnlich ist. Versicherer haben spezielle Kinder-Versicherungsmodelle entwickelt, die auch bei Einschränkung der Schul- oder Erwerbsfähigkeit Ihres Kindes durch Krankheiten Entschädigung leisten - lassen Sie sich dazu von Ihrem Versicherungsvermittler informieren. Die Kosten dafür sind höher als die der Unfallversicherung, der Schutz aber auch umfassender.
Nachfolgend eine Liste der Versicherungen, die in Frage kommen:
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen Versicherungsbedarf erhalten.
Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze, Rechtssprechung etc.
Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.