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Rechtsschutzversicherung für einen Entwurfsverfasser

Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auswahl an Versicherungsunternehmen, die eine Rechtsschutzversicherung für den Beruf Entwurfsverfasser anbieten.

Rechtsschutzversicherung für einen Entwurfsverfasser

Prozesse sind nicht immer vermeidbar und die damit verbundenen Kosten oft sehr hoch. Wegen des hohen Kostenrisikos verzichtet so mancher auf eine Auseinandersetzung und gibt lieber klein bei. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn ein Rechtsstreit über gerade einmal 3.000 Euro das gleiche Geld an Anwaltskosten und Gebühren kostet, falls man bis in die zweite Instanz geht. Mehr...

Concordia
VHV
HDI-Gerling
Roland Rechtsschutz


Welche Versicherungen sind für einen Entwurfsverfasser wichtig?

Bei der Absicherung durch Versicherungen haben Architekten, Bauingenieure oder beratende Ingenieure (im folgenden Architekten genannt) einen bunten Strauß von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für ihre Tätigkeit und Versorgung abzusichern.

In erster Linie ist die Haftpflichtversicherung zu betrachten, da auf den Architekten existenzbedrohende Schadenersatzforderungen zukommen können.

Architektenhaftpflichtversicherung

Als Architekt, Bauingenieur oder beratender Ingenieur haften Sie für Mängel am Bauwerk, aber auch für andere Ereignisse im Zuge des Baugeschehens. Auch Schäden aus der Unterhaltung eines Bürobetriebes können zu Haftungsansprüchen führen. Mit Ihrem Beruf gehören Sie zu dem Personenkreis, bei dem in der Regel zuerst Ansprüche aus der Bautätigkeit angemeldet werden, egal ob diese in Ihr Verschulden fallen oder nicht. Letzeres zu klären, ist ein nicht zu vernachlässigender Bestandteil einer Haftpflichtversicherung, denn diese wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.

Da insbesondere in Ihrem Tätigkeitsbereich der Umfang des Schadens sehr schnell größere Dimensionen annehmen kann, ist die Absicherung von Haftpflichtschäden über einen Versicherungsvertrag unverzichtbar. Deutsche Gerichte stellten zudem mehrfach in ihren Urteilen fest, dass Architekten, die Mitglied der jeweiligen Landesarchitektenkammer sind, die Pflicht zum Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtdeckung haben.

Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Haftpflichtansprüche Dritter in Form von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Versicherer ersetzt den Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme, maximal jedoch in Höhe der vereinbarten jährlichen Maximierung.

Die Versicherungsunternehmen bieten sogenannte Grunddeckungssummen an, die für Personen- und Sachschäden unterschiedlich hoch sind. Eine Erhöhung der Personenschaden-Deckungssumme ist meistens recht preiswert, die der Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden hingegen prämienrelevanter. Im Regelfall ist eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall zu tragen, die gegen Prämiennachlass erhöht werden.

Achten Sie bei den Angeboten der Versicherer auch auf den Einschluss der Teilnahmen an ARGEn und Planungsringen, die Dauer der Nachhaftung (mindestens 5 Jahre), die Mitversicherung freier Mitarbeiter etc. Interessant ist auch, ob der Einschluss weiterer Tätigkeiten (z.B. SiGeKo, Sachverständigentätigkeit, Energieberatung, Facility Management etc.) automatisch vereinbart gilt oder gegen Zuschlag zu vereinbaren ist.

Falls Sie nur ein einzelnes Objekt absichern möchten, ist dieses möglich. Beachten Sie aber bitte, dass Ihr Vertrag in diesem Falle nur Deckung für dieses explizite Bauvorhaben bietet und Ereignisse aus dem allgemeinen Betrieb ihres Büros im Zusammenhang mit anderen Tätigkeiten nicht gedeckt sind.

Nachfolgend eine - nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen ist:


Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:

Auf unseren Seiten beschreiben wir nur allgemein und unverbindlich den Versicherungs- schutz, damit Sie einen groben Überblick über den möglichen Versicherungsbedarf erhalten.

Lassen Sie uns an dieser Stelle betonen, dass die Versicherung gewerblicher Risiken sehr komplex ist. Zudem ergeben sich regelmäßig Änderungen im Bereich des möglichen Deckungsumfangs durch Versicherungsbedingungen, Gesetze, Rechtssprechung etc.

Unsere Hinweise bezüglich Ihres Versicherungsbedarfs beziehen sich auf allgemeine durchschnittliche Erfahrungswerte. Für die aktuelle Richtigkeit unserer Ausführungen können wir somit nicht garantieren und übernehmen auch keinerlei Haftung.

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