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Lexikon
Betriebsschließungsversicherung

Bei der Betriebsschließungsversicherung handelt es sich um eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung.

Eine Betriebsschließungsversicherung ist insbesondere für Betriebe in der Lebensmittelbranche von Bedeutung. Versichert ist eine Tagesentschädigung bei behördlicher Schließung eines Betriebes - sowie Entschädigung für die Entseuchung, Entsorgung und Wiederbeschaffung von Waren. Auch werden anfallende Lohnkosten eines mit Arbeitsverbot belegten Arbeitnehmers wegen Erkrankung, Krankheits- oder Ansteckungsverdachts erstattet.

Folgende Risiken sind versichert:

  • Schäden durch behördliche Schließung zur Verhinderung der Seuchenverbreitung, entgangener Gewinn, Wiedereröffnungskosten
  • Schäden durch von Behörden angeordnete Desinfektion des Betriebes, Kosten für Desinfektion
  • Schäden an Waren durch Entseuchung oder Vernichtung, Kosten der Entseuchung
  • Lohn- und Gehaltszahlungen für beschäftigte Personen, denen wegen Ansteckungsgefahr eine Ausübung der Tätigkeit untersagt wird
  • Kosten für Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen gemäß Bundes-Seuchengesetz

Entschädigungsleistungen des Versicherers:

  • Zahlung der Tagesentschädigung bis zur Dauer von 30 Schließungstagen
  • Zahlung der Tagesentschädigung bis zur Beendigung der Desinfektion
  • Entschädigung der Desinfektionskosten bis zum Höchstbetrag
  • Entschädigung der Entseuchungskosten und Minderwert der Ware
  • Entschädigung der Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen
  • Entschädigung der Kosten für Ermittlung und Beobachtung
  • Gewährung des zinslosen Darlehens bis zur Höhe der versicherten Leistung
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