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Lexikon
Rechtsschutzversicherung für Selbstständige und Firmen

Prozesse sind nicht immer vermeidbar und die damit verbundenen Kosten oft sehr hoch. Wegen des hohen Kostenrisikos verzichtet so mancher auf eine Auseinandersetzung und gibt lieber klein bei. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn ein Rechtsstreit über gerade einmal 3.000 Euro das gleiche Geld an Anwaltskosten und Gebühren kostet, falls man bis in die zweite Instanz geht.

Wer also nicht nur Recht haben, sondern sein Recht auch bekommen will, sollte eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Sie kann im Fall des Falles eine wertvolle Hilfe sein und bietet dem Versicherten die Gewissheit, sich sein Recht ohne finanzielle Risiken erstreiten zu können.

Die  Vorteile einer Rechtsschutzversicherung

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind. Dieses sind

  • die Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz,
  • die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder, Sachverständigengebühren und Gutachten sowie
  • die Vollstreckungskosten,
  • außerdem die Kosten des Prozessgegners, soweit der Versicherte diese Kosten zu tragen hat.

Auch gewährt der Versicherer zinslose Darlehen für Strafkautionen. Der Versicherungsschutz gilt uneingeschränkt in Europa und den Mittelmeerstaaten. Weltweiter Versicherungsschutz wird bei neueren Verträgen mit etwas geringeren Versicherungssummen und bei nicht beruflich bedingten Aufenthalten von bis zu 6 Wochen geboten.

Was ist versichert?

Für Freiberufler, Selbstständige und Firmen gilt, dass Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsrecht sowie vor dem Sozial- und Finanzgericht versichert werden können. Darüber hinaus können Verfahren im Straf- und Ordnungsrecht abgedeckt werden sowie Ansprüche zur Durchsetzung von eigenen Schadenersatzansprüchen. Streitigkeiten in Verkehrssachen sowie im gewerblichen Mietrecht sind weitere mögliche Zusatzbausteine.

Bei freien Berufen gilt das Disziplinar- und Standesrecht als mitversichert. Gegen Zuschlag kann auch ein Spezial-Straf-Rechtsschutz eingeschlossen werden, der Vorsatztaten, wie beispielsweise Steuerhinterziehung, einschließt.

Wer ist nicht versichert?

Das betriebliche Mahnwesen ist ausgeschlossen. Ausnahmen bieten besondere Versicherungskonzepte für Ärzte, Apotheker und Heilberufe. Generell ausgeschlossen sind Streitigkeiten auf Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB).

Der Verwaltungs-Rechtsschutz ist nur in Verkehrssachen generell eingeschlossen. Einige Versicherer bieten jedoch auch einen erweiterten Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten an, beispielsweise wenn es um die Erteilung von Konzessionen oder Meinungsverschiedenheiten mit der Gewerbeaufsicht geht.

Gibt es Besonderheiten zu beachten?

Gerade im gewerblichen Bereich gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Konzepte, sowohl bezogen auf Berufsgruppen (z.B. Heilwesen, Landwirtschaft) als auch auf besondere Klauseln. Ob eine Versicherungsvertrags-Rechtsschutz, einen Antidiskriminierungs-Rechtsschutz, einen Daten-Rechtsschutz oder einen Vertrags-Rechtsschutz für Nebengeschäfte oder gar einen erweiterten Verwaltungs-Rechtsschutz in vorgeschalteten Widerspruchsverfahren benötigt wird, sollte mit dem Versicherungsvermittler besprochen werden.

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