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Lexikon
Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder aber als Zusatzversicherung zur Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden.

Der Versicherer zahlt eine vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente, wenn die versicherte Person durch eine Krankheit oder einen Unfall berufsunfähig wird. Wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen  ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, erhält sie finanzielle Unterstützung von der Berufsunfähigkeitsversicherung durch Zahlung der vereinbarten Rente

Für alle, die finanziell auf Ihre Arbeitskraft angewiesen sind, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig. Dabei ist es unabhängig, ob Sie viel am Schreibtisch arbeiten oder handwerklich tätig sind. Der Versicherer zahlt sowohl bei körperlichen als auch geistigen Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.

Auch für Berufsanfänger, Schüler, Auszubildende und Studenten ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung von Relevanz. Diese Personengruppe hat keinen bzw. erst nach einer Wartezeit von 5 Jahren (Berufsanfänger) einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Somit ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Versicherungen.

Die versicherte Person gilt als berufsunfähig, wenn sie infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere vergleichbare Tätigkeit auszuüben. Als vergleichbar gelten Tätigkeiten, die die versicherte Person aufgrund Ihrer Ausbildung und der bisherigen Erfahrungen ausüben kann. Außerdem muss diese der bisherigen Lebensstellung der versicherten Person entsprechen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird erst dann in voller Höhe ausgezahlt wenn mindestens eine Berufsunfähigkeit von 50% vom Arzt bescheinigten wird, wenn also die versicherte Person weniger als 4 Stunden täglich arbeiten kann. Alternativ gibt es aber auch Versicherer die abweichende Staffelreglungen anbieten.

Die Vielfalt der Anbieter, die teils sogar mehrere Tariflinien anbieten, machen es für den Endkunden schwierig, den Markt zu überblicken und den passenden Tarif zu finden. Aus diesem Grunde, aber auch wegen einer korrekten Bedarfsanalyse und damit einer korrekten Berechnung der Versorgungslücke sollte fachmännischer Rat eingeholt werden.

Die Höhe der Prämie berechnet sich in erster Linie nach den versicherten Leistungen (Leistungsdauer, Höhe der Absicherung, eventuell vereinbarte Optionen) sowie nach den persönlichen Faktoren (Geschlecht (ab 2013 Unisex-Tarife), Eintrittsalter, Beruf, eventuelle gefährliche Hobbys, Gesundheitsverhältnisse).

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